Einleitungen Einleitungen: Landesverwaltungsamt gewinnt Klagen gegen Sodawerke in Staßfurt und Bernburg
Sodawerke wollten einen flexiblen Grenzwert für Einleitungen in Bode und Saale erreichen, scheiterten damit aber vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt.

Staßfurt/Bernburg (vs) - Wie das Landesverwaltungsamt mitteilt, hat es einen Rechtsstreit gegen die Sodawerke in Staßfurt und Bernburg (Ciech Soda und Solvay Chemicals) gewonnen. „Das Landesverwaltungsamt hat in zwei wasserrechtlichen Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt obsiegt“, heißt es. „Gegenstand der Verfahren war die Festlegung eines Überwachungswertes für den Parameter ,Giftigkeit gegenüber Fischeiern’ in den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden. Dieser erfasst – und begrenzt –die gesamten Schadwirkungen des Abwassers gegenüber befruchteten Fischeiern und ist damit repräsentativ für die Toxizität gegenüber den im Gewässer befindlichen Organismen.“
Dabei geht es um einen Verdünnungsfaktor. Dieser sagt aus, ab welcher Verdünnung eine Schädlichkeit nicht mehr nachzuweisen ist. Der Faktor und Messergebnisse legen die Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser in Gewässer fest. „Für die Höhe der Messergebnisse ist die Zusammensetzung des Abwassers maßgeblich; ein wesentlicher Teil der Giftigkeit des Sodaabwassers ist durch Salze (Chloride und Sulfate) bedingt“, teilt das Landesverwaltungsamt mit.
Die Sodaunternehmen klagten gegen das Landesverwaltungsamt und wollten den Überwachungswert als „salzfrei“ festlegen und zugleich eine Einhaltefiktion für Messergebnisse bestimmen. Der Messwert sollte als eingehalten gelten, sofern die Giftigkeit nach einer Formel auf dem Gehalt an Chloriden und Sulfaten beruht. Das Landesverwaltungsamt befürchtete, dass bei einem flexiblen Grenzwert höhere Messwerte als eingehalten gelten.
„Eine gerichtlich bestätigte klare Messwertgrenze für die Einleitung von Abwässern versetzt uns in die Lage, bei Überschreitungen diese zu ahnden. Das wiederum sollte für die Anlagenbetreiber ein Anreiz sein, alles Mögliche zu tun, um die Schädlichkeit des Abwassers zu verringern“, erklärt die Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes Yana Mark in der Pressemitteilung die Auswirkungen der Entscheidung.