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Verlust Wenn das Portemonnaie verloren geht: Tipps von der Polizei im Salzlandkreis

Klar: Der Verlust der Brieftasche ist ärgerlich und nervenraubend. Doch bei Beachtung verschiedener Tipps kommt es vielleicht erst gar nicht dazu. Und falls doch, so kann der entstandene Schaden wenigstens minimiert werden.

Von Paul Schulz 08.06.2021, 00:00
Was gilt es zu beachten, wenn das Portemonnaie verloren geht oder gestohlen wurde?
Was gilt es zu beachten, wenn das Portemonnaie verloren geht oder gestohlen wurde? Foto: Federico Gambarini/dpa

Schönebeck - Ob schlichtweg verloren oder gar gestohlen – der Verlust der Brieftasche zählt wohl ohne Frage zu den ärgerlichsten Vorkommnissen. Nicht nur, dass in den meisten Fällen das im Portemonnaie aufbewahrte Geld verloren ist, sondern auch der Verlust von Dokumenten – wie Personalausweis, Gesundheitskarten und Führerschein – sorgt für reichlich Frust.

„Also am besten die Brieftasche gar nicht erst verlieren“, sagt Marco Kopitz, Sprecher beim Polizeirevier Salzlandkreis. Denn wer ein paar Hinweise oder Verhaltensregeln beherzigt, der minimiert zumindest die Gefahr, seine Geldbörse zu verlieren. Grundsätzlich sollte das Portemonnaie also „am Mann“ getragen werden, rät Kopitz. Umhänge- oder Handtaschen sind weniger gut geeignet, da Taschendiebe verhältnismäßig leichtes Spiel haben. „Und sollte man seine Geldbörse doch in einer solchen Tasche aufbewahren, dann sollte diese wenigstens mit Reißverschluss oder ähnlichem geschlossen werden. Und der Reißverschluss sollte immer zum eigenen Körper gewandt sein beziehungsweise die Tasche vor dem Körper getragen werden“, so Marco Kopitz.

Nur benötigte Dokumente

Ein weiterer wichtiger Tipp der Polizei: Es sollten wirklich nur die Dokumente mitgeführt werden, die auch benötigt werden. Wer zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kann den Führerschein beispielsweise zu Hause lassen. Denn sollte es doch zum Verlust der Geldbörse kommen, so ist der entstandene Schaden wenigstens etwas geringer. „Es ist auch dringend davon abzuraten, alle Geldkarten, die man so besitzt, bei sich zu haben. Für den Alltag reicht meist eine aus“, ergänzt Kopitz. Und die Erfahrung habe gezeigt, dass auch immer wieder betont werden muss: Die PIN-Nummer der EC-Karte sollte auf keinen Fall mit im Portemonnaie aufbewahrt werden.

Doch selbst wenn ein Dieb die PIN nicht kennt, kann er die EC-Karte nutzen, um sich zu bereichern. Schließlich wird bei vielen Transaktionen unter 30 Euro gar keine PIN-Eingabe mehr verlangt. „Und wenn jemand 20-mal am Tag damit in dieser Größenordnung bezahlt, macht sich das auch auf dem Konto bemerkbar“, so Marco Kopitz.

Polizei informieren

Also sollte bei Verlust der EC-Karte beziehungsweise des gesamten Geldbeutels sofort die Polizei informiert werden. Die kann bei der Aufnahme der Anzeige auch das sogenannte Kuno-Verfahren einleiten. Dabei handelt es sich um ein von Polizei und Wirtschaft ent- wickeltes Sperrsystem, das die Nutzung der Karte verhindert – auch bei Transaktionen unter 30 Euro.

Darüber hinaus können EC-Karten auch über die jeweilige Bank oder den bundesweit einheitlichen Sperrnotruf gesperrt werden. Dieser ist jederzeit un-ter der kostenlosen Nummer 116 116 erreichbar. Beim Anruf muss die IBAN angegeben werden.

Bescheinigung bei Verlust

Bleibt beim Abhandenkommen des Geldbeutels noch die Sache mit den ganzen Dokumenten. Gut zu wissen: Die Polizei stellt beim Aufnehmen der Anzeige dem Bürger eine Bescheinigung über den Verlust der Dokumente aus. So kann man beispielsweise bei einer Fahrzeugkontrolle nachweisen, dass der Führerschein verloren gegangen ist.

Alternativ zur Polizei kann der Verlust von Ausweisdokumenten – wie Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – auch der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde gemeldet werden. „Für Schönebecker Bürgerinnen und Bürger ist diese das Bürgerbüro der Stadt in der Friedrichstraße 117“, erklärt Stadtsprecher Frank Nahrstedt. Die verlorenen oder gestohlenen Dokumente werden dann über die Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden an die Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. „Damit ist der Ausweisinhaber dahingehend abgesichert, dass bei einer unbefugten Nutzung durch Dritte der Ausweisinhaber nachweisen kann, dass er nicht mehr im Besitz des verlorenen Dokumentes war“, so Nahrstedt.

Ausweis sperren lassen

Weiterhin sollte bei einem Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion eine Sperrung (vergleichbar mit dem Prozedere der EC-Karten-Sperre) veranlasst werden. Die Sperrung veranlasst entweder der Bürger selbst oder die zuständige Ausweisbehörde – also das Bürgerbüro.

Besitzt der Bürger keine gültigen Dokumente mehr, so besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, der für drei Monate gültig ist. „Hierzu sind ein aktuelles biometrisches Passbild und gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen“, informiert der Stadtsprecher. Die Kosten für so einen vorläufigen Personalausweis belaufen sich auf zehn Euro.

Papiere tauchen wieder auf

Übrigens: Sollten die Ausweispapiere doch wieder auftauchen, so sollte der Ausweisinhaber das dem Bürgerbüro oder der Polizei schnellstmöglich mitteilen, damit diese aus dem Fahndungssystem der Beamten gelöscht werden. „Wer dies versäumt und mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Dokument reist, kann bei Kontrollen oder Grenzübertritten große Probleme bekommen“, warnt Nahrstedt.

Im Idealfall taucht das ver-loren geglaubte Portemonnaie aber doch noch zeitnah wieder auf. Daher sollten bei Verlust die letzten Wege noch mal abgelaufen und besuchte Geschäfte kontaktiert werden. Und auch ein Anruf im Fundbüro kann möglicherweise viel Stress ersparen. Zudem werden Fundsachen oftmals in den sozialen Medien gepostet.