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Staßfurt Kehrt nach Bränden und Bedrohung endlich Ruhe ein in der Nachbarschaft?

Die Vorfälle in der Erich-Weinert-Siedlung in Staßfurt waren jetzt Thema vor Gericht. Während bei fünf Brandanschlägen auf Wohnhäuser kein Täter nachgewiesen werden konnte, gibt derselbe Verdächtige Beleidigungen und Bedrohungen seiner Nachbarn mit Waffen vor Gericht zu.

Von Franziska Richter 11.05.2021, 18:37
Im April 2020 brannte dieses kleine Einfamilienhaus in der Hohenerxlebener Straße in Staßfurt. Mittlerweile kann eine Verbindung zu den Vorfällen in der Erich-Weinert-Siedlung hergestellt werden.  Der Anwohner, der die Drohungen gegen seine Nachbarn gestanden hat, hatte den Hausbewohner nach dem Brand bei sich aufgenommen.
Im April 2020 brannte dieses kleine Einfamilienhaus in der Hohenerxlebener Straße in Staßfurt. Mittlerweile kann eine Verbindung zu den Vorfällen in der Erich-Weinert-Siedlung hergestellt werden. Der Anwohner, der die Drohungen gegen seine Nachbarn gestanden hat, hatte den Hausbewohner nach dem Brand bei sich aufgenommen. Fotos: F. Richter

Staßfurt

Mit zitternder Stimme gibt eine Frau vor Gericht an, sie wolle die Vorfälle vergessen. „Ich habe versucht, das alles aus meinem Leben zu verdrängen.“ Sie gehört zu den Anwohnern, die eine ganze Zeit in Angst lebten: Fünf Brandstiftungen an Carports, Wohnungstüren und Mülltonnen in unmittelbarer Nähe in der Erich-Weinert-Siedlung – Ende 2019 bis Anfang Januar 2020. Die Nachbarn rückten zusammen, hielten nachts am Fenster Wache.

Die fünf Nachbarn, die der Verhandlung folgen, sind noch immer aufgewühlt. Mehrere waren in psychologischer Behandlung. Ihr Verdacht fiel damals auf einen Mann Ende 50 in direkter Nachbarschaft. Sie hatten Videomaterial, das jemanden vor und nach den Taten an ihren Häusern zeigte, und meinten, ihn wiederzuerkennen. Die unscharfen Aufzeichnungen reichten aber nicht als Beweis, die Sache wurde eingestellt.

Fall 1 – Waffe auf Nachbarn gerichtet

Einzelne Anwohner hatten den Mann in ihrer Nachbarschaft aber auch wegen Beleidigung, Bedrohung und Androhung von Straftaten angezeigt. Das wurde nun am Donnerstag am Amtsgericht Aschersleben verhandelt.

Rückblick: Ein halbes Jahr nach dem letzten Brand, im Juli 2020, geht einer der Nachbarn die Straße herunter und sieht den besagten Mann in seiner Haustür stehen: „Da hat er gerade, völlig nackt, Besuch empfangen“, berichtet der Nachbar als Zeuge vor Gericht. Weil der Nackte ihn als „Blödmann“ beschimpft, klingelt der Nachbar abends und will eine Entschuldigung – es soll lange nicht die erste Beleidigung gewesen sein.

Als das Garagentor aufgeht, richtet der Angeklagte eine Waffe auf den Nachbarn, der mit seinem Sohn davorsteht. Die Waffe soll er auf Hüfthöhe wie ein Maschinengewehr gehalten haben. Er lädt durch und drückt mit der ungeladenen Waffe ab. „Verschwinde, sonst erschieße ich dich“, soll er gesagt haben.

Der Angeklagte bestätigt den Vorfall, sieht sich aber als Opfer, das belästigt wurde: Er saß gerade auf der Terrasse mit seinem Kumpel – den hatte er für ein halbes Jahr bei sich aufgenommen, nachdem es in seinem Haus gebrannt hatte – und es pocht am Garagentor. Der Nachbar vor dem Tor habe ihn dann beleidigt. „Da habe ich mit Luft einmal drauf geschossen“, gibt der Angeklagte zu. Für die Waffe habe er ja gar keine Munition mehr gehabt.

