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Virus Ameos-Krankenhäuser im Salzlandkreis: Das sind die neuen Corona-Regelungen

Die vierte Corona-Welle hat auch den Salzlandkreis fest im Griff. Nun preschen die Ameos-Krankenhäuser der Region nach vorn und verkünden nach dem 10. November erneut neue Besuchsregelungen.

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 03.12.2021, 15:48
Notaufnahme in der Ameos-Klinik in Aschersleben. Nicht nur hier, sondern im gesamten Salzlandkreis gibt es neue Besuchsregelungen.
Notaufnahme in der Ameos-Klinik in Aschersleben. Nicht nur hier, sondern im gesamten Salzlandkreis gibt es neue Besuchsregelungen. Symbolfoto: dpa

Salzlandkreis - Wer einen schnellen Blick auf die Webseite von Ameos wirft, erkennt, dass erst am 10. November alle Kliniken im Salzlandkreis die 3G-Besuchsregelungen erlassen haben. Nun, da die vierte Corona-Welle sich verbreitet und die Infektionszahlen massiv in die Höhe sprießen, sieht sich die Leitung der Kliniken dazu gezwungen, erneut die Regeln zu verschärfen.

"An den AMEOS Klinika der Region Ost gelten ab Mittwoch, 1. Dezember, neue Besuchsregeln. Auch geimpfte und genesene Besucher benötigen zwingend einen negativen zertifizierten Coronatest", heißt es in einer Pressemitteilung. "In den AMEOS Klinika Aschersleben, Staßfurt, Halberstadt, Schönebeck, Bernburg und Haldensleben gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, eine neue Besuchsregel. Wegen der stark steigenden Corona-Infektionen und der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes für Gesundheitseinrichtungen setzen die Klinika die 3G-Plus-Regel um", so Ameos weiter. Das heißt, dass ab sofort alle Besucherer, egal ob geimpft, genesen oder nicht geimpft, die Krankenhäuser nur mit einem negativen Covid-19-Testzertifikat (nicht älter als 24 Stunden) betreten dürfen. Ein privat durchgeführter Selbsttest sei nicht ausreichend.

Mit Ärtzen in Verbindung setzen

Besuche in den AMEOS Klinika sind laut Kathrin Adam, zuständig für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, aktuell nur noch in Ausnahmefällen zulässig. "Angehörige werden gebeten, sich mit den zuständigen Ärzten in Verbindung zu setzen, die dann eine Einzelfallentscheidung treffen. Generelle Ausnahmen gelten für die Begleitpersonen minderjähriger Patienten, die Besuche von schwerstkranken Menschen sowie die Besuche von werdenden Müttern durch ihre Partner bei Geburt und im Wochenbett", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Jeder Besucher werde am Empfang registriert. Das negative Testzertifikat sowie der Personalausweis oder Reisepass würden kontrolliert und dokumentiert. Außerdem müsse ein Fragebogen zur Kontakterfassung ausgefüllt werden. Die Ameos-Gruppe bittet am Schluss um Verständnis für die aktuellen Einschränkungen.