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Pflegeheim Corona: Wie ist der Besuch in Pflegeheimen im Salzlandkreis geregelt?

22.04.2021, 22:00
Müssen auch gegen Covid-19 Geimpfte einen Corona-Test vorlegen, wenn Sie ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen?
Müssen auch gegen Covid-19 Geimpfte einen Corona-Test vorlegen, wenn Sie ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen? Christoph Soeder/dpa

Von Bianca Oldekamp

Schönebeck/Hecklingen l Zumindest die Bewohner und Mitarbeiter der meisten Pflegeeinrichtungen im Salzlandkreis – so sie dies denn gewünscht haben – sind mittlerweile geimpft. Zwei Mal versteht sich. Schnelltests dieser Bewohner in den Pflegeeinrichtungen sind also überflüssig, könnte man denken, Besuche mit nachweislichem Impfschutz auch ohne Schnelltest vor dem Besuch möglich. Die Praxis allerdings sieht anders aus. Auch weil die Coronaverordnung Schnelltests weiterhin vorschreibt.

Geregelt werden die Bestimmungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Paragraf 9 der aktuell gültigen elften Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die seit dem 25. März in Kraft ist und erst zu Anfang dieser Woche verlängert wurde – ohne Lockerungen. „Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen“, heißt es seitens der Staatskanzlei.

Mitarbeiter müssen weiterhin testen

So wird Pflege- und Behinderteneinrichtungen und auch Krankenhäusern weiterhin vorgeschrieben, dass Beschäftigte sich mindestens zweimal pro Woche vor Dienstbeginn mittels Antigentest testen müssen – auch wenn sie geimpft sind. Und obwohl es in der Verordnung heißt, dass die Einrichtungsleitung die Besuchsregelung festlegt, darf jeder Bewohner von täglich höchstens einer Person Besuch erhalten. Diese darf die Einrichtung nur dann betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Das kann kurz vor dem Besuch bei einer anerkannten Teststelle ermittelt worden sein oder der Besuch wird vor Betreten der Einrichtung getestet.

In den Einrichtungen des Diakonievereins Burghofs in Schönebeck „müssen sich alle Besucher, Gäste und externe Dienstleister weiterhin vor Hauseintritt ins Pflegeheim in unserer zentralen Testung in der Burgkapelle testen lassen, selbst wenn sie beide Impfungen haben“, berichtet die Theologische Vorständin Annett Lazay. Ausnahme: Auch maximal 24 Stunden alte Testergebnisse eines Schnell- oder PCR-Tests von „verlässlichen Stellen wie Testzentrum, Arztpraxis, Träger“ werden anerkannt, so dass keine erneute Testung am Besuchstag nötig ist. Besuch empfangen dürfe jeder Bewohner pro Tag maximal für zwei Stunden von einer Person in festgelegten Besuchsfenstern.

Bewohner und Mitarbeiter geimpft

Alle Bewohner und Mitarbeiter, die wollten und konnten, seien seit dem 12. März durchgeimpft. Schnelltests gibt es in den Einrichtungen des Diakonievereins aber weiterhin. Geimpfte Bewohner werden einmal wöchentlich getestet, ungeimpfte bei Bedarf und Symptomen. Mitarbeiter grundsätzlich zweimal die Woche. Während es am Burghof bisher laut Auskunft von Annett Lazay keine Verstorbenen in Zusammenhang mit dem Virus gibt, beklagen Jens Schulz, Heimleiter des Altenpflegeheims Maria-Heyde-Haus in Gnadau, und seine Mitarbeiter nach einem Coronaausbruch Mitte Januar diesen Jahres mehrere Todesfälle.

Hier laufen Besuche nach Angaben des Heimleiters derzeit so ab, dass „ohne telefonische Anmeldung fast gar nichts geht“. Besuche, nach negativem Testergebnis, das entweder vor Ort ermittelt oder durch einen aktuellen Test von anerkannter Stelle nachgewiesen wird, sind dann zu bestimmten Zeiten möglich. Wer als Besucher allerdings den Nachweis über zwei Impfungen erbringe und keine Symptome zeige, darf die Einrichtung auch ohne Schnelltest betreten. „Der Mundschutz bleibt aber obligatorisch und wird auch gestellt“, erklärt Jens Schulz.

Impfungen Anfang Mai

Ihre Impfungen stehen für die Mitarbeiter und Bewohner der Wohnstätte für seelisch Behinderte „Am Wachtberg“ in Hecklingen noch aus. „Anfang Mai sollen wir geimpft werden“, berichtet der stellvertretende Wohnstättenleiter Ingo Neubert. Viele Bewohner sind, salopp gesagt, nicht alt genug für eine Impfung, und Menschen mit Behinderung und Mitarbeiter solcher Einrichtungen wurden bei der Priorisierung lange nicht berücksichtigt.

Besuch empfangen dürfen die Wachtberg-Bewohner aber trotzdem – nach telefonischer Anmeldung. „Eine Stunde Besuch nach einem Schnelltest“ formuliert Ingo Neubert die derzeitige Regel in der Hecklinger Einrichtung.

Kritik an Regelungen

Indes kritisiert der Pflegeschutzbund Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA), die Besucherregelungen für Pflegeheimbewohner. Die BIVA fordert, dass die Besuchsregelung für Haushalte auch für Bewohnerzimmer in Pflegeheimen gelten muss. Schließlich dürfen Privathaushalte auch länger als eine Stunde Besuch erhalten. Die Beschränkung auf eine maximal Besuchszeit von einer Stunde ist in der Verordnungen für das Land Sachsen-Anhalt allerdings nicht festgeschrieben. „Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fragt im Namen der Hotline Pflegerechtsberatung unterdessen auf ihrer Homepage ab, welche Erfahrungen Besucher mit den Regelungen in Pflegeheimen machen. Ziel der Verbraucherzentrale ist es, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten. Ein Ergebnis dieser Umfrage liegt allerdings noch nicht vor.