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Schadensersatz Klage gegen Problem-Bank abgewiesen

Warum das Landgericht Magdeburg keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Schönebeck Markt sieht.

Von Jan Iven 13.11.2019, 12:10

Schönebeck l Das Landgericht Magdeburg hat eine Klage gegen die Stadt Schönebeck auf Zahlung von Schadensersatz am Mittwoch abgewiesen. Ein 62-jähriger Eickendorfer hatte die Stadtverwaltung verklagt, nachdem er im Oktober 2018 auf dem Marktplatz mit seinem Transporter gegen eine schlecht einsehbarer Sitzbank gefahren war. In der Klage forderte er die Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von 4500 Euro durch die Stadt Schönebeck. Seine Begründung: Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht auf dem Marktplatz vernachlässigt, weil sich die Bank optisch nicht ausreichend von der Umgebung abhebe. In anderen Städten mit einem ähnlichen Verkehrskonzept sei das durchaus üblich, hatte die Anwältin des Klägers ausgeführt.

Die Richterin am Landgericht Magdeburg folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Stadtverwaltung sei nicht erkennbar. Bei dem Markt handelt sich um eine verkehrsberuhigte Zone, auch bekannt als Spielstraße. Alle Verkehrsteilnehmer seien dort gleichberechtigt und müssten eine besondere Vorsicht walten lassen. Selbst mit spielenden Kindern sei zu rechnen.

Der Kläger zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Ein weiteres Verfahren werde er jedoch nicht anstreben, da seine Rechtsschutzversicherung nur die Kosten für die erste Instanz übernimmt. Grundsätzlich gefalle ihm der Schönebecker Marktplatz. Die Anordnung der Bänke hält er allerdings für eine Fehlplanung. In den ersten drei Jahren hatte es mehr als 40 Autounfällen an zwei Sitzbänken gegeben. Seit die Stadt die Bänke mit einsehbaren Rückenlehnen versehen hat, gab es kaum noch Unfälle.