Anfrage im Gemeinderat zur Handhabung in den Kitas von Bördeland Gesundschreibung nur bei ansteckenden Krankheiten
Biere (hh) l Warum müssen Eltern für ihre Kinder in den Kitas von Bördeland nach Erkrankungen immer noch ärztliche Gesundschreibungen vorlegen, obgleich dies laut neuem Kinderförderungsgesetz (Kifög) nicht mehr nötig ist? Dies fragte Thomas Thamm, Ratsmitglied aus Biere, während der Sitzung des Gemeinderates Bördeland in Biere.
Volksstimme fragte bei Bernd Möhring, Ordnungs- und Sozialamtsleiter in Bördeland, nach: "Im alten Kifög war geregelt, dass bezüglich der Gesundschreibung eine ärztliche Untersuchung stattfinden sollte. Im neuen Kifög ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Das bedeutet, die Träger der Einrichtungen können selbst entscheiden, ob sie eine Gesundschreibung verlangen oder nicht." Da es in erster Linie um das Wohl und den Schutz der Kinder gehe, werde weiterhin Wert auf die ärztliche Bescheinigung gelegt. "Wenn einige Ärzte für die Gesundschreibung Geld nehmen, ist das ein anderer Schuh. Und ist es wichtig, dass die jeweilige Leiterin Gewissheit hat, dass das Kind wirklich wieder gesund ist", erläuterte Bernd Möhring.
Dennoch werde die Verwaltung den Hinweis von Thomas Thamm aufgreifen und in der Benutzerordnung differenzieren. So sollen Eltern für ihr Kind nur dann eine Gesundschreibung vorlegen müssen, wenn dieses eine fiebrige und ansteckende Krankheit hatte. Zudem soll die Leiterin im Einzelfall selbst eine Entscheidung fällen können. "Aus unserer Sicht muss in erster Linie zum Schutz der Kinder eine Regelung enthalten sein", appellierte der Amtsleiter an das Verständnis der Eltern.