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Gericht Schönebeck plant Klage gegen Kreisumlage

Warum Juristen eine gute Chance für eine Teilanfechtung sehen und so eine Million Euro bei der Stadt bleiben könnte.

Von Jan Iven 28.03.2020, 00:01

Schönebeck l Die Stadt Schönebeck bereitet sich auf eine Klage gegen die umstrittene Kreisumlage vor. Der Hauptausschuss hat sich einstimmig für eine Teilanfechtung des endgültigen Kreisumlagebescheides 2019 ausgesprochen. Dieser endgültige Bescheid liegt zwar noch nicht vor.

Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) sollte jedoch bereits vorsorglich beauftragt werden, juristisch dagegen vorzugehen. Auf diese Weise könnte das Stadtoberhaupt mit Segen des Stadtrates bei Eintreffen des Bescheides sofort reagieren. Die Einberufung eines Sonderstadtrates wäre dann nicht mehr notwendig.

Doch aufgrund der Corona-Pandemie ist diese vorausschauende Vorgehen wohl Makulatur. Zum einen wurde die Sitzung des Stadtrates, der diesen vorsorglichen Beschluss eigentlich fassen sollte, bereits vor über einer Woche abgesagt. Zum anderen rechnet Oberbürgermeister Knoblauch auch nicht so bald mit dem endgültigen Kreisumlagebescheid. „Der Salzlandkreis wird wohl nicht so schnell dazu kommen, die Kreisumlage zu berechnen“, sagte das Stadtoberhaupt offenbar mit Blick auf die Pandemie.

Die Stadt Schönebeck plant eine eventuelle Teilanfechtung der Umlage an den Salzlandkreis. So will die Stadt gegen den Teil der Umlage klagen, der über einen Anteil von 43,7 Prozent hinausgeht. Dieser Prozentsatz entspricht rund 13 Millionen Euro, die die Kommune an den Kreis überweisen würde. Der vorläufige Umlagebescheid geht jedoch bereits von einem Prozentsatz von 47 Prozent aus, was Schöne-beck rund 14 Millionen Euro kosten würde. Die zusätzliche Million will die Stadt Schönebeck allerdings nicht zahlen und würde daher am Verwaltungsgericht Magdeburg klagen, sollte es soweit kommen.

Der Stadtrat hatte den Oberbürgermeister bereits in der Vergangenheit mit einer Klage gegen die vorherige Kreisumlage 2018 beauftragt. Dieses Verfahren läuft allerdings noch vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg und hat bis- her noch kein Ergebnis gebracht.

Der Anwalt der Stadt Schönebeck geht offenbar von guten Erfolgsaussichten bei einer eventuellen Klage aus. „Der Landkreis Salzlandkreis hat bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes für 2019 zumindest gegen den Grundsatz der Gleichrangigkeit der Aufgaben von Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden verstoßen“, argumentiert der Jurist.

Demnach habe der Salzlandkreis bei der Berechnung der Kreisumlage versäumt, neben der finanziellen Situation der Kommunen auch deren Aufgaben zu berücksichtigen. Der Landkreis hätte jedoch auch die kommunalen Aufgaben einbeziehen müssen, so der Anwalt der Stadt.

Bei einem Streitwert von knapp einer Million Euro geht die Stadt Schönebeck in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Magdeburg von Gerichtskosten in Höhe von 16.000 Euro aus. Hinzu kämen noch einmal 14.000 Euro Anwaltskosten.