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Gericht Geldstrafe für Todesdrohung

Ein Mann aus Barby hat einen Bekannten rassistisch beleidigt und bedroht.

Von Jan Iven 23.05.2020, 01:01

Barby l Die beiden kennen sich seit ihrer Jugend. Doch spätestens mit den Ereignissen vom vorigen November war es mit der Freundschaft der beiden Männern aus Barby aus. Der Prozess am Amtsgericht Schönebeck wegen Bedrohung und Beleidigung in dieser Woche bildete nun den weiteren (vorläufigen) Höhepunkt einen heftigen Streits. Angeklagt war ein 59 Jahre alter Mann, der seinem 57-jährigen Bekannten mit dem Tod bedroht und ihn sowie seine Tochter aufs heftigste rassistisch beleidigt hat.

Die Beweislage am Amtsgericht Schönebeck war eindeutig, da der Angeklagte die Todesdrohungen und Beleidigungen auf den Anrufbeantworter des Geschädigten gesprochen hatte. Damit waren die Worte auf Band aufgenommen und konnten mehrfach abgespielt werden. Im Gerichtssaal wurden sie nur wörtlich verlesen und nicht noch einmal angehört.

Der Geschädigte sagte aus, dass er noch niemals in seinem Leben so heftig beleidigt worden sei und dass er beim Abhören der Nachricht gezittert habe. Den Grund für diesen Vorfall könne er sich nicht erklären, auch wenn er seinem Bekannten grundsätzlich eine vermeintlich „rechte Gesinnung“ bescheinigte.

Der Anklagte hingegen sagte aus, dass er sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne. Er habe an diesem Abend gemeinsam mit Freunden sehr viel Alkohol getrunken und habe daher einen „Blackout“. Ausschließen könne er den Vorfall allerdings nicht, räumte er ein. Weshalb er seinen Bekannten beleidigt hatte, könnte nicht wirklich geklärt werden. Der Angeklagte deutete allerdings einen Streit um eine verkaufte Waschmaschine an, die angeblich defekt gewesen sein soll.

Der Richter überzeugte den Angeklagten, eine bereits gegen ihn verhängte Geldstrafe über 1325 Euro anzuerkennen. Die Beweiskraft der Aufnahme sei eindeutig. Der Angeklagte willigte ein. Das Urteil ist damit rechtskräftig.