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Körperverletzung Hohe Haftstrafe für Koma-Schläger

Ein 31-jähriger Schönebecker hat einen Bekannten mit einem Axtstiel brutal verprügetl.

Von Jan Iven 22.07.2019, 20:39

Schönebeck/Magdeburg l Fünfmal soll der Angeklagte dem Geschädigten mit einem Axtstiel mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen haben. Der 31-jährige Schönebecker hörte auch dann nicht auf, als der Mann nach dem dritten Schlag bewusstlos zusammenbrach und auf dem Boden lag. Seit dem Vorfall im Februar 2018 ist der Geschädigte bis heute nicht wieder aufgewacht: Der Schönebecker liegt immer noch mit schweren Verletzungen im Krankenhaus im Koma.

Der Schläger wurde nun am Landgericht Magdeburg wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren an. Wegen des Alkoholismus des Angeklagten ordnete der Richter zudem die Unterbringen in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte hatte sich bis zuletzt nicht direkt zu der Tat geäußert. Aufgrund der zahlreichen Zeugenaussagen sah der Richter es allerdings als erwiesen an, dass der Mann den Geschädigten mit dem Axtstiel ins Koma geprügelt hatte.

So hatten mehrere Zeugen einhellig vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte den Geschädigten in Begleitung von zwei Männern im Februar vor seinem Haus aufgesucht hatte. Schon in der Tür soll der Mann dann völlig unvermittelt zugeschlagen haben. Auch die Lebensgefährtin des Geschädigten wurde bei dem Überfall von einem der Schläge am Bein verletzt, als sie dazwischen gehen wollte. Einer der beiden soll den Angreifer schließlich gestoppt haben, nachdem der Mann bewusstlos zusammengebrochen war.

Der Hintergrund der Tat konnte am Landgericht Magdeburg nicht vollständig aufgeklärt werden. Offenbar handelte es sich um einen Fall von Selbstjustiz oder Rache. Unbestätigten Aussagen zufolge soll der Geschädigte die ehemalige Freundin des Täters sexuell belästigt haben. Die Frau war allerdings nicht vor Gericht als Zeugin erschienen.

Wie der Richter mitteilte, wurde sie offenbar vor dem Prozess bedroht und traute sich daher nicht, vor Gericht auszusagen. Der Richter forderte in diesem Zusammenhang einen der Zeuge auf, mögliche Drohungen zu unterlassen. Bei dem Mann, einem Kampfsportler aus Schönebeck, handelte es sich um einen der beiden Begleiter des Täters bei dem Überfall. Der andere Begleiter hatte zudem vor Gericht angegeben, dass er den Axtstiel als Tatwaffe in einem Wassergraben entsorgt hatte.

Nach dem Angriff verständigte die Lebensgefährtin des Geschädigten die Polizei, die den Angeklagten schließlich festnehmen konnte. Zudem Zeitpunkt wurde bei ihm ein Alkoholwert von 2,3 Promille festgestellt. Obwohl er sich eigentlich nicht zu dem Vorwurf äußern wollte, gab er an, dass er sich nicht mehr an die Tat erinnern könne. Nach eigenen Angaben hatte er einen Filmriss gehabt und sei erst am nächsten Tag in der Justizvollzugsanstalt aufgewacht, wie der Angeklagte vor Gericht aussagte. Ein Arzt habe ihn über die Vorwürfe aufklären müssen. Seine damalige Freundin, die möglicherweise eine Rolle bei dem Streit spielte, hatte sich nach der Festnahme von ihm getrennt.

Insgesamt soll der Angeklagte stark alkoholkrank sein. So hatte er in der Vernehmung am Landgericht Magdeburg zu seinen persönlichen Verhältnissen angeben, dass er teilweise bis zu 20 Liter Bier und Schnaps am Tag getrunken hatte. Der Richter ordnete daher auch eine Unterbringung in einem Maßregelvollzug an, damit der Man sich einer Entziehungskur unterziehen kann, sofern er dem zustimmt.

Offenbar spielte bei dem Angeklagten insgesamt auch rechtes Gedankengut eine gewisse Rolle. Zum einen interessiert er sich nach Zeugenaussagen einer psychologischen Sachverständigen sehr stark für die Geschichte des zweiten Weltkrieges und für deutsche Heldensagen. Zum anderen sei nach Aussagen von Zeugen mit anderen Bekannten über die Gründung einer bürgerwehrähnlichen Gruppe in Schönebeck diskutiert worden. Nach Aussagen von Zeugen wollte die Gruppe auch Menschen drangsalieren, die nicht einem vermeintlich „deutschem“ Verständnis der Mitglieder entsprechen. Zur Gründung der Bürgerwehr kam es aber offenbar nicht mehr.