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Kinderbetreuung Setzt Schönebeck ein Zeichen?

In Schönebeck könnte die Geschwisterregelung, die Eltern finanziell entlastet, schon 2019 in Kraft treten.

Von Paul Schulz 25.10.2019, 03:04

Schönebeck l Was die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag fordert, soll ab dem Jahr 2020 ohnehin durch die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen-Anhalt in Kraft treten. Demnach soll die sogenannte Geschwisterregelung auf den Hort ausgeweitet werden.

Doch was bedeutet das? Seit Januar 2019 zahlen Eltern nur noch für das älteste Kind, wenn zwei oder mehr Geschwister in Krippe oder Kindergarten betreut werden. Diese Regelung soll ab dem kommenden Jahr auch auf den Hort angewendet. Somit entfallen auch für das älteste Kind in einer Kindertagesbetreuung die Beiträge, wenn ein älteres Geschwisterkind den Schulhort besucht. Es müsste dann also künftig nur noch der Beitrag für das Hortkind gezahlt werden. So sollen vor allem Familien mit mehreren Kindern finaziell entlastet werden.

Auch im Sozialausschuss der Stadt, der am Mittwochabend im Hort Plötzky stattgefunden hat, wurde sich mit dem Thema auseinandergesetzt. So wurden im Rahmen des Prüfauftrages die finanziellen Auswirkungen der Regelausweitung erörtert. Grundlage dafür bildet die freiwillige Abfrage der Gemeindeelternvertretung der Stadt in den Horten Schönebecks. Demnach wären 92 Kinder von der erweiterten Geschwisterregelung betroffen. Für diese Kinder würden die die Kostenbeiträge des Horts in Höhe von rund 6100 Euro im Monat, 73.400 Euro jährlich entfallen.

Da es sich aber um eine freiwillige Abfrage gehandelt hat, empfiehlt die Elternvertretung 20 Prozent aufzuschlagen. Damit würden die Kostenbeiträge im Hort monatlich um etwa 7300 Euro, jährlich um rund 88.000 Euro geringer ausfallen. Diese Summe müsste – nach derzeitigem Stand – dann seitens der Stadt kompensiert werden. Im Antrag der SPD heißt es dazu: „Gedeckt werden diese Mindereinnahmen durch die erhöhten Zuweisungen für die betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen von Januar bis Juli 2019 (circa 270.000 Euro). Auch eine Weiterführung dieser Regelung im Jahr 2020 ist durch diese Mehreinnahmen gedeckt.“

Zudem ist die SPD-Fraktion bestrebt die Geschwisterregelung für Hortkinder rückwirkend schon ab dem 1. August 2019 zu übernehmen. Die Gemeindeelternvertretung der Stadt begrüßt diesen Vorschlag, wie Lisette Zanke mitteilt. „Damit würde die Stadt ein Zeichen setzen. Das würde Schönebeck als kinderfreundliche Stadt gut stehen“, so Zanke. Die Kostenbeiträge würden zum 1. August rund 40.000 Euro betragen.

Andererseits soll die Regel-Ausweitung auf den Hort ab dem 1. Januar 2020 sowieso in ganz Sachsen-Anhalt eingeführt werden. Die Hortbeiträge, die den Städten – und somit auch Schönebeck – dabei entgehen würden, könnten sie sich vom Land wiederholen. Damit wären die Eltern entlastet und die Stadt hätte keine zusätzliche Belastung im Haushalt. Der Haken an der Sache: Das Geld, das das Land dafür ausgibt, stammt vom Bund. Bis 2022 fließen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetz rund 140 Millionen Euro an Sachsen-Anhalt. Ob aber auch nach 2022 erneut Bundesmittel an die Länder gehen, mit denen diese wiederrum die entgangenen Hortbeiträge der Gemeinden kompensieren könnten, ist ungewiss.

Frank Schiwek (SPD), Fraktionsvorsitzender, ist weiterhin dafür, die Regelung bereits zum 1. August einzuführen. „Wir haben die erhöhten Zuweisungen, damit ist das finanziell gedeckt. Nicht, dass es später heißt, wir würden die Konsolidierung des Haushalts auf Kosten der Eltern durchführen.“

Die Stadt muss sich nun also entscheiden. Wartet sie bis 2020 oder wird sie Vorreiter?