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Erwerbslosen-Interessenvertretung wendet sich mit Problem an den Kreistag Jobcenter prüft bei Guthaben individuell, ob angerechnet wird

Von Daniel Wrüske 22.05.2012, 05:20

Haben Hartz-IV-Empfänger den Anspruch, nach sparsamer Haushaltsführung ein Gutachten zu behalten? Oder müssen sie das Geld dem Jobcenter zurückzahlen. Die Behörde prüft nach aktueller Gerichtssprechung individuell.

Schönebeck/Staßfurt l "Das ist gesetzwidrig", sagt Christine Pfeiffer von der Interessenvertretung der Erwerbslosen in Bernburg. Sie prangert die Praxis des Salzlandkreis Jobcenters an, Erstattungen von Vermietern bei der Jahresabrechnung am Hartz-IV- oder Sozialgeldempfänger komplett einzuziehen. In der Bürgersprechstunde des Kreistages machte sich Christine Pfeiffer Luft und berichtete von einem aktuellen Beispiel. Eine Hilfeempfängerin wohnt in einer 60 Quadaratmeter großen Wohnung. 50 stehen ihr aber nach Gesetz zu.

Saniert der Kreis seinen Etat aus Mitteln für Bedürftige?

Also musste sie bei der Betriebskostenvorauszahlung für die über ihrem Anspruch liegenden zehn Quadratmeter die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten von ihrem Arbeitslosengeld-II selbst zahlen. Da die Frau das Jahr über aber Energiekosten eingespart hatte, kam bei der Mietkostenabrechnung ein Erstattungsbetrag heraus. Den habe das Jobcenter jedoch in voller Höhe kassiert, obwohl der Frau von dieser Erstattung ein Sechstel zustünde, denn sie habe diesen Anteil nicht vom Jobcenter bekommen, sondern musste ihn von ihrem Geld selbst bezahlen.

Unfassbar für Christine Pfeiffer: "Sparsamkeit der Hilfeempfänger darf doch nicht bestraft werden." Sie wollte wissen, wie dieses Geld verbucht werde und schimpfte, dass der Kreis in ihren Augen versuche, auf den Schultern der Bedürftigen gut Kasse zu machen. Noch im Kreistag antwortete Landrat Ulrich Gerstner umgehend. Er sagte, dass die Gesetzgebung nicht zulasse, die Mittel für Bedürftige in den kommunalen Etat zu stecken. Das Jobcenter müsse fundiert Rechenschaft über die vom Bund ausgereichten Sozialmittel ablegen. Aus diesem Grund gebe es eine Devise, so der Kreischef: "Wir wollen Sparsamkeit nicht bestrafen, aber auch Verschwendung nicht dulden."

Individuelle Prüfung vor Guthaben-Anrechnung

Auch Helen Weigel vom Jobcenter argumentiert so und sagt, dass das "Jobcenter keine Betriebskostenguthaben ¿einzieht\' und dadurch Gewinne erwirtschaftet". Vielmehr erstatte die Behörde dem Leistungsberechtigten geringere Leistungen, wenn das Guthaben anzurechnen ist und zahlt weniger aus. "Es werden keine Einnahmen erzielt, sondern Ausgaben begrenzt. Wie hier Überschüsse erwirtschaftet werden sollen, erschließt sich mir daher nicht", so Helen Weigel.

Grundsätzlich aber, so die Jobcentermitarbeiterin, habe sich die Rechtsprechung erst 2012 konkretisiert. Der Bernburger Fall liege weiter zurück. Damals habe der Grundsatz aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gegolten, dass jegliche Form eines Guthabens, egal wie es entstanden ist, angerechnet werden müsse. Aktuell orientiere man sich am Bundessozialgericht, das eine individuelle Einzelfallprüfung fordert. Wenn deutlich werde, dass Hilfebedürftige das Geld aus ihrem Regelsatz bezahlt haben, stehe ihnen das Gutachten zu. Helen Weigel: "So wird aktuell im Jobcenter des Salzlandkreises auch verfahren."