1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Schandfleck oder akute Gefahr in Elbenau?

Gebäude Schandfleck oder akute Gefahr in Elbenau?

Die Befürchtung so mancher Elbenauer: Ein Ziegel könnte sich vom Dach des maroden Gebäudes lösen und jemanden verletzen.

Von Paul Schulz 14.02.2020, 17:24

Grünewalde/Elbenau l Ein Haus in der Randauer Straße in Elbenau, unweit der freiwilligen Feuerwehr, sorgt bei dem einen oder anderen Einwohner des Schönebecker Stadtteils Elbenau für Besorgnis. Das wurde bei der Bürgerversammlung am Dienstagabend deutlich. „Das Haus verfällt immer mehr und ist daher eine Gefahr. Schließlich gehen da auch Kinder entlang“, richtet sich ein Bürger an Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU).

Knoblauch entgegnete, dass der Stadt die Hände gebunden sind. „Wir können da nichts machen. Das fällt in die Zuständigkeit des Kreises“, erklärte er. „Ich finde das schwach“, antwortete der Elbenauer und erinnerte daran, dass das Problem nicht neu sei. Auch in der Bürgerversammlung des vergangenen Jahres wurde bereits auf die „Gefährdungsstelle“ aufmerksam gemacht. Geschehen sei seitdem nichts.

Sachgebietsleiter im Ordnungsamt der Stadt Schönebeck, René Nickel, unterstrich daraufhin: „Darum kümmern sich Bausachverständigen des Salzlandkreises. Solange diese keinen Handlungsbedarf sehen, passiert da auch nichts.“ Der Oberbürgermeister versprach aber, dass man die Situation beobachten und das Anliegen an den Kreis weitertragen werde.

So wurde das auch in der Vergangenheit gehandhabt. Wie Marko Jeschor, Pressesprecher des Salzlandkreises, mitteilt, wurden bereits im Jahr 2016 und im Jahr 2018 „ordnungsbehördliche Vorgänge“ durchgeführt. „Diese wurden aufgrund von Hinweisen der Stadt Schönebeck eröffnet“, so Jeschor.

Zwei Mal wurde der Eigentümer des Gebäudes in der Randauer Straße bereits angeschrieben; auf die Mängel und seine Pflichten hingewiesen. Denn: Für die Sicherung von Gebäuden ist der Eigentümer zuständig. „Wir können nur dann tätig werden, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr vorliegt. Das bedeutet, dass der Zustand eines Gebäudes so schlecht ist, dass in nächster Zeit mit einem Schaden gerechnet werden muss, der das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet“, erklärt Marko Jeschor. Die Bauaufsichtsbehörde sei das letzte Glied in der Kette.

In Elbenau sieht so mancher das Gebäude als eben jene akute Gefahr. Während der Bürgerversammlung fällt auch der Satz: „Da muss erst jemand einen Ziegel auf den Kopf bekommen, bevor etwas passiert.“

Die Bauaufsichtsbehörde hingegen hat nach den zwei Besichtigungen ein anderes Bild von dem Objekt. Das Urteil: Keine akute Gefahr. „In der Dachfläche fehlten zwar einige Dachziegel, allerdings war nicht zu befürchten, dass in absehbarer Zeit lose Ziegel herabfallen. Die gesamte Dachfläche machte einen stabilen Eindruck“, informiert der Pressesprecher des Kreises. Beim Salzlandkreis könne man zwar nachvollziehen, dass Kommunen Gebäude bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen, weil sie einen Schandfleck darstellen, allerdings müsse der Kreis im Rahmen der Gefahrenabwehr genau prüfen, ob es sich eben nur um einen Schandfleck oder um eine echte Gefahr handele.

Doch was würde geschehen, wenn die Bauaufsicht das Gebäude doch als „akute Gefahr“ sehen würde? Der Kreissprecher erläutert die Vorgehensweise: „Überwiegend veranlassen wir Sicherungen an den Gebäuden, konkret: Wir lassen die Dacheindeckung nachbessern oder den Dachstuhl reparieren. Auch lose Teile wie Putz, Dachziegel, lose Platten lassen wir entfernen, ausgewaschene Fugen einer einsturzgefährdeten Wand ausbessern, gefährdete Deckenbereiche abstützen oder Giebelanker einziehen.“

Ist ein Gebäude gar nicht mehr „zu retten“, würde das Grundstück zunächst abgesperrt und später abgerissen werden, sofern der Eigentümer selbst nicht handelt. „Das ist nach unseren Erfahrungen leider allzu oft notwendig“, sagt Jeschor. Von der Sperrung bis zum Abriss vergehen jedoch nicht selten Jahre.

Die Kosten für solche Maßnahmen hat der Eigentümer zu tragen. Der Landkreis streckt jedoch vor, und holt sich das Geld anschließend vom Eigentümer zurück. Besser gesagt: Er versucht sich das Geld zurückzuholen. Das Problem ist nämlich, dass der Kreis nur einen Bruchteil der aufgewendeten Kosten wieder eintreiben kann. „Zum Teil sind Eigentümer nicht auffindbar, im Ausland oder haben schlichtweg nicht die finanziellen Mittel, um die Kosten zu tragen“, erklärt Marko Jeschor.

So habe der Landkreis von den rund 874.000 Euro, die im vergangenen Jahr für entsprechende Abriss- und Sicherungsmaßnahmen ausgegeben worden sind, weniger als zehn Prozent wieder eintreiben können.

Was das Gebäude in Elbenau angeht, so bleibt den Bürgern nichts anderes übrig, als abzuwarten. Vielleicht wird der Kreis auf Anregung der Stadt das Objekt nochmals kontrollieren. Aber ob dann ein anderes Urteil hinsichtlich der Sicherheit fällt, ist fraglich. Und ob der Eigentümer handelt, ist ebenso ungewiss. Denn auch nachdem der Kreis den Eigentümer angeschrieben hat, seien keine Reparaturen am Gebäude erkennbar.