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Umbau Ist die Feuerwehr zu laut?

Eine Bürgerinitiative fordert ein Lärmgutachten für die Umgestaltung des Gerätehauses Bad Salzelmen.

Von Jan Iven 11.09.2019, 11:06

Schönebeck l Die deutschlandweit verwendete Einheitssirene vom Typ E 57 auf Gerätehäusern heult mit einer Lautstärke von 101 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Sie ruft die Feuerwehrleute in den Einsatz, bei dem es nicht selten um Leib und Leben geht. Die Martinshörner an Feuerwehrfahrzeuge können mit bis zu 120 Dezibel sogar noch lauter sein. Sie weisen die Verkehrsteilnehmer auf die Kameraden hin, die so schnell wie möglich zum Einsatzort gelangen müssen und tragen so zur Sicherheit bei. Kann die Feuerwehr bei ihren lebensrettenden Einsätzen also überhaupt zu laut sein?

Das will zumindest die Bürgerinitiative Pro Bad Salz-elmen untersuchen lassen. „Für die Baugenehmigung des Gerätehauses in Bad Salzelmen ist ein Lärmgutachten notwendig“, sagt Jens-Karsten Paschke, Sprecher der Bürgerinitiative, die juristisch gegen den Umbau vorgeht. Denn einige Anwohner befürchten eine Zunahme von Lärm, Verkehr und Abgasen, wenn das Gebäude ein neues Gerätehaus in Richtung Dr.-Tolberg-Straße erhält. Die Bürgerinitiative hat daher Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Salzlandkreises eingelegt. „Wir halten die Baugenehmigung für rechtswidrig“, sagte Sprecher Jens-Karsten Paschke.

Wobei es den Anwohnern offenbar beim Lärm nicht nur um die Martinshörner geht, sondern auch Familienfeiern, die angeblich regelmäßig an den Wochenenden von Feuerwehrleuten im Gerätehaus gefeiert werden sollen. Bestätigt ist dies allerdings nicht.

Gerade beim Thema Lärm sieht man die Sache beim Kreis allerdings ganz anders. Der Salzlandkreis bestätigte als genehmigende Behörde auf Anfrage zwar, dass die Stadt Schönebeck zu ihrem Bauantrag kein Lärmgutachten eingereicht habe. Allerdings sei eine solche Untersuchung für einen Umbau eines Gerätehauses auch gar nicht notwendig.

Eine Auffassung, die – wenig überraschend – wiederum die Bürgerinitiative nicht teilt. „Auf ein Lärmgutachten kann nur dann verzichtet werden, wenn der Bauherr regelmäßig Gerätehäuser baut. Davon kann bei der Stadt Schönebeck aber keine Rede sein“, ist Jens-Karsten Paschke von der Bürgerinitiative überzeugt.

Kein Wunder also, dass bei derart unterschiedlichen Sichtweisen der Fall schon längst vor Gericht verhandelt wird. Derzeit ist der juristische Stand, dass die Bürgerinitiative beim Salzlandkreis in Widerspruch gegen die Baugenehmigung gegangen ist. Da der Salzlandkreis seit mehr als drei Monaten keine Entscheidung gefällt hat, konnte die Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht Magdeburg beantragen, dass ihr Widerspruch eine aufschiebende Wirkung für den Baubeginn erhält. Doch das Verwaltungsgericht hat auch darüber noch keine Entscheidung gefällt.

Rein rechtlich könnte die Stadt Schönebeck sofort mit dem Umbau beginnen. „Es besteht immer noch Baurecht“, versichert Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU). „Der Salzlandkreis hat uns allerdings gebeten, das weitere Verfahren abzuwarten.“

Außerdem muss vor dem Beginn des Umbaus ein noch viel gravierenderes Problem gelöst werden: Bis heute steht das Geld für das Vorhaben noch nicht komplett bereit. Denn das Land hat Fördermittel in Höhe von 415 000 Euro bei Gesamtkosten von 3,3 Millionen Euro noch nicht genehmigt. Schuld soll der unbestätigte Haushalt 2020/21 sein. Die Entscheidung über diesen Doppelhaushalt soll frühestens im Herbst getroffen werden.

Bei der Bürgerinitiative ist man allerdings überzeugt, dass auch der Einspruch und das Gerichtsverfahren dazu beigetragen haben, dass die Fördergelder auf Eis liegen. Auch das ist bisher aber noch unbestätigt.