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Verhandlung Richter: "Spektakulär unbegabter Dieb"

Einbruch bei Union Schönebeck aufgeklärt. 23-jähriger Angeklagter brauchte Geld für Drogen

Von Jan Iven 23.09.2020, 01:01

Schönebeck l Verbrechen sollen sich ja mutmaßlich nicht lohnen. Umso mehr triff das wohl zu, wenn man als Möchtegernkrimineller so überhaupt kein Händchen für Straftaten hat. „Sehen Sie zu, dass sie die Kurve kriegen und was aus ihrem Leben machen“, sagte der Richter am Amtsgericht Schönebeck am Montag einem 23-jährigen Angeklagten. „Als Dieb sind Sie spektakulär unbegabt.“ Wobei der Richter diesen Rat wohl jedem anderen Angeklagten unabhängig von dessen jeweiligen kriminellen Fähigkeiten auch geben würde. Zumindest, sofern der Jurist immerhin noch ein Fünkchen Hoffnung hat.

Der junge Mann aus Bördeland musste sich am Montag wegen des Vorwurfs des Einbruchdiebstahls verantworten. Und das nicht zum ersten Mal, da er offenbar immer wieder und zum Teil auch auf frischer Tat von der Polizei erwischt worden war. Dieses Mal war er nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im Juli vergangenen Jahres in das Vereinsheim von Union 1861 Schönebeck eingebrochen. Gemeinsam mit einem Komplizen hatte er offenbar zunächst erfolglos versucht, das Fenster auszuhebeln. Daraufhin schlugen die beiden Einbrecher die Scheiben ein. Vor Ort erbeuteten die beiden zwei Geldkassetten, die jedoch leer waren, wie sie später herausfanden.

Der Angeklagte gab sich redlich Mühe, ein Einsehen seiner Fehler zu demonstrieren. Den vorgeworfenen Einbruch räumte er vollumfänglichen ein. Zudem präsentierte er dem Richter einen aktuellen Drogentest aus einem Labor, der seine Abstinenz belegen sollte. Denn das Geld aus den vorherigen Einbrüchen hatte er in der Regel für Betäubungsmittel ausgegeben. Das Motiv Beschaffungskriminalität sollte nun wegfallen.

Denn im Gegensatz zum Einbruch bei Union Schönebeck hatte der Angeklagte bei seinen anderen Beutezügen offenbar zumindest Anfangs etwas mehr Glück. So stand er bereits mehrmals vor Gericht, unter anderem wegen Einbrüchen in der Kita Kunterbunt in Borne. Dort wollte er eine Spielekonsole und einen Fernseher stehlen, wurde allerdings noch in der Einrichtung von der alarmierten Polizei festgenommen. In der Kita Zackmünder Knirpse in Magdeburg erbeutete der Angeklagte zwei Geldkassetten mit 1000 Euro.

Der Sportverein Union Schönebeck hat unterdessen Schadensersatz von dem Angeklagten gefordert, unter anderem für die eingeschlagene Scheibe. Die von Union eingeforderte Summe beläuft sich insgesamt auf 230,14 Euro. Der Angeklagte wird demnächst eine Ausbildung beginnen und versicherte, dass er die geforderte Summe innerhalb von vier Monaten in Raten abzahlen werden.

Für eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit sah der Richter am Amtsgericht Schönebeck keine Veranlassung mehr, da der Angeklagte wiederholt geplant und damit mit verhältnismäßig hoher Kriminalität vorgegangen sei. Da er sich zumindest geständig gezeigt hatte, verurteilte ihn der Richter zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Ihnen muss aber klar sein, dass Sie zum nächsten Prozess eine Zahnbürste einpacken sollte, wenn Sie noch einmal straffällig werden“, legte der Richter am Amtsgericht dem Angeklagten zum Schluss noch einmal nah. Sprich: Bei der nächsten Straftat würde der Angeklagte keine Bewährung mehr bekommen, sondern endgültig ins Gefängnis müssen.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag bereits eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte hat das Urteil bereits anerkannt.