OB legt Widerspruch einWird es doch teurer? Stadtparlament diskutiert erneut über Garagenmiete in Schönebeck
Es ist das Dauerthema in der Schönebecker Kommunalpolitik: Was wird aus den städtischen Garagen? Wie teuer wird der Mietpreis künftig ausfallen? Schönebecks Stadtoberhaupt hat Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises eingelegt, jetzt wird das Thema im Stadtrat erneut diskutiert.

Schönebeck - Es kommt nicht häufig vor, dass bei einer Entscheidung im Stadtrat applaudiert wird. Bei der letzten Sitzung kam es aber so: Anwohner beklatschen das Votum des Stadtrats, dass städtischen Garagen zukünftig zum monatlichen Preis von 20 Euro vermietet werden sollen. Dieser Antrag war von der SPD-Fraktion eingebracht worden und fand eine Mehrheit. Die Stadtverwaltung hatte in ihrem Beschluss 26 Euro pro Monat gefordert. Bislang mussten Garagenpächter für ihren überdachten Stellplatz 95 Euro zahlen – im Jahr.
Debatte um Garagenmiete in Schönebeck
Jene Pächter haben sich möglicherweise zu früh über die geringere Miete gefreut. Die Stadt Schönebeck, in Person von Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU), hat bei der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss eingelegt. Und dieser wurde akzeptiert, so dass das Thema bei der nächsten Stadtratssitzung am 6. Juli erneut auf der Tagesordnung steht.
Bei der letztmaligen Diskussion zu den Thema hatte der Oberbürgermeister angemerkt, dass er nicht glaubt, dass der SPD-Antrag dem gesetzlichen Auftrag zum wirtschaftlichen Handeln einer Kommune entspricht. Knoblauch ist der Auffassung, dass der vom Stadtrat getroffene Beschluss gegen Paragraf 115 des Kommunalverfassungsgesetzes verstößt.
„Danach darf die Kommune Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern. Entsprechendes gilt beispielsweise bei der Vermietung einer Garage. Gegen diese Bestimmung verstößt der vorliegende Beschluss, da er rechtswidrig ist“, teilte Schönebecks Oberbürgermeister schriftlich mit.
Widerspruch gegen Pläne für Garagenmiete in Schönebeck
Die Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises bestätigte auf Volksstimme-Nachfrage diesen Vorgang. „Wenn der Hauptverwaltungsbeamte (hier: Oberbürgermeister) der Auffassung ist, dass ein Beschluss der Vertretung (hier: Stadtrat) rechtswidrig ist, muss - gebundene Entscheidung - er diesem widersprechen“, zitiert Kreissprecherin Marianne Bothe den Leiter der Aufsicht, Michel Peter.
Die Kommune hat für einen solchen Widerspruch zwei Wochen Zeit, die Frist wurde eingehalten. Im Kommunalverfassungsgesetz heißt es weiter, sollte die Verwaltung gegen rechtswidrige Beschlüsse nicht Widerspruch erheben, muss die Kommune möglichen Schaden ersetzen.
Neue Verhandlung: Kompromiss als Lösung?
Bei der letzten Sitzung hatte es eine ausführliche Diskussion gegeben, an deren Ende die SPD-Fraktion sich glücklich zeigte, dass ihr Antrag angenommen wurde. Nachdem die Stadtverwaltung Widerspruch eingereicht hat: Wird die SPD an ihrem Vorschlag festgehalten, dass die Garagenmiete maximal 20 Euro im Monat kosten wird oder wäre sie zu einem Kompromiss bereit?
„Demokratie fußt immer auf Kompromissen. Das bedeutet eine Bewegung von beiden Seiten zu einer Einigung“, teilte SPD-Fraktionsvorsitzender René Wölfer mit. Die Sozialdemokraten wollen in jedem Fall erneut mit ihrem Vorschlag, dass eine städtische Garage nicht mehr als 240 Euro im Jahr kosten soll, in die Beratung gehen. Bevor am 6. Juli im Stadtrat darüber debattiert wird, steht das Thema zuvor in Ausschüssen zur Debatte.
Garagenmiete: OB von Schönebeck könnte erneut klagen
Die Stadtverwaltung, in Person von Oberbürgermeister Knoblauch, stört sich vor allem an der fehlenden Begründung des vorgeschlagenen Preises der SPD. „In dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird zwar die gleiche Intention verfolgt, es basiert jedoch auf keiner Bewertungsgrundlage und weicht in erheblichem Maß von der Ortsüblichkeit ab“, erklärt Bert Knoblauch.
Im Übrigen gebe es genügend Projekte in der Stadt, wofür die Kommune Einnahmen braucht. „Da hilft es nicht, wenn wir mit der Garagenvermietung 100000 Euro weniger einnehmen, ohne Grundlage eines Gutachtens, man könnte auch einen ganz anderen Betrag fordern. Es wirkt willkürlich“, betont Knoblauch.
Bei der SPD sieht man das Ganze naturgemäß anders. „Dieses Argument halte ich für nicht tragbar. Es gibt genügend Kommunen in Sachsen-Anhalt, und darauf würde ich immer die Ortsüblichkeit beziehen, in denen es noch weitaus geringere Garagenentgelte gibt“, so Stadtrat Wölfer. Als Beispiele nennt er Barby oder Gardelegen.
Es bleibt abzuwarten, ob in der neuen Sitzungsrolle eine Einigung in der Frage erzielt wird. Der Oberbürgermeister deutete an, dass er notfalls erneut Widerspruch einlegen wird, sollte sich an der Entscheidung nicht ändern. Das Votum im Stadtrat hänge aber von vielen Faktoren ab, zum Beispiel auch, wie viele Stadträte in der Sitzung anwesend sind.