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Poker Förerstedtern würde Strafe drohen

Strafverfahren, Ordnungsgeld, illegales Glücksspiel. Diese Worte fliegen den Förderstedter Pokerfreunden derzeit um die Ohren.

Von Franziska Richter 10.03.2016, 00:01

Förderstedt l Die Pokerfreunde aus Förderstedt hatten für diesen Sonnabend ein Pokerturnier geplant. „Es ist einfach lächerlich, was uns deswegen passiert ist“, sagt Enrico Lärz, der das Turnier in der Gaststätte seines Vaters, im Landhaus, stattfinden lassen wollte.

Für die Ausrichtung des Turniers hatten sich die Pokerfreunde an eine Organisation gewandt, die solche Turniere überregional ausrichtet. Diese wäre nach Förderstedt gekommen und hätte für eine charmante Ausstattung, etwa für eine Spielaufsicht mit Smoking und Fliege, gesorgt. Als das Turnier aber bei den Behörden angemeldet werden sollte, wurde es untersagt, berichtet Enrico Lärz. „Es kam sogar die Drohung, dass man uns unser Gewerbe wegnimmt und es ein Strafverfahren gibt.“

In anderen Bundesländern haben die Pokerfreunde schon an Turnieren teilgenommen, durchaus erfolgreich. Erst neulich kehrte Steffen Schubert mit einem 17. Platz von einem nationalen Turnier mit über 1000 Teilnehmern zurück. In Leipzig werden Pokerturniere in Hotels gespielt, auch in Thüringen gebe es keine Probleme, berichten die Förderstedter.

Anders als in Sachsen ist Poker „grundsätzlich nur in den in Sachsen-Anhalt konzessionierten Spielbanken zugelassen“, teilt das Innenministerium der Volksstimme auf Nachfrage mit und verweist auf das „Spielbankgesetz“ des Bundeslandes. In Sachsen-Anhalt muss man Inhaber eines Casinos sein, will man ein Pokerturnier veranstalten. Poker fällt unter den Begriff „erlaubnispflichtiges Glücksspiel“. „Ohne Erlaubnis ist das Glücksspiel verboten. Das heißt, wer öffentlich, also zum Beispiel in einer Gaststätte, um Geld pokert, macht sich grundsätzlich strafbar. Wer derartige Pokerturniere veranstaltet, macht sich nach Paragraph 284 Strafgesetzbuch strafbar“, teilt das Ministerium mit.

Strafbar wollen sich die Förderstedter natürlich nicht machen. Sie wollten ihrem Hobby mit dem Turnier eigentlich nur einen offiziellen und breiteren Rahmen geben und auch mal Gastgeber für andere Pokerfans aus nah und fern sein. Das Pokerturnier an diesem Sonnabend fällt jetzt natürlich aus.

Das Innenministerium erklärt: „Poker ist nach einhellig in der Rechtsprechung vertretener Auffassung ein Spiel, das vom Zufall abhängt.“ Wenn um einen Einsatz wie Geld oder Sachwerte - das wären bei den Pokerfreunden drei Pokale und Klappmappen im Wert von zehn Euro gewesen - braucht man eine Erlaubnis für dieses „Glücksspiel“, egal wie hoch der Preis dotiert ist.

Nur eine winzige Ausnahmeregelung bietet das Gesetz: Nach Gewerbeordnung (Paragraph 33d) können „andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit“ angemeldet werden, dazu braucht es aber wieder eine Erlaubnis, die beantragt werden muss, und eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Bundeskriminalamts für den Veranstalter, und dann darf auch nicht um einen Einsatz - also weder um einen Pokal noch sonst einen Preis - gespielt werden. Ohne diese Erlaubnis hätte man mit dem Turnier wieder eine Ordnungswidrigkeit begangen, „die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann“, so das Innenministerium. Die Förderstedter hätten komplett auf Pokale verzichten müssen, „aber was soll das für ein Turnier sein?“, kann Enrico Lärz nur mit dem Kopf schütteln.

Das ist der lose organisierten Männerrunde zu viel. Pokerturniere fallen in Förderstedt also flach, auch in Zukunft. Die Pokerfreunde werden ihr Können - nicht ihr Glück - auswärts beweisen müssen.