Bauordnungsamt muss nicht genehmigen Verwaltung muss Haus-Abriss selbst entdecken
Vor Herausforderungen werden die Bauleute in der Schönebecker Stadtverwaltung gestellt. Einerseits planen sie die Entwicklung der Elbestadt. Andererseits können Hausbesitzer mit ihrem Eigentum umgehen, wie sie wollen, ohne dass die Stadt Einfluss nehmen kann.
Schönebeck l Von einem schweren Verhältnis spricht Baudezernent Guido Schmidt, geht es um die Stadtentwicklung in Schönebeck. Denn die Fachleute in der Verwaltung planen zwar auf dem Papier, wie die Elbestadt vorangetrieben werden und sich entfalten kann. Was Hauseigentümer aber mit ihrem Besitz tun, das steht auf einem anderen Blatt. Konkret geht es darum, dass die Verwaltung nur in den seltensten Fällen davon erfährt, wenn im Stadtgebiet ein Gebäude abgerissen wird.
"Wenn es baurechtlich notwendig ist, dann werden wir bei der Entscheidung über einen geplanten Abriss beteiligt", sagt Guido Schmidt.
"Der Abbruch eines Hauses ist schon seit einigen Jahren verfahrensfrei."
Hermann Alpers, Leiter des Bauordnungsamtes des Landkreises
Seiner Meinung nach sei es ein anstrengendes Verfahren, denn es setzt die Fachleute in der Verwaltung vor unvorhersehbare Herausforderungen. Über das Entfernen stadteigener Gebäude ist die Verwaltung selbstverständlich informiert. Aber sollte beispielsweise ein Wohnungsbauunternehmen oder eine Privatperson ein Bauwerk aus dem Stadtbild Schönebecks entfernen, so wird die Stadt lediglich in bestimmten Fällen davon in Kenntnis gesetzt. Das erklärt Hermann Alpers vom Bauordnungsamt des Salzlandkreises.
"Der Abbruch eines Hauses ist seit einigen Jahren schon verfahrensfrei", sagt Alpers. Das heißt, heute ist keine Abbruchgenehmigung mehr notwendig. Das ist in Paragraf 60, Absatz 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben, verweist der Amtsleiter auf die gesetzliche Grundlage.
"Selbst wir als Bauordnungsamt werden in diesen Fällen nicht informiert."
Hermann Alpers
Demnach könne ein freistehendes Einfamilienhaus beispielsweise schlichtweg vom Besitzer aus dem Schönebecker Stadtbild entfernt werden. "Selbst wir als Bauordnungsamt werden in diesen Fällen nicht informiert", macht er deutlich. Handelt es sich hingegen um eine geschlossene Baureihe, muss der vorgesehene Abriss im Landkreis-Bauordnungsamt angezeigt werden, sagt Hermann Alpers weiter. Dann müsste durch einen Statiker bewiesen werden, dass die Nachbarhäuser durch den Abriss nicht gefährdet sind.
Eine der wenigen Sonderregelungen, so Hermann Alpers, sei noch die, dass die Stadtverwaltung über einen Abriss informiert wird, wenn sich das betreffende Gebäude im Stadtsanierungsgebiet befindet.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist diese Regelung aber nicht unbedingt unpraktisch. "Man kann damit arbeiten", sagt Stadtplaner Michael Gremmes. Die brachliegenden Flächen würden auch ohne Information über den Abriss in der Verwaltung registriert. "Man kann schon sagen, dass Schönebeck von seiner Größe her überschaubar ist", sagt Gremmes. Durch Begehungen und verschiedene Termine im Stadtgebiet würde der Leerstand "nicht lange im Verborgenen bleiben". Außerdem, so Michael Gremmes, stehe Schönebeck im aktiven Austausch mit dem Bauordnungsamt des Landkreises, um über andere Abrissvorhaben informiert zu werden.