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Lernbehinderte Förderschule auf wackeligen Beinen

Die Förderschule für Lernbehinderte in Schönebeck erfüllt nicht die vorgeschriebene Mindestschülerzahl. Dem soll entgegen gewirkt werden.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 27.12.2015, 19:30

Schönebeck l Die Förderschule „J. H. Pestalozzi“ für Lernbehinderte in Schönebeck erfüllt nicht die Mindestanzahl an Schülern. Wie der Salzlandkreis innerhalb seiner Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2016/17 feststellt, ist gesetzlich eine Mindestgröße von 90 Schülern vorgeschrieben. „Zum Stichtag 3. Juli betrug die voraussichtliche Gesamtschülerzahl zum Schuljahr 2015/16 85 Schüler“, heißt es in der Vorlage. Damit steht der Fortbestand dieser Förderschule wohl auf wackeligen Beinen.

Wie kann eine verordnungskonforme Darstellung bis zum Schuljahresbeginn 2016/17 erreicht werden? Eine Maßnahme ist die teilweise Zuordnung des Schuleinzugsbereiches der zum Schuljahr 2014/15 geschlossenen Förderschule für Lernbehinderte in Calbe. Weiterhin wurde in Abstimmung mit dem Landesschulamt die Anbindung des Förderschwerpunktes „sozial-emotionale Entwicklung“ unter anderem zum Zwecke der Stärkung des Schulstandortes zum Schuljahr 2015/16 beschlossen.

Das allein reicht nicht aus, um den Förderschulstandort in Schönebeck zu erhalten. Deshalb hat der Salzlandkreis noch eine Alternative im Petto. Dabei geht es um die Magdeburger Förderschule, in der bis dato auch Kinder aus dem Salzlandkreis beschult werden. Da diese Makarenkoschule jedoch keine Kapazitäten mehr hat, gehen die Verantwortlichen im Salzlandkreis davon aus, dass Schüler mit festgestelltem Förderbedarf auch an der Schönebecker Pestalozzi-Schule unterrichtet werden können. Dann würde die Schülerzahl an der Förderschule für Lernbehinderte in der Elbestadt auf rund 100 Mädchen und Jungen anwachsen.

Die Entscheidung darüber liegt jedoch nicht allein beim Landkreis. So heißt es in der Vorlage der Verwaltung: „Sofern die Erziehungsberechtigten der betreffenden Schüler durch Mitarbeiter des mobilen sonderpädagogischen diagnostischen Dienstes und des Landesschulamtes zukünftig ergebnisoffen beraten werden und dann die Zuordnung dieser Schüler nicht ausschließlich zur Förderschule in Staßfurt erfolgt, geht der Salzlandkreis von der Erfüllung der Mindestgröße gemäß aus.“

Außerdem sehen die Kreisverantwortlichen die Kooperationsklasse „Besondere 10. Klasse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses“ als positiv an. Das sei analog den Genehmigungen der Kooperationsklassen der Förderschulen in Aschersleben und Bernburg und Staßfurt zum Schuljahr 2015/16 eine weitere Möglichkeit, die Schülerzahl zu erhöhen. Diese Genehmigung durch das Landesschulamt sei wiederum auch nicht selbstverständlich. So sei beispielsweise im Schuljahr 2014/15 an der Förderschule für Lernbehinderte in Staßfurt eine Kooperationsklasse für 14 Schüler genehmigt wurden. Hingegen wurde die Bildung einer Kooperationsklasse an der Förderschule für Lernbehinderte in Schönebeck mit einer potenziellen Größe von 16 Schüler nicht genehmigt. Die Mindestschülerzahl für die Bildung einer entsprechenden Kooperationsklasse beträgt 10 Schüler.

Das zukünftige Schüleraufkommen wird also von der Entscheidung der Erziehungsberechtigten sowie dem Genehmigungsverhalten des Landesschulamtes bestimmt. Der Salzlandkreis selbst hält am Fortbestand der einzelnen Standorte der Förderschullandschaft im Kreis fest.