1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Schönebecker Schläger muss auf Entzug

Körperverletzung Schönebecker Schläger muss auf Entzug

Weil er seine Verlobte verprügelt hat, muss sich ein Schönebecker einem Alkoholentzug unterziehen.

Von Jan Iven 15.06.2020, 18:41

Schönebeck l Sie habe ihn provoziert, sagte der Angeklagte am Amtsgericht Schönebeck aus. Deswegen hatte der 38-jährige Schönebecker seine Verlobte Anfang März in der gemeinsamen Wohnung verprügelt und musste sich nun wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Mehrere Schläge mit der Faust ins Gesicht hatte er der Frau verpasst. Nach Aussagen der Staatsanwältin sah sie übel zugerichtet aus. Der Juristin reichte es nun, und sie wollte den Vorfall auch nicht mehr auf sich beruhen lassen, nach dem Motto: „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“. Denn der Angeklagte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, unter anderem auch wegen gemeinschaftlichen Totschlags, weswegen er auch schon neun Jahre in Haft ein saß. Zu groß wäre nun die Gefahr, dass der Angeklagte irgendwann so fest zuschlägt, dass die Verlobte nicht mehr aufsteht, sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte räumte die Tat unumwunden ein. Er und seine Verlobte hätten sich damals – wieder einmal – betrunken und gestritten. Er sei Alkoholiker, bemühe sich aber, nicht mehr zu trinken. Beide hätten sich inzwischen auch ausgesprochen und versöhnt. Die Frau hat die Anzeige wieder zurückgezogen. Der Angeklagte versicherte, dass er seine Verlobte nicht mehr schlagen würde. Wenn ein Streit eskaliert, setze er sie nun stattdessen vor die Tür, bevor etwas Schlimmeres passiere.

Der Angeklagte ist nach Angaben des Richters kein unbeschriebenes Blatt. Im Bundeszentralregister der Justiz liegen bereits elf Einträge gegen den Angeklagten vor. Neben dem bereits abgesessenen Totschlag kommen unter anderem auch noch Diebstahl, Hehlerei, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu. Die einzige Möglichkeit, mit dermaßen vielen Einträgen noch eine erneute Gefängnisstrafe zu vermeiden, wäre die Aufnahme einer Therapie durch den Angeklagten. Denn offenbar sei er im angetrunkenen Zustand nicht in der Lage, Konflikte anders zu lösen als mit Gewalt. Unter Alkohol neige der Angeklagte zu Straftaten. Vor allem dürfe er keine Frauen schlagen. Auch eine Provokation sei dafür selbstverständlich keine Begründung.

Der Angeklagte räumte im Verfahren ein, dass er sich bisher noch nicht zu einem Entzug habe entschließen können. Doch wenn dies die einzige Möglichkeit ist, dem Gefängnis zu entgehen, würde er sich in eine stationäre Behandlung begeben. Der Richter am Amtsgericht führte ihm noch einmal vor Augen, dass dies kein leichter Weg sei und mindestens ein halbes Jahr dauern würde.

Der Bewährungshelfer des Angeklagten berichtete, dass sich sein Mandant nach seiner Haftentlassung zwar gut in Schönebeck eingelebt habe. Allerdings habe er ein massives Alkoholproblem und würde regelmäßig gemeinsam mit seiner Verlobten trinken. Der Bewährungshelfer erwähnte auch noch, dass der Angeklagte bisher keinen Entzug machen wollte, sondern dass er sich erst auf Druck des Richters dazu bereit erklärt hat.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck legte dem Angeklagten nahe, dass seine Verlobte ebenfalls einen Entzug unternehmen sollte. Schließlich könne er nach seiner Therapie als trockener Alkoholiker nicht mit einer Trinkerin zusammenleben.

In seinem Urteil verurteilte der Richter am Amtsgericht Schönebeck den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt unter der Voraussetzung, dass sich der Angeklagte in eine Entziehungsanstalt zur Therapie ergibt. Mit seinem Urteil entsprach der Richter der Forderung der Staatsanwältin. Der Angeklagte erkannte das Urteil an, das damit rechtskräftig ist.