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Streitthema Garagen-Enteignung: Braucht es in Schönebeck öffentliche Diskussion?

Eine Info-Veranstaltung rund um die „Enteignung“ von Schönebecker Garagenbesitzern hält der Bürgermeister nicht für durchführbar. Kommunalpolitiker drängen aber zu so einer Versammlung.

Von Paul Schulz 06.07.2022, 15:45
Wie es für Schönebecks Garagenbesitzer ab 2023 weiter geht, wenn die Objekte in den Besitz der Stadt überwechselen, könnte auf eine Info-Veranstaltung erklört werden. Darüber, ob es eine öffentliche Versammlung geben sollte, herrscht jedoch Uneinigkeit.
Wie es für Schönebecks Garagenbesitzer ab 2023 weiter geht, wenn die Objekte in den Besitz der Stadt überwechselen, könnte auf eine Info-Veranstaltung erklört werden. Darüber, ob es eine öffentliche Versammlung geben sollte, herrscht jedoch Uneinigkeit. Foto: Danny Gohlke/dpa/ZB +++ dpa-Bildfunk +++

Schönebeck - Wenn Anfang 2023 das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz greift, gehen sämtliche Garagen, die sich auf städtischem Grund und Boden befinden, in den Besitz der Stadt Schönebeck über. Dabei geht es um immerhin rund 1700 Objekte. Diese „Enteignung“ sorgte bereits für allerlei offene Fragen und erheblichen Diskussionsbedarf unter den Schönebeckern. Braucht es also eine öffentliche Versammlung, eine Informationsveranstaltung, um Fragen und Sorgen zu begegnen? Dazu herrscht Uneinigkeit.