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Abwasserverband Neue Grundgebühr beim Wasser in Egeln, Hecklingen und Staßfurt?

Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ will in der geänderten Wassergebührensatzung festlegen, was die Besitzer von Grundstücken zahlen müssen, die nicht zu Wohn- oder Erholungszwecken genutzt werden.

Von René Kiel 23.03.2024, 12:00
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" hat seinen Sitz Am Schütz in Staßfurt.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" hat seinen Sitz Am Schütz in Staßfurt. Foto: René Kiel

Egeln/Hecklingen/Staßfurt - Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ Staßfurt befasst sich in ihrer nächsten Sitzung am Dienstag, 26. März, 16.30 Uhr, mit der geplanten Änderung der Wassergebührensatzung. Die Beratung findet dieses Mal nicht am Verbandssitz in Staßfurt, sondern im Betriebsgebäude der Kläranlage am Rande des Gewerbegebietes „Bodeniederung“ in Gänsefurth statt. Bevor sie beginnt, ist eine Besichtigung der Kläranlage geplant. Sie war vor 30 Jahren vom privaten Betreiber, der WTE Betriebsgesellschaft, für den ehemaligen Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ errichtet und danach betrieben worden. Am 1. Januar dieses Jahres ging sie dann in den Besitz des Verbandes über. Im Vorfeld der Sitzung der Verbandsversammlung beriet der Verbandsgemeinderat der Egelner Mulde im Egelner Rathaus über die Vorlagen und ermächtigte seinen Vertreter in diesem WAZV-Gremium, den Ratsvorsitzenden Peter Fries (CDU), den Beschlüssen zuzustimmen.