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Landtagswahl Worauf bei der Briefwahl im Salzlandkreis unbedingt geachtet werden muss

Ab sofort kann die Briefwahl auch im Bürgerbüro der Stadt Schönebeck im Stadtwerkehaus beantragt und sogar ausgeführt werden. Es gibt allerdings spezielle Bedingungen. Per Telefon kann die Briefwahl im Übrigen ebenso nicht angemeldet werden. Aus Gründen.

Von Sebastian Rose 21.05.2021, 15:38
Wie hier 2019 werden am 6. Juni zur Landtagswahl in Schönebeck wieder die Wahlzettel im Stadtwerkehaus gezählt. Ob es wieder so viele wie auf dem Foto werden, ist noch ungewiss. Denn bisher gab es einen enormen Anstieg an Briefwahlinteressenten.
Wie hier 2019 werden am 6. Juni zur Landtagswahl in Schönebeck wieder die Wahlzettel im Stadtwerkehaus gezählt. Ob es wieder so viele wie auf dem Foto werden, ist noch ungewiss. Denn bisher gab es einen enormen Anstieg an Briefwahlinteressenten. Archivfoto: Jan Iven

Schönebeck - „Ab sofort kann im Bürgerbüro in der Friedrichstraße 117, genauer gesagt über den Hintereingang des Stadtwerkehauses, die Briefwahl beantragt und ausgeführt werden“, erklärt Pressesprecher Matthias Zander auf expliziter Anfrage der Volksstimme. Natürlich war es bisher schon möglich, die Briefwahl auch mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Das Angebot der Stadt ist zusätzlich.

„Die Erteilung von Wahlscheinen kann vor Ort schriftlich oder mündlich bei der Stadt Schönebeck (Elbe) beantragt werden, unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 03928 710-619 oder per E-Mail an: wahlamtsbk@schoenebeck-elbe.de.“

Dabei müssen laut der Stadtverwaltung Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Außer beim Versand per E-Mail ist der Antrag unbedingt durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben.

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per Telefon einen Wahlschein zu beantragen. Weiter berichtet Matthias Zander: „Ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.“ Grund für die Regelung mit vier „Bevollmächtigten“ ist wohl auch der Wahlskandal in Stendal, bei dem dies ausgehebelt wurde und ein einzelner dutzende Briefwahlunterlagen gefälscht hatte.

Als Information vorab: Wer via Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 20, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl. Im Übrigen: Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm laut Stadtverwaltung bis zum Tag (12 Uhr) vor der Wahl ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die 23 Wahlräume im Schönebecker Wahlkreis sind am 6. Juni 2021 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welcher Wahlraum aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben, denn nur im dort genannten Wahlraum ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen. Wer einen anderen Wahlraum aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen. „Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (4. Juni), 18 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Rathaus Schönebecks gestellt werden“, so Zander in seiner Antwort auf die Presseanfrage weiter. Grundsätzlich sei zu beachten, dass der Wahlbrief am Wahltag, 6. Juni, bis 18 Uhr bei der Stadt Schönebeck, Markt 1, zugegangen sein muss. Bisher sind 2591 Briefwahlanträge per Post eingegangen. Das sind im Vergleich zur letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016, wo es am Ende nur 1578 waren, schon jetzt 1013 mehr.

„Häufigster Fehler bei der Briefwahl ist das Nicht-Unterschreiben des Wahlscheins. Nicht zu verwechseln mit dem Stimmzettel, auf dem bei dieser Wahl nur zwei Kreuze gemacht werden können. Auf dem Wahlschein steht zum Beispiel die Erklärung, dass nur die jeweilige Person auch den eigenen Stimmzettel ausgefüllt hat“, erklärt Silvia Laube, zuständig für die Briefwahl bei der Stadt. „Wenn der Brief einmal versendet ist, ist die Wahl auch durch. Wenn aber während des Ausfüllens des Stimmzettels ein Fehler gemacht wurde, kann die Person dann immer noch zur Stadt kommen und den Fehler auf einem Neuen korrigieren.“