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Coronavirus Inzidenz im Salzland steigt weiter

Mundschutz tragen, private Feiern und Veranstaltungen begrenzen: Das sind die Hauptbereiche, der Allgemeinverfügung des Salzlandkreises.

Von Bianca Oldekamp 27.10.2020, 16:31

Schönebeck/Staßfurt l Seit Dienstag, 27. Oktober 2020, gilt sie. Die Allgemeinverfügung, die der Salzlandkreis aufgrund der Regelung zwischen Bund und Ländern erlassen musste. Die Vereinbarung sieht nämlich vor, dass Regionen mit einem Inzidenzwert von über 35 die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärfen müssen. Der Inzidenz ist der Wert, der angibt, wie viele Personen sich innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus infiziert haben.

Nachdem der Fachdienst Gesundheit am Montag 40 Neuinfektionen gemeldet hat (am Wochenende gab es keine aktuellen Zahlen, entsprechend sind diese eingerechnet) gab dieser am Dienstag 13 weitere Infizierte bekannt (129 aktive Fälle, 146 Genesene, zwei Todesfälle). Dadurch ist der Inzidenz weiter gestiegen, liegt jetzt bei 41,39 (Montag: 38,74). Die Allgemeinverfügung bleibt somit weiter bestehen, würde aber auch nicht zurückgenommen werden, wenn weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Salzlandkreis gezählt würden, da sie ohnehin bis einschließlich 15. November gelten soll.

Im Salzlandkreis thematisiert die Allgemeinverfügung die Themen Mundschutz, private Feiern und Veranstaltungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in der Öffentlichkeit (Gebäude und an der freien Luft) überall dort aufsetzt werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann. Das gilt nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- oder Rollerfahrer und Jogger. Getragen werden muss der Mundschutz auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Als Veranstaltungen im Sinne der Verfügung gelten öffentliche und nichtöffentliche, geplante und zeitlich eingegrenzte Treffen, die mehr als ein gemeinsames Verweilen zum Zwecke haben. Auch in Gast- und Beherbergungsstätten muss fernab des eigenen Sitzplatzes oder Zimmers Mundschutz getragen werden. In Schulen und Horten, die sich auf dem Schulgelände befinden ebenso. Zumindest auf dem Außengelände und im Gebäude abseits des eigenen Klassenzimmers. In Kitas müssen alle Personen außer den Kindern und dem Personal Mundschutz tragen.

Was private Feiern angeht, so sind diese unabhängig von Anlass und Ort nur zulässig, wenn maximal 15 Personen teilnehmen. Fachkundig organisierte Feste in geschlossenen Räumen sind bis 100 Teilnehmer, solche unter freiem Himmel bis 150 Personen erlaubt.

Zahlen, die sich auch im Bereich Veranstaltungen wiederfinden. So sind Veranstaltungen (gemeint sind solche aus beispielsweise geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen, Trauungen und Beisetzungen und kulturelle Veranstaltungen) unter freiem Himmel auf 150 Teilnehmer und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen begrenzt. Für die privaten Feiern nach Trauungen und Beisetzungen gilt dann aber wieder: maximal 15 Personen erlaubt.

Würde der Wert der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner 50 übersteigen, müsste der Landkreis die Maßnahmen noch verschärfen, eine erweiterte Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Erreicht wäre ein Inzidenz von über 50 im Salzlandkreis – genauer gesagt 50,41 –, wenn sich innerhalb der vergangenen sieben Tage 95 Personen im Salzland mit Covid-19 infiziert haben. Gerechnet wird mit einer Einwohnerzahl von 188.449 (Stand 30. Juni 2019).

Der erste Landkreis, der den Wert von 50 Neuinfektionen in sieben Tag überschritten hatte, war das Jerichower Land. Auch dort gelten verschärfte Maximalteilnehmerzahlen für private Feiern und Veranstaltungen. Zudem verfügt der Landrat des Jerichower Landes Steffen Burchhardt in der Allgemeinverfügung, dass Zuwiederhandlungen gegen die Vorschriften dieser mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. In der Allgemeinverfügung des Landkreises sind keine Zwangsgelder vorgesehen.

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Salzlandkreis, wird ab heute die Fieberambulanz im Bernburger Stadtteil Roschwitz wieder eröffnet. In einer Turnhalle neben dem Gesundheitsamt in der Thomas-Müntzer-Straße 41 in Bernburg hat der Landkreis in Kooperation mit der Ameos-Klinik die Fieberambulanz wieder eingerichtet. Geöffnet ist diese montags bis freitags von 13 bis 16 Uhr, wie der Landkreis am Dienstag mitteilte. Dort gibt es neben der Testmöglichkeit speziell für Patienten mit Symptomen auch ärztlichen Rat –und bei Bedarf Rezept beziehungsweise einen Krankenschein.

Alle Zahlen und Informationen aus dem Salzlandkreis zum Coronavirus gibt es auf der Homepage des Salzlandkreises.