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Parkplätze "Privatknöllchen" in Schönebeck verteilt

In Schönebeck steckt ein Unbekannter Zettel an die Autos von vermeintlichen Parksündern.

Von Paul Schulz 08.06.2020, 01:01

Schönebeck l Die meisten Autofahrer hatten wohl schon einmal einen Zettel hinterm Scheibenwischer klemmen. Und selten verheißt das etwas Gutes. Darum hat sich eine Schönebeckerin, die namentlich nicht genannt werden will, auch geärgert, als sie das mutmaßliche Knöllchen an ihrem Auto entdeckt. Doch wie sich kurz darauf herausstellt, handelt es sich bei dem Stück Papier um keinen Strafzettel. Vom Ordnungsamt stammt die Notiz nämlich nicht.

Viel mehr hat ein aufgebrachter Bürger aus der Gegend der Erich-Weinert-Staße mit dem Schreiben seinem Unmut Luft gemacht. „Hinweis! Hier sind keine Parkplätze für asylsuchende Dauerparker. Sie blockieren ständig über mehrere Tage Parkraum, der nicht zu Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld gehört“, wurde auf den kleinen Zettel gedruckt. In einem weiteren Satz legt er der Frau nahe, dass sie ihr Auto doch in einer anderen Straße parken soll.

Ihren Wagen hatte die Frau nämlich um Pfingsten herum für zwei Tage in der besagten Straße abgestellt. Sie selbst wohnt auch in der näheren Gegend, berichtet sie.

Die Schönebeckerin erkundigt sich beim Ordnungsamt der Stadt. Dort erhält sie die klare Auskunft: Sie darf dort parken. Die Parkplätze sind nicht für Anwohner reserviert.

„Und man stellt sich nun mal da hin, wo Platz ist. Es kann doch nicht einfach jemand behaupten, dass nur er da parken darf“, sagt die Frau. Außerdem nutze sie ihr Auto regelmäßig und parke demzufolge an unterschiedlichen Stellebn. Dass sie also mehrere Tage lang „Parkraum blockiere“, sei so nicht richtig. Und selbst wenn es so wäre, wäre das Recht auf ihrer Seite. Dennoch schwingt nun ein bisschen Sorge bei ihr mit. Sorge um das Auto. „Nicht, dass dann jemand den Wagen absichtlich beschädigt, nur weil ihm nicht gefällt, dass ich dort stehe.“

Das wäre dann ein Fall für die Polizei. Doch wie sieht es mit dem Anbringen der Zettel aus? Ist das überhaupt erlaubt? Stadtsprecher Frank Nahrstedt teilt dazu mit: „Würden auf dem Zettel auch Strafen angedroht werden oder gar Bußgelder verhängt, dann würde es sich um Amtsanmaßung handeln. In dem Fall würde das Ordnungsamt aktiv werden.“

Im Strafgesetzbuch wird Amtsanmaßung wie folgt definiert: „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

„Im Falle einer Sachbeschädigung ist die Polizei zuständig. Aber nur das bloße Anbringen eines Zettels ist nicht von Belang“, so Stadtsprecher Frank Nahrstedt.