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Auto Führerscheinumtausch im Salzlandkreis: Das gilt es unbedingt zu beachten

Bis ins Jahr 2033 müssen alle alten Führerscheine abgegeben und erneuert werden. Im Salzlandkreis gibt es einige Hürden, berichten Leser der Volksstimme.

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 04.08.2021, 10:45
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden. Auch im Salzlandkreis.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden. Auch im Salzlandkreis. Symbolfoto: dpa

Bernburg/Pretzien/Calbe - Der 19. Januar 2013 ist ein ganz besonderer Tag für alle Autofahrer in der Bundesrepublik. Denn wer vor diesem Datum seinen Führerschein erhalten und ausgestellt bekommen hat, muss diesen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben. Der neue „EU-Führerschein“ hat dann Scheckkartenformat, soll fälschungssicherer sein und ein Ablaufdatum tragen. Generell gilt: All diejenigen, die kein Ablaufdatum auf ihrem Führerschein haben, müssen diesen tauschen. Unabhänging, wie alt man ist und welches Format das eigene Dokument hat.

2033 klingt erstmal nach einer Menge Zeit. Die Uhr für alle, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren sind, tickt jedoch bedrohlich laut. Denn bis zum 19. Januar 2022 muss der „Lappen“ zwingend umgetauscht werden.

Dieser Tausch wird über die Fahrerlaubnisbehörde des Salzlandkreises realisiert. Oder aber bei den Gemeinden, die eine sogenannte Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Aber hier scheinen sich zurzeit die Mühlensteine der Kreisverwaltung ein wenig langsamer zu drehen. Zumindest berichten gleich mehrere Leser von Problemen beim Umtauschen ihrer Führerscheine.

Ralf und Angela Höllrigl aus Calbe sind empört: „Seit Juni versuchen wir die Führerscheinstelle in Bernburg anzurufen. Es ist aber immer besetzt, egal zu welcher Tageszeit wir es probieren“, sagt Ralf Höllrigl. Beide sind Jahrgang 1958. Sie müssen deshalb bis Januar nächsten Jahres ihre Führerscheine umtauschen. Laut eigener Aussage hätten sie es im Juni fast täglich versucht telefonisch einen Termin zu bekommen. Im Juli mindestens einmal die Woche. Selbst ein spontaner Besuch bei der Behörde in Bernburg hat nichts gebracht. „Da steht Sicherheitspersonal vor der Tür, die niemanden reinlassen“, berichtet Höllrigl. Man solle ein Termin online buchen, so die Auskunft vor Ort. Das Ehepaar besitzt aber keinen Computer.

Ein weiterer Anrufer, Hans-Jürgen Schwanke aus Pretzien, hat Probleme bei der Terminfindung. „Meine Frau und ich müssen unseren Führerschein bis Januar tauschen. Ich versuche seit über fünf Wochen einen Termin für meine Frau und mich zu bekommen. Da wir circa 60 Kilometer nach Bernburg müssen, wäre es schön, wenn der Termin zusammenhängend wäre, dass sei aber nicht möglich“, berichtet er.

Postweg sei der Sicherste

Erst nach langem hin und her, zahlreichen Anrufen und Mails habe dann ein elektronischer Brief direkt an Landrat Markus Bauer (SPD) adressiert geholfen. Nun habe Hans-Jürgen Schwanke doch noch für sich und seine Frau einen Termin direkt hintereinander erhalten. Jetzt müsse er nur einmal den weiten Weg quer durch den Kreis antreten.

„Sofern Bürger derzeit nicht sofort jemanden an der Hotline erreichen, liegt es leider daran, dass die Leitungen aufgrund der Vielzahl der Anrufer besetzt sind. Wir bitten um Verständnis. Der sicherere Weg ist, sofern möglich, uns schriftlich den formlosen Antrag zu übersenden, gern natürlich auch per Mail. Dazu haben wir ein Kontaktformular auf der Internetseite eingerichtet“, antwortet Pressesprecher Marko Jeschor vom Salzlandkreis auf Nachfrage der Volksstimme.

Generell gelte: Die Hotline für dieses spezielle Anliegen lautet 03471 / 684 2004. Mitzubringen sind zu einem vereinbarten Termin der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, ein Passbild und natürlich der alte gültige Führerschein. Mehrere Mitarbeiter seien mit der Bearbeitung der Anträge befasst.

Folgende Bürger des Salzlandkreises mit den entsprechenden Geburtsjahren müssen ihre Führerscheine umtauschen: 1953 bis 1958: bis zum 19. Januar 2022, 1959 bis 1964: bis zum 19. Januar 2023, 1965 bis 1970: bis zum 19. Januar 2024, 1971 und später:  bis zum 19. Januar 2025 und letztlich die Jahrgänge vor 1953: bis zum 19. Januar 2033.

