1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Dauercamper in Wolmirsleben: Dauercampern am See wird gekündigt

Dauercamper in Wolmirsleben Dauercampern am See wird gekündigt

Der Wolmirslebener Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag auch mit der Zukunft des Naherholungszentrums „Großer Schachtsee“ ein-schließlich des Campingplatzes beschäftigen.

Von René Kiel 07.09.2023, 12:06
Der Salzlandkreis hat die Nutzung des Campingplatzes in Wolmirsleben untersagt.
Der Salzlandkreis hat die Nutzung des Campingplatzes in Wolmirsleben untersagt. Foto: René Kiel

Wolmirsleben - Der Wolmirslebener Gemeinderat soll in seiner nächsten Sitzung am 11. September, 19 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus „Zum Adler“ laut den Vorlagen der Verwaltung seinen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 7 Naherholungszentrum „Großer Schachtsee“ vom 20. Mai 2000 aufheben und die Erstellung eines neuen Planes für dieses Gelände beschließen. Es umfasst eine Fläche von zirka 7,2 Hektar.

Planung und Angebote

„Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes für einen Campingplatz, um eine geordnete Bebauung und Nutzung zu erreichen“, teilte das Bauamt mit. Das war zuletzt schon im Jahr 2009 geplant, wurde aber nicht zum Abschluss gebracht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, neue Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.

Im Mai 2000 waren vom Rat drei Planungsentwürfe bestätigt und ausgelegt worden. „Das Verfahren wurde danach nicht weitergeführt, da es massive Einsprüche der Bungalowbesitzer gegen die Nichtzulässigkeit des Wohnens gab“, informierte das Bauamt. In diesem Zusammenhang verwies es darauf, dass der Salzlandkreis die Nutzung des Geländes des Schachtsees als Campingplatz mit einem Bescheid vom 17. März dieses Jahres unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt hatte.

Diesen Schritt hatte die Landkreisverwaltung damit begründet, dass weder für den Campingplatz als Anlage an sich, noch für die einzelnen baulichen Anlagen baurechtliche Genehmigungen vorlägen. Die Mobilheime würden zum Teil zum Dauerwohnen genutzt. Zum anderen seien die Abstände zwischen den baulichen Anlagen zu gering, sodass keine ausreichenden Flucht- und Rettungswege vorhanden seien.

Betreiber stellt Antrag auf Rechtschutz

Die Betreiberin der Anlage, die Mitteldeutsche Gastro GmbH, hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht in Magdeburg einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde nur hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung wiederhergestellt.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg lehnte den Eilantrag der Klägerin ab, soweit er sich gegen die Nutzungsuntersagung richtete, da für den Campingplatz als bauliche Gesamtanlage weder die erforderlichen Baugenehmigungen noch ein Bebauungsplan für das Gebiet vorlägen und die Anlage auch im Übrigen nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei. Zudem fehle es an einem bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzept, teilte Gerichtssprecher Christoph Zieger mit. „Die Zwangsgeldandrohung sei jedoch aufgrund eines Vollstreckungshindernisses voraussichtlich rechtswidrig, da mit der Schließung des Campingplatzes den dort niedergelassenen Dauerwohnnutzern der Parzellen ohne deren Willen der Besitz entzogen werden würde.“ Der Salzlandkreis habe daher zunächst gegenüber den Dauerwohnnutzern des Campingplatzes eigene vollstreckbare Nutzungsuntersagungs- oder Duldungsverfügungen zu erlassen.

„Nunmehr ergibt sich aus Sicht der Gemeinde die Notwendigkeit, in die Bauleitplanung wieder einzusteigen. Es wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Geltungsbereich Campingplatz empfohlen, da von der ersten Aufstellung bis heute 23 Jahre vergangen sind und sich viele Gesetzmäßigkeiten geändert haben und auch kein lückenloser Nachweis aller Verfahrensschritte für die drei damaligen Entwürfe vorhanden ist. Ebenso wird der damalige Geltungsbereich um die Bungalow-Siedlungen verkleinert und nur noch der Bereich des Campingplatzes einbezogen“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Noch offen ist die Frage, wer die Kosten für die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes übernehmen wird.

Beratung im Egelner Rathaus

Zu diesem brisanten Thema hatte es am Dienstagnachmittag eine Beratung im Egelner Rathaus gegeben. Daran hatten der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr (UWGE), der Bau- und Ordnungsamtsleiter der Egelner Mulde, Sascha Josuns, Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka (CDU) und vom Salzlandkreis der Fachbereichsleiter Thomas Michling, der Fachdienstleiter Tilo Wechselberger Markus Mayer teilgenommen.

„Wir haben uns dort darauf verständigt, dass Thomas Michling und Tilo Wechselberger am Montag an der Ratssitzung in Wolmirsleben teilnehmen werden, um den Räten beratend zur Seite zu stehen“, sagte Michael Stöhr und fügte hinzu: „Uns wurde empfohlen, über den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes zu beraten, diesen aber bisher nicht zu fassen, weil es noch Klärungsbedarf gibt.“ Um was es sich dabei handelt, ließ der Rathauschef offen. Er wolle der Ratssitzung nicht vorgreifen, sagte er. In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates hatte Stöhr berichtet, dass jedem Dauercamper die Nutzung des Campingplatzes untersagt werden müsse.

Auf die Wasserwerte in diesem Jahr eingehend, sagte er, diese seien immer hervorragend gewesen. Das Badeverbot sei vom Kreis für die laufende Badesaison verhängt worden, nachdem es in den vergangenen vier Jahren vier schlechte Proben gegeben habe. „Wir hatten das nicht mitbekommen, weil nur der Betreiber vom Kreis informiert worden war“, sagte Stöhr. Wenn die Kommune schon im vergangenen Jahr darüber im Bilde gewesen wäre, hätte man das Badeverbot abmildern können.