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Trauerfeier Mit Mindestabstand am Grab

Nicht mehr als maximal zwei Personen dürfen sich aufgrund des Coronavirus aktuell treffen. Doch es gibt Ausnahmen. So auch für Trauerfeiern.

Von Bianca Oldekamp 11.04.2020, 01:01

Schönebeck l Der Verlust eines Angehörigen, Freundes oder Bekannten ist für die Hinterbliebenen meist ein schwerer Schicksalsschlag. Umso wichtiger ist es, sich angemessen vom Familienmitglied oder der befreundeten Person verabschieden zu können.

Trauerfeiern, bei denen in der Regel viele Menschen, die den Verstorbenen kannten, zusammenkommen, sind dafür eine gute Gelegenheit – die so in Zeiten der Corona-Krise allerdings nicht von allen wahrgenommen werden darf. Denn die Landesverordnung zur Eindämmung des Virus verbietet Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch unter freiem Himmel – mit Ausnahmen.

Eine dieser Ausnahmen gilt für Trauerfeiern. Diese sind zwar noch gestattet, allerdings nicht mehr, wie sonst üblich in einer Kapelle, sondern ausschließlich unter freiem Himmel, wie Bestatter Harald Wunneburg aus Schönebeck berichtet. Zudem darf bei Trauerfeiern „nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen“ teilnehmen. Zusätzlich ein Trauerredner oder Geistlicher und das Personal des Bestattungsunternehmens. So steht es in der Verordnung geschrieben.

Doch wie viele Personen zu diesem engsten Freundes- und Familienkreis während der Trauerfeier direkt am Grab unter freiem Himmel maximal zählen dürfen, ist nicht definiert. Bestatter Harald Wunneburg berichtet: „Aktuell sind bei den Trauerfeiern immer um die zwölf Personen anwesend. Dabei handelt es sich in der Regel um Ehepartner, Kinder und deren Partner.“

So war es auch bei einer Beerdigung, die kürzlich anstand. Die verstorbene Person hatte aber neun Kinder, sodass mit deren jeweiligen Partnern allein fast 20 Personen an der Trauerfeier teilgenommen haben. Während der Corona-Krise habe es aber auch schon Beisetzungen mit nur drei Personen gegeben, berichtet der Bestatter.

Während der Trauerfeiern müssen Bestatter aktuell sicherstellen, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Teilnehmer eingehalten wird. Jemanden trösten, in den Arm oder bei der Hand nehmen, ist da derzeit nicht drin.

Außerdem – und das geschieht vor Start der Beisetzung – müssen Bestatter sicherstellen, dass sich alle Trauergäste in eine Liste eintragen, die der Bestatter als offizieller Veranstalter der Beerdigung führen muss. Aufbewahrt werden muss diese Anwesenheitsliste dann für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung und ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen. Angeben muss jeder einzelne Teilnehmer dafür seinen Vor- und Familienname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer, unter der er oder sie erreichbar ist.

Dass Bestattungen nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, liegt daran, dass Verstorbene in Sachsen-Anhalt laut Gesetz spätestens zehn Tage nach ihrem Tod beigesetzt werden müssen. Urnen sollen spätestens einen Monat nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Was den Umgang mit den Verstorbenen in punkto Hygienemaßnahmen angeht, habe sich laut Bestatter Harald Wunneburg nichts im Vergleich zur Arbeitsweise vor der Corona-Krise verändert. Wie gehabt werde mit Mundschutz und Gummihandschuhen gearbeitet.