Minus bei den Einnahmen Wer zahlt die Lücke bei der Grundsteuer in Schönebeck?
Weil Gewerbeimmobilien bei der Berechnung der Grundsteuer jetzt weniger wert sind, rechnet die Stadt Schönebeck mit Mindereinnahmen von etwa 300.000 Euro. Aber wer soll das bezahlen? Oberbürgermeister Bert Knoblauch will erstmal warten. Warum er jetzt auf eine Regelung des Landes setzt.

Schönebeck. - Wird die Stadt Schönebeck will den Hebesatz für die Grundsteuer B anheben, weil auch in der Elbestadt nach Vorliegen der Daten für die neue Grundsteuer, die die Finanzämter in den vergangenen Monaten übermittelt hatten, Einnahmen fehlen?
Ein Minus von 300.000 Euro
Genauer gesagt sind es nach Auskunft von Oberbürgermeister Bert Knoblauch etwa 300.000 Euro. Grund dafür seien auch hier vor allem Mindereinnahmen bei Eigentümern von Gewerbeimmobilien, für die aufgrund der neuen Berechnung im Rahmen des dort angewendeten Sachwertverfahrens bei Beibehaltung der aktuellen Hebesätze wesentlich weniger Grundsteuer fällig werde. Das erklärte Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) im Gespräch mit der Volksstimme.
Knoblauch machte allerdings auch deutlich, dass man in Schönebeck bei der Aufstellung des Haushaltes zunächst nicht an der Stellschraube der Hebesätze drehen wolle. „Damit würden wir die Unwucht ja nur noch verstärken“, sagte er.
Eigentürmer von Gewerbeimmobilien würden wieder weniger draufzahlen
Das heißt: Eigentümer von Wohnimmobilien – und in der Folge auch Mieter – würden noch mehr draufzahlen müssen, um die Lücke zu schließen, während Eigentümer von Gewerbeimmobilien auch bei den Mehrkosten wieder von der Feststellung des geringeren Wertes profitieren würden.
Stattdessen will Knoblauch die Entwicklung auf Landesebene abwarten, wo jetzt der Weg für eine Trennung der Grundsteuer B für beide Formen von Immobilien-Besitz freigemacht werden soll: eine Grundsteuer B für Wohnimmobilien mit dem einen Hebesatz und eine Grundsteuer B für Gewerbeimmobilien mit einem anderen.
Neue Prozesse laufen schon
Ungeachtet dessen sieht Knoblauch auf Nachfrage auf jeden Fall Handlungsbedarf. Eine Unwucht wie diese könne nicht einfach so stehen bleiben. Schließlich war das Problem der Neubemessung damals auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zustande gekommen, da ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt wurde.
Auch die Neuregelung werde sich an diesen Grundsätzen messen lassen müssen, so Knoblauch: „Schließlich sind gegen die neuen Grundsteuermessbescheide ja jetzt schon eine ganze Menge Verfahren anhängig.“