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Abi-Ball Große Lust auf „Abi-Vegas“ des beruflichen Gymnasiums im Salzlandkreis

Die Strapazen waren unnormal. Neben dem Unterrichtsstoff galt es auch noch strenge Corona-Auflagen zu erfüllen. Umso größer ist die Freude am Beruflichen Gymnasium auf den Abi-Ball 2021.

Von Falk Rockmann 21.06.2021, 15:38
Riesen Vorfreude auf den Abi-Ball 2021  ? trotz Maskenpflicht noch beim Kartenverkauf ? herrscht bei Emily (von rechts) und Jennifer, und natürlich auch bei den Mitorganisatoren Lisanne und Caspar. Es ist ein verdienter Abschluss nach einer zehrenden Zeit.
Riesen Vorfreude auf den Abi-Ball 2021 ? trotz Maskenpflicht noch beim Kartenverkauf ? herrscht bei Emily (von rechts) und Jennifer, und natürlich auch bei den Mitorganisatoren Lisanne und Caspar. Es ist ein verdienter Abschluss nach einer zehrenden Zeit. Foto: Falk Rockmann

Staßfurt - „Welcome to Fabulous Abi Vegas 2021“ soll er heißen. Ob der Abi-Ball ein Vabanque-Spiel wird? Die 43 Absolventen des Beruflichen Gymnasiums in Staßfurt wagen es einfach.

Acht Stunden mit Maske Unterricht schlauchen

Schließlich liegen hinter ihnen nicht nur harte Abschlussprüfungen. Die beiden 13. Klassen der Fachrichtungen Wirtschaft und Gesundheit waren trotz schwierigster Umstände so oft es ging und als Abschlussklassen natürlich häufiger als andere präsent beim Unterricht in der Berufsbildenden Schule (BBS) des Salzlandkreises.

„Es war schon sehr anstrengend, acht Stunden mit der Maske bei solchen Temperaturen“, blickt Abiturientin Jennifer auf die Corona-Zeit zurück. Besonders bei den Temperaturen zuletzt habe irgendwann die Konzentration gelitten.

„Es ist schon eine besondere Herausforderung in einem ,Sprecher-Beruf’“, ist auch Fachlehrer Lieven Götzel froh, dass dieses Kapitel vorerst abgehakt ist und sich wieder „eine Art Normalität einstellt. Da geht ja soviel an Mimik, verloren.“ Eine Kommunikation sei jedenfalls sehr schwierig, so der Verantwortliche für Öffentlickeitsarbeit. Mit einer entsprechenden Raum- und Unterrichtsorganisation sowie einem Hygienekonzept haben nun Schüler und Lehrer alles auch überstanden. Die Masken durften mittlerweile in allen Schulen während des Unterrichts und auf dem Pausenhof fallen. Nur auf den Gängen nicht. Oder wie beim Verkauf der Abi-Ball-Karten im Keller der BBS. 250 Stück haben die Abiturienten Caspar und Lisanne unter die Eltern beziehungsweise Freunde der Abiturienten gebracht.

Die Hoffnung ist umso größer, endlich gebührend diesen Schulabschluss feiern zu dürfen. Das war den Vorgängern vom Abi-Jahrgang 2020 nicht vergönnt in dieser Form. Der Saal des Salzlandcenters dürfte groß genug sein, dazu die professionelle Durchführung, dass der Party nichts im Wege steht. Vielleicht erübrigt sich bis Anfang Juli ja sogar die Testpflicht für Innenräume. Und man hegt die Hoffnung, dass bei Bedarf noch ein paar mehr Teilnehmer mitfeiern können. Geimpfte und Genesene bräuchten ja jetzt schon nicht mitgezählt werden.

Was die aktuelle Corona-Verordung zu Veranstaltungen sagt

Auszüge aus der „14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2021, Veranstaltungen betreffend:

§ 3 Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen, Versammlungen

Absatz (1) Jede Person ist angehalten, physisch-soziale Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Es wird empfohlen, sich mit nicht mehr als zehn anderen Personen aufzuhalten und den Personenkreis, zu dem ein physisch sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten. Für alle Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Ansammlungen und Versammlungen wird die Durchführung im Freien empfohlen.

Absatz (2) Bei Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien ist die Anzahl der Teilnehmer in geschlossenen Räumen auf 500, im Freien auf 1000 begrenzt […]. Teilnehmern darf der Zutritt nur gewährt werden, wenn eine Testung […] mit negativem Testergebnis vorgelegt oder durchgeführt wird [...].