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In Sachsenland gab es mehrfach Fälle, bei denen Tiere auf sadistische Weise verletzt worden sind Treibt ein Katzenhasser sein Unwesen?

Von Ulrich Meinhard 20.10.2012, 03:15

Lebt in Sachsenland ein Katzenhasser, der in sadistischer Weise den Tieren die Ohren abschneidet? Jüngst gab es erneut zwei schwer verletzte Katzen, die offenbar in Fangeisen gerieten.

Sachsenland l Carola Kassebaum ist fassungslos. Ihr Kater "Leo" ist offenbar in ein Fangeisen geraten. Das Tier hat sich unter großen Qualen selbst befreit und dabei seine rechte Vorderpfote regelrecht zerrissen. Bis zum heimatlichen Hof in der Steiermärker Straße hat sich die Katze schleppen können. Aufgrund der schweren Verletzungen musste das Tier aber eingeschläfert werden.

In einer Mitteilung an die Voksstimme spricht Carola Kassebaum den unbekannten Aufsteller der Falle direkt an und appelliert: "Schau hin, sieh dir das Bild genau an. Kannst du noch ruhig schlafen? Ich wünsche mir, dass du über deine Tat nachdenkst."

Gegenüber der Lokalredaktion berichtet Carola Kassebaum von einem ähnlichen Fall, der sich nur einen Tag zuvor auf einem Nachbargrundstück abgespielt hat. Auch bei diesem Vorkommnis sei eine Katze durch ein Fangeisen schwer verletzt worden, die Tierrettung des Schönebecker Tierheimes sei vor Ort gewesen.

"Wir haben in Felgeleben und Sachsenland ein Problem mit Marder und Fuchs. Ich weiß, dass es bei älteren Herrschaften gang und gäbe ist, in solchen Fällen ein Fangeisen aufzustellen", berichtet Carola Kassebaum weiter.

Darüber hinaus müsse es aber auch einen regelrechten Kassenhasser in der Steiermärker Straße geben. "Katzen werden die Ohren abgeschnitten", beklagt die Anwohnerin ein unglaublich sadistisches Vorgehen von Menschenhand. Einmal sei eine Katze sogar mit gebrochenem Rückrat aufgefunden worden.

"Tierquälerei", sagt Schönebecks Polizeichef Andreas Pretzlaff auf Nachfrage, "ist ein Straftatbestand und wird entsprechend verfolgt." Seine Kollegen würden Vorkommnisse wie den gewaltsamen Tod von Haustieren durch Fangfallen protokollieren. Zuständig sei aber die Untere Jagdbehörde des Landkreises. An diese Stelle würde die Anzeige weitergeleitet werden.

Das Aufstellen von Fallen, so Pretzlaff, unterliege dem Jagdgesetz. Berechtigt dazu seien in der Regel nur Personen, die eine Jagdausbildung durchlaufen haben. Sofern eine Falle dem Einfangen von Fuchs oder Marder diene, müsse durch die Bauart sichergestellt sein, dass keine anderen Tiere in diese Falle gelangen können. Ansonsten bestehe schließlich auch die Gefahr, dass sich ein Kind schwer verletzt.

Wer meine, er müsse auf seinem Grundstück eine Falle aufstellen, sollte sich unbedingt zuvor mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigen, beziehungsweise bei der zuständigen Behörde nachfragen, was erlaubt ist und was nicht, rät der leitende Ordnungshüter.

Schönebecks Ordnungsamtschef Waldemar Liedicke sind weitere Fälle von in Fangeisen verletzten Katzen nicht bekannt. "Das ist keine Routine in Schönebeck", sagt er. Um jemanden des Aufstellens eines Fangeisens zu überführen, müssten grundsätzlich Beweise her. Zeugen müssten sich zur Verfügung stellen und gegebenenfalls auch gegen den Nachbarn aussagen. "Die Beweisführung ist das Problem", befindet der Verwaltungsmitarbeiter. Sollten Fallen, welcher Art auch immer, im öffentlichen Raum vorgefunden werden, wäre das Ordnungsamt zuständig.

Jürgen Krause vom Landestierschutzverein rät Betroffenen, sich mit dem Kreisjägermeister in Verbindung zu setzen. "Unbedingt sollte aber Anzeige erstattet werden", meint er.

"Darauf habe ich verzichtet. Eine Anzeige gegen unbekannt wird sowieso nach einem halben Jahr zu den Akten gelegt", winkt Carola Kassebaum ab. Sie hat eine andere Hoffnung: "Vielleicht redet die Frau des Fallenstellers ihm mal so richtig ins Gewissen."