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Quarantäne Coronavirus erreichte Kreisverwaltung

Eine Mitarbeiterin des Salzlandkreises war positiv auf das Coronavirus getestet worden. Andere Mitarbeiter mussten nicht in Quarantäne.

Von Bianca Oldekamp 13.07.2020, 20:00

Bernburg l Unter den Mitarbeitern der Kreisverwaltung des Salzlandkreises in Bernburg hat es einen Corona-Fall gegeben haben. Der Fall liegt allerdings schon mehrere Monate zurück. Quarantänemaßnahmen für die Mitarbeiter gab es keine.

In einem anonymen Brief wird dieses Vorgehen als Versäumnis seitens der Kreisverwaltung gewertet. Darüber berichtete am Sonnabend zuerst die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) und beruft sich auf den Brief. In dem Brief würde Landrat Markus Bauer (SPD) ein katastrophales Corona-Management in seinem eigenen Umfeld vorgeworfen – in seinem Arbeitsumfeld.

Konkret soll eine Mitarbeiterin aus dem Umfeld des Landrates positiv auf das Coronavirus getestet worden sein. Das bestätigt Kreissprecher Marko Jeschor auf Volksstimme-Nachfrage. Eine „Mitarbeiterin aus dem Landratsbüro“, sei positiv auf den Coronavirus getestet worden.

„Die Tests aller engeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landrats sowie des Landrats selbst erfolgten in der ersten Woche nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Landesregierung vorsorglich“, erklärt der Kreissprecher.

In Kraft getreten war dieser erste Verordnung am 18. März. Bis auf den einen Positiv-Test seien die Ergebnisse aller anderen Test negativ ausgefallen. Doch eine Quarantäne war für Kontaktpersonen aus dem Arbeitsumfeld der Kreisverwaltungsmitarbeiterin keine verordnet worden.

„Das Gesundheitsamt hatte nach bekanntwerden des positiven Ergebnisses der Mitarbeiterin für das engere Umfeld des Landrats entschieden, dass eine Quarantäne-Anordnung nicht notwendig ist, da die Kontaktpersonen nicht zur Kategorie I zählten, sondern zur Kategorie II“, heißt es seitens der Kreisverwaltung am Montag, 13. Juli.

Zur Erklärung: Personen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko) sind laut Robert-Koch-Institut beispielsweise solche, mit denen mindesten 15 Minuten ein direkter Face-to-Face-Kontakt besteht. Bestand ein solcher Kontakt kürzer als 15 Minuten, zählen diese Personen zur Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko).

Grundlage für die Entscheidung gegen eine Quarantäne seien die damals gültigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktpersonennachverfolgung und zum Kontaktpersonenmanagement, teilt Jeschor mit und fügt an: „Dennoch entschied der Landrat vorsorglich, dass das enge Mitarbeiterumfeld fortan von zu Hause arbeitet. Der Landrat arbeitete weiterhin vom Büro aus, verzichtete aber aufgrund der Kontaktverbote auf persönliche Begegnungen mit Mitarbeitern sowie auf die üblichen Termine.“

Personen des häuslichen Umfelds (Kategorie I) der positiv getesteten Mitarbeiterin wurden vom Gesundheitsamt des Salzlandkreises aber sehr wohl in Quarantäne geschickt und ebenfalls getestet.

Wer den anonymen Brief geschrieben hat, ist unklar. Man mag zwar vermuten, dass es sich beim Verfasser der Zeilen um einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung handelt, doch habe die Information über die Infektion der Landratsbüromitarbeiterin nach Volksstimme-Informationen irgendwann sozusagen auch außerhalb der Kreisverwaltung die Runde gemacht. Geht es doch um eine Infektion, die im März festgestellt worden war.