Gericht Prozess gegen Staßfurter Firma geht weiter
Am Landgericht Magdeburg wurde die Verhandlung gegen eine Staßfurter Maler- und Maurerfirma wegen Steuerhinterziehung fortgesetzt.
Staßfurt/Magdeburg l Nach drei Wochen Unterbrechung wurde der Prozess gegen Verantwortliche einer Staßfurter Maurer- und Malerfirma am Landgericht Magdeburg am Mittwoch fortgesetzt. Die Termine im Mai waren ausgefallen, weil die Hauptangeklagte bei einem Prozesstag Mitte Mai im Gericht zusammengebrochen und wenig später im Krankenhaus an einem Herzinfarkt verstorben war.
Dabei war der Mittwoch allerdings ein sehr kurzer Verhandlungstag. Der Ehemann der Hauptangeklagten sollte gestern vor Gericht aussagen. Dieser verweigerte allerdings seine Aussage. Danach verlas der Richter noch Auszüge aus dem Handelsregister und Gesellschaftsverträge. Mit denen wurde deutlich gemacht, dass die Firma im Jahr 2013 ihren Firmensitz nach Bautzen in Sachsen verlegt hatte. Anfang 2014 wurde die insolvente Firma aufgelöst. Danach gründete sich die Firma unter anderem Namen neu. Sie existiert bis heute.
Insgesamt wird den Angeklagten Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in Höhe von fünf Millionen Euro vorgeworfen im Zeitraum von 2006 bis 2013. Die verstorbene Hauptangeklagte soll dabei als Geschäftsführerin gemeinsam mit ihrem Sohn als „faktischer Geschäftsführer“, wie es im Anklagesatz heißt, Steuern verkürzt haben.
Fortgesetzt wird die Verhandlung nun am 24. Juni. Die Anklagepunkte, die der Hauptangeklagten zur Last gelegt werden, werden dabei fallengelassen. Alle anderen Anklagepunkte, die die verbliebenen zwei Angeklagten betreffen, werden verhandelt. Eine Verkürzung der Prozessdauer ist trotz des Todes der Hauptangeklagten dabei nicht zu erwarten, weil 46 der 53 vorgeworfenen Straftatbestände laut Angklagesatz Mutter und Sohn gemeinsam begangen haben sollen und es keine Anklagepunkte gibt, die nur die Verstorbene betreffen. Insgesamt sind bis zum Januar 2021 über 50 Prozesstage angesetzt. Dem Sohn werden darüber hinaus sieben selbstständige Handlungen vorgeworfen. Mit angeklagt ist auch ein Außendienstmitarbeiter, dem in neun Fällen von April 2008 bis Dezember 2013 Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.
Geklärt werden muss im Laufe des Prozesses dann auch, inwiefern der Sohn der verstorbenen Hauptangeklagten als „faktischer Geschäftsführer“ für die Schulden der Firma in Haftung genommen werden kann. Möglich ist, dass der Sohn die Schulden seiner Mutter erbt. Wenn dieser das persönliche Erbe ausschlägt, verfallen diese.
Begonnen hatte der Prozess am 9. April. Weil an diesem Tag aber ein Schöffe unentschuldigt fehlte, wurde die Verhandlung ausgesetzt und verschoben. Es wurde eine dreiwöchige Pause eingelegt. Beim eigentlichen Prozessauftakt am 29. April wurde von der Staatsanwältin der Anklagesatz verlesen.
In der darauffolgenden Woche wurden am ersten Verhandlungstag die ersten Zeugen verhört, einen Tag später brach die Hauptangeklagte noch vor Beginn der Verhandlung im Landgericht Magdeburg zusammen. Danach wurde sie ins Krankenhaus gebracht, dort verstarb sie. Die Verhandlung wurde an diesem Tag ausgesetzt genauso wie alle anderen Verhandlungstage bis zum gestrigen Mittwoch.