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Internetauftritt Kein Hinweis auf Ehrenbürger

Beim jüngsten Neujahrsempfang hat der Calbenser Stadtrat einen neuen Ehrenbürger ernannt. Doch wie viele Ehrenbürger hat die Saalestadt?

Von Thomas Höfs 28.01.2020, 02:02

Calbe l Wer auf der Internetseite der Stadt Calbe nach den Ehrenbürgern der Kommune sucht, wird nicht fündig. Denn die Ehrenbürger kommen auf der Eigendarstellung der Saalestadt bislang noch nicht vor. Auch die Satzung der Stadt Calbe über die Verleihung von Preisen, in der das Ehrenbürgerrecht geregelt ist, schreibt der Kommune nicht vor, wie sie nach der Verleihung damit umzugehen hat. Geregelt ist hier nur, wer überhaupt die Möglichkeit besitzt, einmal Ehrenbürger der Kommune zu werden.

Als Bürgermeister Sven Hause zur Monatsmitte beim Neujahrsempfang mit Georg Hamm einen neuen Ehrenbürger ernannte, erhöhte er die Zahl der Ehrenbürger in der Stadt auf zwei. Denn neben dem Lokalpolitiker gibt es noch den Ehrenbürger Mark Zabel. Der Olympiasieger wurde schon 1996 zum Ehrenbürger der Stadt. Hartnäckig hält sich dagegen das Gerücht, dass auch Wilhelm Loewe noch Ehrenbürger der Kommune ist.

Dem widerspricht aber der Bürgermeister auf Verweis auf die aktuelle Satzung zur Preisverleihung. Dort heißt es: „Das Ehrenbürgerrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Besondere Rechte und Pflichten, außer dem Recht sich als Ehrenbürger bezeichnen zu dürfen, werden mit der Verleihung nicht begründet oder aufgehoben. Es wird an lebende Personen verliehen und erlischt mit dem Tod des Ehrenbürgers, ohne dass es dazu besonderer Festlegungen bedarf.“ Damit kann Wilhelm Loewe nicht mehr Ehrenbürger der Stadt sein. Auch wenn nach dem Calbenser eine Straße und ein Preis benannt sind.

Im Internet taucht der Politiker immer mal wieder als Ehrenbürger der Stadt Calbe auf. „Ob er es jemals war, konnten die Kollegen selbst nach vertieften Recherchen in den Archivräumen nicht verbindlich feststellen“, teilt Sven Hause auf Nachfrage der Volksstimme mit.

Allerdings sind an die Verleihung des Ehrenbürgerrechts keine gesonderten Privilegien verbunden. Trotzdem ist die Hürde, zum Ehrenbürger der Stadt ernannt zu werden, hoch. So muss der Stadtrat nicht mit der einfachen, sondern mit einer Zweidrittelmehrheit die Verleihung des Ehrenbürgerrechts beschließen. Damit muss es für den künftigen Ehrenbürger von nahezu allen Stadträten eine Zustimmung geben. Nur bei einer breiten Zustimmung wird die Würde verliehen.

Warum die Stadt aber überhaupt keinen Hinweis auf ihre Ehrenbürger auf der eigenen Internetseite hat, kann auch der Bürgermeister nicht erklären. „Aber den Hinweis nehmen wir selbstverständlich gerne auf und fügen einen weiteren Navigationspunkt hinzu, der dann ausführlich über unsere zwei Ehrenbürger informiert“, kündigt er an.

So können sich in Zukunft nicht nur die Einwohner der Saalestadt, sondern auch die Besucher von Calbe auf der Internetseite darüber informieren, welche Ehrenbürger es gibt. Hierbei kann die Stadt dann die besonderen Verdienste und Leistungen hervorheben, die den Stadtrat einst zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts bewog. Vielleicht gelingt auch die Darstellung, wer einst Ehrenbürger war.