1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Kritik an Geschäftsordnung

EIL

Fraktion Die Linke Kritik an Geschäftsordnung

Die Fraktion Die Linke hat der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schönebeck zugestimmt. Aber einige Punkte findet sie nicht in Ordnung.

Von Heike Liensdorf 10.08.2019, 04:08

Schönebeck l „Ja, wir haben trotz Vorbehalte zugestimmt. Denn wir wissen, der Stadtrat braucht eine Geschäftsordnung“, sagt Linken-Stadtrat Roland Claus. Um konstruktiv und nach demokratischen Regeln seine Arbeit aufnehmen zu können. Man wolle nicht das Gremium in seiner anstehenden Arbeit behindern. Dennoch gebe es drei Punkte, die die Fraktion demnächst noch einmal aufs Tableau bringen wolle:

Die Linke kritisiert, dass der Verwaltung und dem Oberbürgermeister mit der Geschäftsordnung „ein bisschen zu viel Einfluss eingeräumt wird“. Als Beispiel zitiert er einen Satz aus dem Paragrafen 2, der sich mit der Tagesordnung beschäftigt: „Betrifft ein Antrag eine Angelegenheit, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt, ist der Antrag  ... abzusetzen.“ Das sei für ihn eine Verengung der Möglichkeiten und Pflichten der Stadträte. „Um je zu einer besseren kommunalen Finanzverfassung zu kommen, muss die Möglichkeit bestehen, sich bei der Obrigkeit darüber beschweren zu können, dass der jetzige Zustand nicht zufriedenstellend ist“, sagt Roland Claus. Doch faktisch bedeute der Satz, dass Kritik an Kreis, Land und Bund nicht stattfinden dürfe. „Doch was ist, wenn es um die Kommunalfinanzen geht? Diese sind lebenswichtig für die Stadt. Will sich aber ein Stadtrat kritisch zur Ausstattung durch Land und Bund äußern, dürfte er das laut Geschäftsordnung nicht“, gibt der Stadtrat zu bedenken.

Eine Lösung wäre, so Roland Claus, die Passage dahingehend zu ändern, dass der Antrag nicht abzusetzen, sondern die Kompetenzübertretung zu begründen sei. „Stadträte müssen sich beschweren können, wenn es berechtigt ist“, betont er.

Weiteres Ärgernis für die Fraktion um ihre Vorsitzende Sabine Dirlich ist, dass der Paragraf 7 zur Einwohnerfragestunde die Position enthalte, dass Einwohner im Stadtrat und im Hauptausschuss Angelegenheiten zur Tagesordnung nicht hinterfragen dürfen. „Aber gerade da spielt ja die Musik“, so Roland Claus. Es habe zu Beginn der 1990er Jahre gute Gründe gegeben, das so zu handhaben. „Zu jedem Anliegen gab es mindestens drei Bürgerinitiativen“, erinnert er. „Man musste also eine entsprechende Entscheidungsfreiheit der Räte schaffen, damit sie nicht nur von außen bestimmt werden.“ Doch mittlerweile sei die Lage eine ganz andere.

Will ein Stadtrat, dass die Sitzung unterbrochen wird, muss die Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder dem Antrag zustimmen. Das besagt ein Punkt unter Paragraf 10 zu „Beratung der Sitzungsgegenstände“. Darin sieht Roland Claus eine Benachteiligung von Minderheiten. „Sicherlich, es sollte nicht ohne Weiteres möglich sein, dass Einzelne die Sitzung zig Mal unterbrechen. Aber wenigstens einer Fraktion sollte das Recht einer Unterbrechung ohne die Zustimmung der Mehrheit zugestanden werden“, so sein Vorschlag für eine Ergänzung. Demokratie bedeute auch, dass Mehrheiten von Mehrheiten Gebrauch machen. Aber Mehrheiten dürften nicht Minderheiten in ihren Grundrechten einschränken.

Die Vorlage für dieses Papier sei ein Muster einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat vom Städte- und Gemeindebund. Roland Claus macht darauf aufmerksam, dass der Städte- und Gemeindebund eine Versammlung von hauptamtlichen Bürgermeistern sei. Insofern sei es für ihn nicht plausibel, dass diese die Regeln für ehrenamtliche Stadträte aufstellen.

Die Fraktion Die Linke wolle die Geschäftsordnung deshalb noch einmal in den Fokus rücken, Änderungsvorschläge machen und diese den Fraktionen zur Beratung geben. „Vielleicht schließen sich weitere an, vielleicht gibt es noch mehr Vorschläge, was geändert werden könnte“, so Roland Claus.