Fall 2 – Ehepaar gedroht und beleidigt

Im November 2020 kommt es zu einem zweiten Zwischenfall mit einem Ehepaar in unmittelbarer Nachbarschaft, das gerade nach Hause kommt. Der Angeklagte ruft ihnen zu „Sie wissen wohl nicht, mit wem Sie sich angelegt haben? Sie sind als nächstes dran“ und beleidigt dann die Frau. Für den Ehemann, der als Zeuge vor Gericht aussagt, kommt eine eindeutige Drohung hinterher: „Er wird uns erschießen, sagte er.“ Der Angeklagte meint hierzu vor Gericht: Mit dem Ehepaar habe es schon öfter Probleme gegeben.

Der Angeklagte soll ein massives Alkoholproblem gehabt haben, wird vor Gericht deutlich. Zumindest liegt ein Protokoll der Polizei vor, das bei einem Test einen Alkoholwert von 3,23 Promille anführt. Denn einen Tag nach der Sache mit dem Ehepaar muss die Polizei kommen und den Angeklagten kurzzeitig in die Psychiatrie einweisen.

Fall 3 – Bomben und „Pumpgun“

An dem Tag kommt es dann zum dritten Zwischenfall. Der Angeklagte ruft bei der Suchtberatung in Staßfurt an, bei der er zu dem Zeitpunkt betreut wird. „Er hat gesagt, er habe vorgesorgt. Er habe Sprengbomben in seinem Haus platziert und sich eine Pumpgun besorgt“, berichtet eine Suchtberaterin vor Gericht. Wer sein Grundstück betrete, der werde geschädigt.

„Das hat uns sehr verunsichert“, sagt ihre Kollegin vor Gericht aus. Den Mann kennen beide Frauen aus ihrer Tätigkeit. Als Mitarbeiter der Suchtberatung unterliegen sie zwar der Schweigepflicht, aber wenn es um Straftaten geht, sollen sie solche Vorfälle der Polizei melden. Der Angeklagte selbst erinnere sich nicht an den Anruf, sagt er vor Gericht.

Der Angeklagte lebt von Rente und hat seit 2012 laut Amtsgericht mehrere Straftaten begangen wie Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, illegalen Waffenbesitz, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens.

Das Problem zwischen den Nachbarn hatte sich immer mehr hochgeschaukelt. Es habe jedoch nie – das sagen beide Seiten – irgendeinen konkreten Anlass für die Spannungen gegeben. Während die Nachbarn auch die Brandstiftungen dem Angeklagten zurechnen, hält er ihnen wiederum vor, ihn einfach nicht in Ruhe zu lassen: Man habe sein Haus mit Butter beschmiert, sein Schloss zugeklebt und man beschuldige ihn im Viertel der Brandstiftung – „üble Nachrede“ in seinen Augen.

Für den Staatsanwalt gehen die drei Fälle weit über den üblichen Nachbarschaftsstreit hinaus: „Sie müssen lernen, die Spielregeln einzuhalten. Bei Bedrohung hört es auf“, heißt es zum Angeklagten.

Der Angeklagte wird vom Gericht für schuldig befunden: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und die Waffen werden eingezogen. Sein Alkoholproblem, für den Richter Ursache der Vorfälle, müsse der Mann dringend in den Griff bekommen: „Sonst stecke ich Sie ins Gefängnis. Halten Sie sich von den anderen fern und reißen Sie sich am Riemen.“

Nach November 2020 habe sich die Lage beruhigt, erzählen die Nachbarn. Bis dahin seien 40 Mal Rettungsdienst, sozialer Dienst oder Polizei vor Ort gewesen. „Das einzig Gute an der Sache war, dass wir alle enger zusammengerückt sind“, sagt eine Anwohnerin. „Ansonsten wollen wir damit nichts mehr zu tun haben.“

Im Januar 2020 wurde es den Anwohnern zu viel. Sie suchten öffentlich Hilfe, konnten aber immer wieder nur die Polizei rufen.
Im Januar 2020 wurde es den Anwohnern zu viel. Sie suchten öffentlich Hilfe, konnten aber immer wieder nur die Polizei rufen.
Repro: F. Richter