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Amtsgericht Täter will nach Russland abgeschoben werden

Ein krimineller Randalierer hat vor Gericht in Schönebeck seine eigene Abschiebung nach Russland gefordert.

Von Jan Iven 28.01.2019, 20:09

Schönebeck l Sein letztes Wort vor dem Amtsgericht Schönebeck fasste noch einmal alles zusammen, was der Angeklagte selbst fordert: „Abschiebung“. Wegen räuberischem Diebstahl und Körperverletzung ist ein 39-jähriger Spätaussiedler zu einer Haftstrafe zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe fiel deshalb so hoch aus, weil er bereits 17 Mal einschlägig vorbestraft ist und auch schon eine Haftstrafe verbüßen musste.

Mit seinen Taten will der Angeklagte nach eigenen Angaben seine Abschiebung in seine alte Heimat Russland erreichen, von woher er vor 20 Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen war. Das Problem: Er besitzt nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit und hat keinen russischen Pass und bekommt daher auch keine Sozialversicherungsnummer zum Arbeiten in Russland. Ein ums andere Mal versuchte der Richter dem Angeklagten zu erklären, dass er als Deutscher gar nicht abgeschoben werden könne. Doch davon wollte der Mann nichts wissen.

Der Angeklagte räumte ein, dass er im Oktober vergangenen Jahres zwei Flaschen Schnaps aus einer Schönebecker Tankstelle an der Magdeburger Straße stehlen wollte. Als zwei Verkäuferinnen und zwei Kunden in daran hindern wollten, soll er wild um sich geschlagen und die Geschädigten dabei teilweise am Kopf verletzt haben. Einem Mann platzte dabei die Lippe auf, ein anderer hatte eine Zeitlang Beschwerden am Nacken.

Beim Kampf um die Flaschen soll sich der Angeklagte nach Zeugenaussage wie ein Hund aufgeführt haben, dem ein Knochen weggenommen wird. Eine Formulierung, die dem Richter wichtig war, da die gewalttätige Handlung den Tatbestand des räuberischen Diebstahls untermaure.

Der Angeklagte konnte von der Polizei festgenommen werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille. Dauerhafte körperliche Schäden hat keiner der Betroffenen davon getragen. Eine Verkäuferin klagte über psychische Probleme, da sie nach dem Überfall immer wieder unter Angstzuständen leide.

Bereits vor dem Vorfall hatte der Angeklagte in zwei Supermärkten mehrere Regale mit alkoholischen Getränken zerstört. Der Schaden soll sich dabei auf mehrere Tausend Euro belaufen. Bereits im Sommer war der Angeklagte zudem schreiend durch die Schönebecker Innenstadt gezogen und hatte in der Elbstraße und der Baderstraße mehrere Außenspiegel abgeschlagen.

Nach eigenen Angaben will der Angeklagte Deutschland verlassen, weil die „faschistischen Gesetze“ ihn daran hindern würden, eine Ausbildung zu absolvieren.

Der Richter bezweifelte, dass die Gesetze in Russland sehr viel besser sind. Vermutlich werde der Angeklagte nach seiner Haftentlassung weiter machen wie bisher. Das Gericht wolle mit seinem Urteil zumindest vorerst verhindern, dass der Mann weiter wie die Axt im Walde wütet. Der Jurist betonte, dass er den Angeklagten gern nach Russland gehen lasse würde. Doch dort gebe es vermutlich keinen weiteren Bedarf an Kriminellen.