Für die Jahrgänge mit Führerscheinen ausgestellt ab dem 1. Januar 1999 gilt: Ab 1999 bis 2001: bis zum 19. Januar 2026. Danach immer in Zweierschritten: Also 2002 bis 2004: bis zum 19. Januar 2027, 2005 bis 2007: bis zum 19. Januar 2028 und so weiter. Das Alter beim Führerscheinerwerb spielt keine Rolle, lediglich das Aushändigungsdatum. Auch gab es schon vor 2013 Führerscheine im Scheckkartenformat. Diese haben aber kein Ablaufdatum, weswegen auch diese umgetauscht werden müssen.

Diese Umtauschfristen gelten für die Führerscheine.
Diese Umtauschfristen gelten für die Führerscheine.
Grafik: prePress Media Mitteldeutschland

Zehntausende Anträge allein im Salzlandkreis

„Der jetzt vom Gesetzgeber vorgesehene regelmäßige Führerschein-Umtausch stellt die umsetzende Behörde wie in anderen Fällen auch vor organisatorische und personelle Herausforderungen. Denn aufgrund der neuen Vorgaben verzeichnen wir in der Fahrerlaubnisbehörde ein erhöhtes Antragsaufkommen. Konkret gehen wir von rund 12.000 Antragsstellern allein für die Jahrgänge 1953 bis 1958 aus, die sich noch bis Ende des Jahres an uns wenden werden“, weißt Marko Jeschor auf die Schwierigkeiten, die mit der Umtauschaktion verbunden sind, hin.

Weiter erklärt er: „Ab dem kommenden Jahr rechnen wir für die Jahrgänge bis 1964 mit insgesamt 17.000 Anträgen. Das ist mit dem derzeitigen Personalbestand in dem Bereich insofern nicht zu leisten, als dass alle Anträge schnell bearbeitet werden können. Wir prüfen aktuell deshalb, inwiefern wir zusätzliche Mitarbeiter für die Arbeit gewinnen können.“

Den Ursprung des Problems sieht der Pressesprecher des Salzlandkreises jedoch an anderer Stelle. Die sogenannte Haushaltskonsolidierung verbietet grundsätzlich eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung öffentlicher Haushalte. Übersetzt: Öffentliche Schulden müssen immer weiter beglichen werden; keine höheren Schulden erlaubt.

Zudem gelte das sogenannte Konnexitätsprinzip. Das heißt vereinfacht gesagt, die Kosten für eine bestimmte öffentliche Aufgabe übernimmt die Einheit, welche darüber entscheidet, wie genau und in welchem Umfang jene Aufgabe zu erfüllen ist.

Diese Übernahme der Kosten sei jedoch nicht immer gewährleistet. „Wir sprechen dabei von einer Verletzung des Konnexitätsprinzips. Konkret: Allein durch Prozessoptimierung innerhalb der Verwaltung lässt sich mitunter nicht verhindern, dass aufgrund von notwendigen Personaleinstellungen Mehrkosten im Haushalt entstehen. Die Auswirkungen sind bekannt. Streichungen von Leistungen sind nach Jahren der Haushaltskonsolidierung jedenfalls nach unserem Ermessen nicht mehr möglich“, so Marko Jeschor.

Nicht ausreichend Geld

Der Salzlandkreis erhält also für diese zeit- und kostenaufwendige Mehrarbeit nicht ausreichend Geld, muss diese dennoch stemmen und darf keine neuen Schulden aufnehmen. Am Ende kann es sein, dass gegebenenfalls irgendwo eine Finanzierung liegen bleiben muss, weil der Füherscheinumtausch Geld verschlingt, welches anderswo schon eingeplant ist.

Ausbaden müssen die unklare Umtauschbrühe am Ende die Autofahrer in der Region. Zumindest noch so lange, bis Geld innerhalb der Verwaltung umverteilt wird und zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden können, um denn massiven Berg an Anträgen Herr zu werden.

„Was ich am Ende nicht verstehe, die Verwaltung weiß seit Jahren Bescheid. Seit Jahren sind also auch die Zahlen der Autofahrer innerhalb der verschiedenen Jahrgänge bekannt. Jetzt wird erst geprüft, ob weitere Mitarbeiter eingestellt werden sollen. Das kann ich nicht nachvollziehen“, sagt Hans-Jürgen Schwanke am Telefon.

Wer seinen Führerschein im Übrigen nicht fristgerecht umtauscht und im Straßenverkehr erwischt wird, muss laut Marco Kopitz, Pressesprecher der Polizei im Salzlandkreis mit einem Verwernungsgeld rechnen. „Im Moment ist es so, dass es eine sogenannte Mitführungspflicht gibt. Wer den Führerschein nicht dabei hat, zahlt zehn Euro“, so Kopitz am Telefon. Bei einem abgelaufenen Führerschein sind es 15 Euro. „Die Fahrerlaubnis erlischt ja nicht, lediglich das Dokument.“

Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich laut Marko Jeschor auf 30,30 Euro.