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Straßenausbau Glatte Pisten für Tornitz/Werkleitz

Der Salzlandkreis erneuert bis Ende des Jahres die Kreisstraße bei Tornitz/Werkleitz und beseitigt damit weitere Hochwasserschäden.

Von Thomas Linßner 22.04.2020, 15:46

Tornitz l Der Salzlandkreis investiert weiter in seine Kreisstraßen. Mit dem symbolischen Spatenstich begann am Montag offiziell der grundhafte Ausbau der Kreisstraße 1243 von Werkleitz bis Tornitz, die am „Handweiser“ in die Landesstraße 68 (Barby-Calbe) mündet. Dafür stehen rund 2,45 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Das Geld dient der Beseitigung der Hochwasserschäden und wird vom Landesverwaltungsamt bereitgestellt.

Landrat Markus Bauer dazu: „Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur ist Voraussetzung für einen attraktiven Wohn- und auch Wirtschaftsstandort. Die Sanierung der Kreisstraße bringt uns deshalb nicht nur bei der Schadensbeseitigung infolge des Hochwassers wieder ein Stück weiter.“

Am Montag waren Vertreter des Kreises, der Kommune Barby sowie der Baufirma aus Sachsen zum ersten Spatenstich unweit des Tornitzer Kieswerkes angetreten. Die extreme Trockenheit der vergangenen Wochen machte diesen symbolischen Akt zur staubigen Veranstaltung. Wo vor Jahren das Drängewasser das Doppeldorf Tornitz/Werkleitz bedrohte, wirbelte jetzt der Wind viel Staub in den blauen Frühlingshimmel.

Landrat Bauer sprach von einem „seltenen Öffentlichkeitstermin“, womit er die Zusammenkunft in Corona-Zeiten meinte. Ralf Felgenträger, der beim Kreis für die Unterhaltung des Straßennetzes zuständig ist, erinnerte an einen Umstand, den wohl die meisten Anwesenden im Hinterkopf hatten: „Ohne das Leid von 2013 würden heute die Straßen nicht ausgebaut!“ Denn die klammen Kassen des Landkreises hätten sich diesen grundhaften Ausbau „nie und nimmer“ leisten können. Auch wenn das Hochwasser sieben Jahre zurück liegt und die Straßen schon viel eher saniert werden sollten, zähle jetzt das Ergebnis.

Nach Herstellung der Umleitungsstrecken beginnt nun der grundhafte Ausbau in zwei Abschnitten. Dazu wurden die Feldwege zum Teil mit Schotter ertüchtigt und einige Ausweichstellen eingebaut.

Begonnen wird mit dem ersten, rund 720 Meter langen Teilstück vom Ortsausgang Werkleitz bis Tornitz. Hierbei soll auch ein Durchlass in Höhe des Metallbau Henschel erneuert werden, wo ein wichtiger Entwässerungsgraben die Fahrbahn quert. Der zweite Bauabschnitt ist rund 1170 Meter lang und führt von der Landesstraße 68 bis zum Ortseingang Tornitz. Hier befindet sich die einzige und viel frequentierte Zufahrt zum Kieswerk. Damit während der Bauphase die schweren Kipper das Werk erreichen können, wurde extra parallel eine Baustraße geschoben und zum Teil asphaltiert.

Den Zuschlag für die Ausführung nach öffentlicher Ausschreibung hatte eine Firma aus Leipzig erhalten.

„Um die Tragfähigkeit nachhaltig zu gewährleisten, wird die Straße grundhaft und auf 6,50 Meter Fahrbahnbreite ausgebaut“, informiert Ralf Felgenträger, Betriebsleiter des Kreiswirtschaftsbetriebes. Mit einem Gesamtaufbau von rund 65 Zentimeter soll der Straßenausbau in Asphalt erfolgen. Dabei wird eine Bauform gewählt, die Fachleute „Magdeburger Bauweise“ nennen. Weil das Hochwasser den Unterbau destabilisierte, wird in der untersten Schicht ein Zement-Splitgemisch verwendet.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende November abgeschlossen werden.

Nach dem Hochwasser 2013 hatte der Salzlandkreis zunächst Mittel zur Erneuerung eines Durchlasses als Schadensbeseitigung beim Landesverwaltungsamt beantragt. In der Folgezeit stellte der Kreiswirtschaftsbetrieb fest, dass Straße und Seitenbereiche zunehmend schlechter wurden, mit Rissen, Ausbrüchen und Schlaglöchern, die nicht vom örtlichen Fahrzeugverkehr verursacht sein konnten. Ein Gutachter bestätigte, dass die Schäden der Straße auf massive Schädigungen am Unterbau, also bei den ungebundenen Schichten, zurückzuführen sind.

Daraufhin beantragte der Salzlandkreis 2017 beim Landesverwaltungsamt, diese Schäden bei der Sanierung zu berücksichtigen. Das Landesverwaltungsamt änderte und erweiterte auf dieser Grundlage den ersten Bewilligungsbescheid.