Warum sich der Landesbaubetrieb mit Windschutzstreifen schwer tut Die zwei Seiten der Schneefangzäune
Auch wenn uns dieser Winter bislang mild gesonnen ist, die Erinnerungen an die Schneemassen der vergangenen Jahre sitzen tief. Vor allem die Menschen, die täglich über Land unterwegs sind, sorgen sich um Schneefangzäune.
Staßfurt l Fünf Kilometer Schneezäune bauten allein die Mitarbeiter der Straßenmeisterei Atzendorf entlang der Landes- und Bundesstraßen auf. Doch das reicht anscheinend nicht. Sensibilisiert wurden im vergangenen Jahr besonders die Kraftfahrer, die zwischen Neundorf und Warmsdorf, Rathmannsdorf und Güsten sowie bei Hecklingen in Schneewehen steckengeblieben waren. "Ich verstehe nicht, warum noch immer keine Schneezäune am Ortsausgang von Rathmannsdorf Richtung Güsten stehen", meint Yvonne Stanczyk aus Güsten. Dort habe beispielsweise ihre Kollegin festgesessen.
Udo Lehmann aus Staßfurt hatte jüngst moniert, dass die Fangzäune am ehemaligen Bleicherdewerk auf der falschen Seite der Straße aufgestellt seien.
Da wird zudem die Frage laut, warum überhaupt jedes Jahr neue Schneezäune aufgebaut und wieder abgebaut werden müssen, warum nicht Hecken und Bäume natürliche Schutzstreifen bilden und somit Steuergelder gespart werden könnten.
Norbert Zaubitzer, Leiter der Niederlassung West des Landesbetriebs Bau (LBB), erklärt, dass das grundsätzlich anders sei, als es sich für den Bürger vielleicht darstelle. "Hecken erfordern Grunderwerb und benötigen regelmäßig Pflege. Dazu muss ein ausreichend breiter Streifen vorhanden sein, auf dem das Unterhaltungspersonal beidseitig an der Hecke tätig sein kann", so Zaubitzer.
Die Anpflanzung von Hecken, die in der Winterzeit laublos wären, würden ihre Wirksamkeit in ähnlicher Weise wie ein Schneeschutzzaun entfalten. Dieser führe in Folge der Senkung der Windgeschwindigkeit dazu, dass sich der Schnee auf einer Breite bis etwa 10 Meter parallel zum Zaun in dessen Windschatten ablagere.
"Erreicht der Schnee die Höhe des Schutzzaunes, hat er keine Wirkung mehr. Je höher also der Zaun beziehungsweise die Hecke sind, umso höher und breiter wird der Ablagerungsstreifen und umso weiter entfernt von der Straße müssten sie aufgestellt beziehungsweise angepflanzt werden."
"Das Pflanzen und Unterhalten von Hecken zum Zwecke des Schneeschutzes wäre unwirtschaftlich."
Dieser Streifen sollte die Straße natürlich nicht erreichen, was bedeute, dass die Anpflanzung von Hecken im Prinzip an gleicher Stelle erfolgen müsste, an der die Schneezäune bisher aufgestellt wurden. Das hieße, dass je nach Heckenhöhe zehn bis 15 Meter weit von der Straße entfernt gepflanzt werden müsste. "Dieses Ackerland wäre dann durch den LBB zu erwerben und damit dauerhaft der Bewirtschaftung durch den Landwirt entzogen. Ein Schneeschutzzaun wird mit Duldung der Eigentümer und Bewirtschafter errichtet, nach der Winterperiode wieder entfernt und hat damit keine Auswirkungen auf Bodenerträge", so Zaubitzer.
Damit sei festzuhalten, "dass das Pflanzen und Unterhalten von Hecken zum Zwecke des Schneeschutzes unwirtschaftlich wäre".
Und der LBB-Niederlassungsleiter unterstreicht: "Schneeschutzzäune wie auch Hecken können bei Schneefall und starkem Wind keine Wunder vollbringen. Ihre Wirkung ist und bleibt begrenzt. Letztlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer angemessen auf winterliche Straßenverhältnisse einrichten."
Der Straßenwinterdienst der Straßenbauverwaltung und seiner Vertragsunternehmen werde nach besten Kräften dafür sorgen, dass die winterlichen Straßen möglichst sicher passierbar bleiben, schickt Zaubitzer noch hinterher.
Wir werden sehen. Der nächste Winter kommt bestimmt.