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Kinderförderung Mehr Auswahl in der Hortbetreuung

Die Kinderbetreuung rückt mit einem neuen Kinderförderungsgesetz in den Fokus.

Von Thomas Höfs 28.02.2019, 07:00

Egeln l Über die Änderungen des geänderten Kinderförderungsgesetzes (Kifög) im Land informierte am Dienstagabend Hauptamtsleiterin Dagmar Witzke die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses des Verbandsgemeinderates. Zu Jahresanfang waren die neuen Regelungen bereits wirksam geworden. Seit Januar 2019 müssen Eltern von mehreren Kindern in der Kinderbetreuung nur noch für ein Kind die Elternbeiträge übernehmen. Für alle anderen Kinder übernimmt das Land die Kosten. Damit sollen die Eltern von mehreren Kindern entlastet werden.

Die Träger, sagte Dagmar Witzke, hätten die Regelungen bereits bei den Rechnungen an die Eltern berücksichtigt und von den betroffenen Familien weniger Geld verlangt. Das habe gut funktioniert. Bis zum August müsse die Verbandsgemeinde aber die Satzung zur Kinderbetreuung an die neuen gesetzlichen Regelungen anpassen, sagte sie weiter. Das betreffe vor allem die Beschreibung der anzubietenden möglichen Leistungen mit den entsprechenden Entgelten.

Seit Januar übernehme das Land 51 Prozent der anfallenden Kosten für das Fachpersonal in den Einrichtungen. Der Landkreis zahle einen weiteren festen Betrag in Zukunft. Reichen diese Mittel nicht, müsse die Kommune den Restbetrag finanzieren, könne aber weiterhin die Eltern daran beteiligen. In dem veränderten Kinderförderungsgesetz habe der Landtag zudem die Grenze der maximalen Beteiligung aufgehoben. Bis zum Jahresende durften die Kommunen die Eltern mit maximal 50 Prozent an den ihnen entstehenden Kosten beteiligen, sagte sie. Dazu gebe es nun überhaupt keine Regelung mehr.

„Bedeutet dies, dass die Eltern auch 80 Prozent der Gemeindekosten übernehmen könnten“, fragte Sven Rosomkiewicz (CDU) nach. Das könnte der Verbandsgemeinderat machen, sagte Dagmar Witzke. Sie gehe aber davon aus, dass dies nicht geschehe. Sie erwarte, dass die Gebühren so bleiben, wie sie bislang seien. Trotzdem müsse die Verbandsgemeinde erst einmal abwarten, wie sie die Kosten in den kommenden Monaten entwickeln.

Während sich in den Kindertagesstätten wenig ändert, wird in der Hortbetreuung eine Wahlmöglichkeit in der Satzung eingeführt. Künftig sollen die Eltern wählen können, ob sie eine Betreuung morgens oder nachmittags oder komplett wünschen. Je nach Wunsch soll es einen eigenen Tarif geben.

Sinnvoll wäre es, einen Tarif für die Nutzung der Ferienspiele anzubieten, meldete sich Sven Rosomkiewicz erneut zu Wort. Die Eltern haben in der Regel nicht so viele Urlaubstage, wie die Kinder Ferien bekommen. Er habe den Wunsch bereits danach gehört. Außerdem habe er erfahren, dass die Stadt Staßfurt dies anbiete. Da es sich zum Teil in beiden Kommunen um den gleichen Träger der Einrichtung handele, müsse es ebenso in der Egelner Mulde möglich sein, dass die Familien eine Hortbetreuung in den Ferien buchen können. Das sollte unbedingt in der Satzung mit aufgenommen werden, sprach er sich aus.

Grundsätzlich sei dies kein Problem, antwortete Dagmar Witzke. Allerdings hätten die Eltern keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Träger der Einrichtung die in der Satzung ausgewiesenen Leistungen auch anbiete, sagte sie. Letztlich müsse es dem Träger überlassen bleiben, was er anbiete. Die Kommune könne sehr viele Dinge in der Satzung vorgeben. Dennoch müsse sich der Träger immer wieder fragen, ob er das auch in der Praxis organisieren könne, erläuterte sie. Wenn beispielsweise viele Familien ihre Kinder zu den Ferienspielen anmelden, müsse der Träger in dieser Zeit auch das Fachpersonal zur Verfügung haben. Gelinge dies nicht, könne der Träger die Leistungen auch kaum anbieten. Einen Zwang könne die Gemeinde dabei nicht einführen, erläuterte sie die Zusammenhänge in dem Gesetz.