Gerätehaus Salze (K)eine Entscheidung

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Umbau des Gerätehauses Bad Salzelmen ist da.

Von Heike Liensdorf 15.03.2020, 00:01

Bad Salzelmen l In einem sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren war zu klären, ob die Baugenehmigung des Landkreises gerechtfertigt ist und ob die Stadt bauen darf, obgleich der Widerspruch selbst noch nicht entschieden ist. Das will eine Bürgerinitiative wissen, die gegen den Gerätehaus-Umbau ist. Mitglieder haben deshalb Widersprüche eingelegt. – Und ja, die Baugenehmigung ist gerechtfertigt. Und ja, die Stadt dürfte bauen, obgleich das eigentliche Verfahren noch läuft.

Das Gericht ist damit dem Antrag des Kreises und der Stadt, die beigeladen war, gefolgt. Der Kreis ist die Behörde, die die Genehmigung erteilt hat. Die Stadt hat die Genehmigung beim Kreis beantragt, weil sie bauen möchte.

Doch: „Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes eingelegt werden. Über den Widerspruch gegen die Baugenehmigung hat die zuständige Behörde bislang noch nicht entschieden“, weist Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz auf mögliche Rechtsmittel hin.

Jens-Karsten Paschke, Sprecher der Bürgerinitiative (BI), ist über den Ausgang dieses Verfahrens verärgert: „Unsere Argumente sind überhaupt nicht berücksichtigt worden.“ Bis zum 19. März gibt es nun die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. „Am Dienstag haben wir einen Termin bei unserem Anwalt und werden uns beraten. Wir haben dann noch zwei, drei Wochen Zeit, unsere Argumente aufzuführen, die im jetzigen Beschluss aus unserer Sicht nicht gewürdigt worden sind“, so Paschke gegenüber der Volksstimme. Unter anderem, dass der Umbau in einem reinen Wohngebiet passiere. „Wir wollten nicht, dass gebaut werden darf, obwohl der Widerspruch noch läuft. Es sollte erst in der Sache generell entschieden werden.“

Zur Einordnung dieses Verfahrens hatte die Volksstimme vor geraumer Zeit Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Magdeburg, befragt: „Es handelt sich hier vereinfacht gesagt nur um eine Einschätzung, ob der Widerspruch gegen die Baugenehmigung richtig oder falsch ist.“ Seinen Aussagen nach soll Rechtsschutz hergestellt werden. Das bedeutet aber auch: Vorläufiger Rechtsschutz ist keine endgültige Entscheidung.

Und nun? „Die Verwaltungsspitze befindet sich derzeit über die weitere Herangehensweise mit den Feuerwehrkameraden von Bad Salzelmen im Gespräch“, heißt es aus dem Rathaus. Mehr möchte Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) dazu nicht sagen. Die Stadträte sind informiert. Stadtwehrleiter Daniel Schürmann hofft, dass für die Salzelmener Feuerwehrleute schnellstmöglich eine Lösung gefunden wird.

Die Verhältnisse in dem alten Gebäude in der Feuerwehr Bad Salzelmen sind sehr beengt. Deshalb soll angebaut werden: ein Sozialtrakt und eine Halle mit vier Stellplätzen für die Fahrzeuge. Die Feuerwehrunfallkasse kritisiert schon lange den Zustand. Nun sollen die Bedingungen DIN-Norm-gerecht werden, zumal die Wehr die zweitgrößte in Schönebeck ist, das Einsatzleitfahrzeug und den ABC-Erkunder vorhält.

Der Stadtrat hat den Weg geebnet. Doch statt 2019 mit bauen anzufangen, ist die Stadt seitdem in der Warteschleife.

Das Land hält eine Entscheidung über beantragte Fördermittel zurück – 415.000 Euro bei Gesamtkosten von 3,3 Millionen Euro.

Gegen den Umbau ist eine Bürgerinitiative. Sie befürchtet eine Zunahme an Lärm, Straßenverkehr und Abgasen. Zwei Anwohner – und Mitglieder der Bürgerinititiave – hatten Widersprüche gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht sowie einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb des Widerspruchsverfahrens.