6. Juni Noch keine Bewerbung zur Wahl des Bürgermeisters von Calbe abgegeben
Calbe (thf)
Am 6. Juni sollen die Einwohner der Saalestadt darüber entscheiden, wer in den kommenden sieben Jahren an der Spitze der Stadtverwaltung steht. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet. Noch bis zum 10. Mai haben Bürger, die sich um das Hauptamt auf Zeit bewerben wollen, die Möglichkeit, die dafür erforderlichen Unterlagen einzureichen. Das sagt Stadtwahlleiterin Isabel Jaekel. Bislang liegt ihr noch keine Bewerbung vor, sagte sie auf Nachfrage.
Obwohl Amtsinhaber Sven Hause erklärt hatte, dass er sich erneut bei den Bürgern für die Verlängerung der Amtszeit im Rathaus bewerben wolle. Die Freien Wähler haben angekündigt, die Schwarzer Ortschaftsrätin Maria Mittelstrass in das Rennen um den Posten im Rathaus zu schicken.
Anzahl der Unterstützungsunterschriften gesenkt
Für eine ordentliche Bewerbung seien aber einige Dinge zu beachten, weiß die Stadtwahlleiterin. So müssen vor allem Parteien und Wählergruppen, die nicht im Landtag vertreten sind, Unterstützungsunterschriften beibringen. Dabei müssen Bürger aus der Stadt mit ihrer Unterschrift die Kandidatur des Kandidaten formell mit ihrer Unterschrift unterstützen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die dafür notwendige Zahl der Unterschriften zuletzt über eine Gesetzesänderung halbiert, sagt die Stadtwahlleiterin. Ursprünglich mussten Bewerber 76 Unterschriften von Einwohnern für eine erfolgreiche Bewerbung einreichen. Mit der Gesetzesänderung sind nur noch 38 Unterstützungsunterschriften notwendig, sagte sie. Bewerber um das Amt des Bürgermeisters müssten aber beachten, dass die vorgeschriebenen Formblätter für eine erfolgreiche Bewerbung angefordert und korrekt ausgefüllt werden.
Zwar hat die Kommune die Regularien und Vorschriften auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Dennoch könnten sich Bürger, die kandidieren wollen, sich bei ihr melden und sich über die Formalien und Vorschriften erkundigen. Auch die im Landtag vertretenen Parteien müssen Formalien einhalten, wenn sie erfolgreich einen Kandidaten für die Wahl aufstellen wollen, schildert sie weiter. Demnach müssten die Parteien den Nachweis erbringen, dass die Kandidatur in der Partei demokratisch erfolgt sei und die Mitglieder der Partei ein Mitspracherecht hatten. Die Formalien müssen erfüllt sein. Geprüft werden sie übrigens nicht von der Stadtwahlleiterin. Die Entscheidung zur Zulassung zur Wahl trifft der Wahlausschuss. Er wird von Bürgern aus der Kommune besetzt. Die Aufgabe des ehrenamtlichen Gremiums besteht darin, die formalen Anforderungen an die Zulassung zur Wahl zu prüfen.
Schon vor Wochen waren die Parteien und Wählergruppen in der Stadt aufgerufen, der Stadtwahlleiterin Vorschläge zur Besetzung des Wahlausschusses einzureichen. Vorschläge seien gekommen, aber zur Besetzung der Wahllokale, erklärte sie weiter. Die Kommune muss an dem Wahltag wieder eine ganze Reihe von Wahllokalen besetzen, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme abzugeben. Noch ist unklar, wie sich die Entwicklung der Corona-Pandemie auf die Durchführung der Wahl auswirken könnte. Wird es Zugangsbeschränkungen zu den Wahllokalen geben? Wie viele Leute dürfen sich gleichzeitig in den Wahlräumen aufhalten? Vieles wird davon abhängen, wie sich die Zahl der Infizierten in den kommenden Wochen entwickelt.
Wird die Zahl der Briefwähler zunehmen?
Auch wegen der Corona-Pandemie wird wahrscheinlich die Zahl der Briefwähler erneut zunehmen. Seit Jahren ist die Zahl der Wähler, die ihre Stimme schon weit vor dem Wahltag über die Briefwahl abgeben, konstant hoch. Seit die Bürger für die Nutzung der Briefwahl keine Gründe mehr angeben müssen, hat sich das schriftliche Wahlverfahren etabliert. Für die Organisation während des Wahltages bedeutet dies in der Regel einen größeren Aufwand. In der Saalestadt wird es einen eigenen Briefwahlvorstand geben, kündigt Isabel Jaekel an. Die Mitglieder dieses Wahlvorstandes werden sich dann ausschließlich um die Briefwähler kümmern. Gezählt wird auch hier jede Stimme, die bis 18 Uhr in der Urne des Briefwahlvorstandes gelandet ist. Etwas aufwendiger ist die Auszählung der Stimmen hier, weil zunächst die Wähler ganz normal erfasst werden müssen. Dazu werden die Briefumschläge geöffnet und die beiliegenden Dokumente erfasst. Ist die Briefwahlstimme legitimiert, wandert der ungeöffnete Umschlag in einen weiteren Behälter, um das Geheimnis der Wahl zu hüten. Erst nach der Öffnung aller Wahlumschläge beginnt die eigentliche Auszählung der Stimmen. Wegen der Corona-Pandemie könnten es diesmal sehr viel mehr werden, kann sie sich vorstellen.
Gewissheit, wie viele Personen sich um den Bürgermeisterposten bewerben, gibt es für die Bewerber als auch für die Wähler erst am 11. Mai. An diesem Tag trifft sich der Wahlausschuss offiziell zu seiner Sitzung. Auf der Tagungsordnung steht dabei die Zulassungsprüfung der eingereichten Bewerbungen. Spätestens am Abend ist dann klar, wer zur Bürgermeisterwahl antreten darf. In der Kommune beginnen dann die Vorbereitungen für den Urnengang. Die Stimmzettel müssen gedruckt werden. Ebenso muss die Briefwahl vorbereitet werden. Sie beginnt bereits Wochen vor dem eigentlichen Urnengang über eine Mitteilung an die Bürger der Stadt, die Unterlagen entsprechend anzufordern.