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Restaurantöffnung Gastronomen im Salzland unsicher

Liegt ein gesondertes Konzept des Salzlandkreises vor, dürfen Gastronomen ab dem 18. Mai öffnen, ansonsten unter Auflagen ab dem 22. Mai.

Von Paul Schulz 14.05.2020, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l Endlich gibt es einen Fahrplan zur Wiedereröffnung von Gaststätten und Restaurants. Laut einem Beschluss der Landesregierung dürfen Gaststätten ab Freitag, 22. Mai, öffnen. Jedoch nur unter strengen Voraussetzungen und unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen. Kneipen, Bars und ähnliche Einrichtungen sind derzeit noch von den Wiedereröffnungen ausgenommen.

Unter Umständen ist für die Gastronomie sogar schon eine Öffnung zum 18. Mai möglich. Dazu muss der Landkreis zuvor für den Himmelfahrtstag ein gesondertes Sicherheitskonzept erstellt haben. An diesem Konzept werde bereits – in Kooperation mit Polizei und Ordnungsämtern – gearbeitet, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Darüber hinaus dürfen nur Gaststätten öffnen, die ein geeignetes Hygienekonzept vorlegen. Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung.

Die dafür nötigen Anträge auf Wiedereröffnung sollen ab heute auf der Webseite des Salzlandkreises verfügbar sein. Darüber hinaus verweist Landrat Markus Bauer (SPD) darauf, dass man innerhalb weniger Tage Vorgaben umsetze, für die normalerweise mehrere Wochen oder gar Monate Zeit sind. Der Salzlandkreis rechnet mit rund 300 Anträgen, die innerhalb kürzester Zeit geprüft werden müssen.

Für Hendrik Treffehn, Betreiber des Wirtshaus „Stadtpfeifer“ in Schönebeck, kommt es indes nicht wirklich darauf an, ob er schon am nächsten Montag oder erst wenige Tage später öffnen kann. „Wir hatten acht Wochen zu. Da macht das jetzt keinen großen Unterschied mehr.“ Er peilt eine Öffnung am 22. Mai an.

Darüber hinaus ärgert sich der Gastronom über unklare Aussagen zur Wiedereröffnung und sich widersprechende Vorgaben. „Wer am 18. Mai öffnen will, der soll ein Hygienekonzept vorlegen. Und was bitte gehört da alles rein? Das wird nicht klar kommuniziert“, moniert Treffehn. Man könne nur mutmaßen, dass es sich um die Punkte handelt, die ohnehin erfüllt sein müssen, um öffnen zu dürfen.

Zudem zeigt der Gastwirt ein Dilemma auf: „Die Restaurants sollen die Gäste in eine Liste eintragen. Das kollidiert aber mit dem Datenschutz, wenn da Namen, Adressen und Telefonnummern vermerkt sind“, sagt Hendrik Treffehn. Er habe sich überlegt, dann für jeden Gast einen einzelnen Zettel zu verwenden, den er wiederum in einem Umschlag verpacke.

Auch Davor Mandic, Inhaber des Restaurants „Adria“ in Schönebeck, plant die Wiedereröffnung für den 22. Mai. Allerdings sieht er dem skeptisch entgegen. Die meisten Vorgaben des Landes, also die Einhaltung der Abstandsregeln und das zur Verfügung stellen von Desinfektion, seien ja noch umzusetzen, so Mandic. Andere Aspekte der Regelung sieht er kritisch.

Zum Beispiel die mit dem Mundschutz: „Als Kellner ist man den ganzen Tag unterwegs. Dabei ununterbrochen eine Maske zu tragen halte ich nicht für praktikabel.“ Auch das Hygienegrundkonzept vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Sachsen-Anhalt findet der Restaurantbetreiber teilweise überzogen – zu streng. Darin sind unter anderem abwaschbare Speisekarten vorgesehen. „Meine Speisekarten sind aus Papier und in keinem üblichen Format. Ich muss extra neue drucken lassen und mit Folie schützen“, sagt Mandic.

Darüber hinaus herrsche eine große Ungewissheit in der Branche, sind sich die beiden Schönebecker Gastronomen einig. Ungewissheit darüber, was erlaubt ist und was nicht. Welche Auflagen einzuhalten sind. Zudem sind beide der Meinung, dass eine Öffnung unter diesen Umständen schwierig ist. Mundschutz und Desinfektionsmittel sind nicht die besten Methoden, um Gäste in ein Restaurant zu locken. Das Ambiente und die Geselligkeit würden verloren gehen.

Für den Staßfurter Restaurantbetreiber Burkhard Nimmich kommt eine Öffnung unter diesen Umständen nicht in Frage. „Ich lebe zum Großteil von Familienfeiern oder Veranstaltungen. Laufkundschaft habe ich kaum. Und mit den aktuellen Beschränkungen und Vorgaben macht es für mich einfach keinen Sinn zu öffnen“, sagt Nimmich. Generell begrüßt der Staßfurter aber, dass überhaupt bald wieder geöffnet werden darf.

Auch vom Dehoga gibt es Kritik. In einer Pressemitteilung heißt es, dass in vielen Landkreisen die Personaldecke in Gesundheits- und Ordnungsämtern sehr dünn sei. Dies würde sich negativ auf die möglichen Öffnungen der Speisenwirtschaft ab dem 18. Mai auswirken.

Dehoga Sachsen-Anhalt fordert deshalb ein einfaches Verfahren unter Beachtung des Hygienekonzeptes, welches im Wirtschaftsministerium vorliegt. Eine Öffnung sollte dadurch möglich sein, dass man das auf das Unternehmen angepasste Hygienekonzept einreicht. Eine Begehung durch Behörden sei nicht zwingend notwendig.