Verwaltungsgericht hebt angefochtene Niederschlagswassergebührenbescheide auf Punktsieg für Bürgerinitiative und Umland, aber kein Ende im Gebührenstreit in Sicht
Im jahrelangen Streit über die Rechtmäßigkeit der Bescheide für die Niederschlagsentwässerung der Jahre 2003 bis 2009 des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Bodeniederung" i. A. ist noch kein Ende in Sicht. Gestern beschäftigte sich das Verwaltungsgericht in Magdeburg damit.
Magdeburg l Der Vorsitzende Richter, Uwe Haack, hatte zu diesem Termin gleich mehrere Verfahren, darunter auch die Klagen der Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" und der Umland Wohnungsbaugesellschaft Egeln, zusammengelegt.
Für das, was er zu diesem brisanten Thema zu sagen hatte, interessierten sich nicht nur zahlreiche Mitglieder der Initiative, sondern auch der Vorsitzende der Verbandsversammlung des AZV "Bodeniederung" in Abwicklung, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde "Egelner Mulde", Michael Stöhr. Extra aus Wien angereist war der Chef der Bürgerinitiative, Dr. Bernhard Pech, der als Geschäftsführer einer großen Firma in der österreichischen Hauptstadt tätig ist.
Haack teilte den Vertretern der Klageseite, den Rechtsanwälten Uwe Werner aus Staßfurt für die Umland Wohnungsbaugesellschaft Egeln und Dieter Vogt aus Quedlinburg für die Bürgerinitiative mit, dass er die angefochtenen Bescheide aufheben werde. "Der Verband hat bereits angekündigt, dass er dagegen vorgehen wird", sagte der Richter. Dann müsse das Oberverwaltungsgericht die Angelegenheit entscheiden. Das könne aber bis zu eineinhalb Jahren dauern.
Wenn sich dann seine Rechtsauffassung durchsetze, müsse der Verband seine Niederschlagswassergebühren neu kalkulieren, sagte Haack. Er hatte gestern die Position vertreten, dass dazu das zum 1. September 2003 in Kraft getretene neue Wassergesetz des Landes herangezogen werden müsse. Das bedeute, es dürften nicht mehr wie bisher in der "Bodeniederung" üblich, die Kosten für die Herstellung der gesamten Regenwasserentsorgungsanlagen zur Anrechnung kommen, sondern nur noch die fiktiven Ausgaben, die entstanden wären, wenn man nur die jetzt angeschlossenen Grundstücke vom Niederschlagswasser entsorgen würde. Denn mit der Neufassung des Gesetzes sind nicht mehr die Gemeinden, sondern die Grundstücksbesitzer für die Regenwasserentsorgung zuständig. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn aus ökologischen oder anderen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht vor Ort erfolgen könne.
Der Abwasserzweckverband "Bodeniederung" hatte sein Entsorgungsnetz in den 1990er Jahren von einem privaten Betreiber einschließlich der Kläranlage in Hecklingen errichten lassen. Damals entschieden sich fast alle Mitgliedskommunen, dem Verband auch die Niederschlagswasserentsorgung zu übertragen. Daraufhin wurden fast in allen Kommunen Mischwasserkanäle sowohl für das Schmutz-, als auch für das Regenwasser verlegt. "Dieses Modell war von der heutigen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit offenen Armen begrüßt worden", sagte Haack.
Einen Anschluss- und Benutzungszwang gab es nicht. Bezahlen müssen nur die Grundstücksbesitzer, die Regenwasser in das Kanalnetz einleiten. Nach dem Anstieg der Gebühren von 0,75 Euro auf 2,75 Euro je Quadratmeter Einleitfläche haben sich viele Hausbesitzer wieder abgeklemmt. Es könne aber nicht sein, dass jetzt diejenigen, die das nicht können, für die Kosten der gesamten Regenwasserbeseitigungsanlage aufkommen müssen, sagte Haack. Nach seiner Einschätzung müssten die Mitgliedskommunen in Form von Umlagen diese Ausfälle ausgleichen. Verantwortlich dafür sei der Gesetzgeber, der es 2003 versäumt habe, im Wassergesetz für solche Fälle wie den AZV "Bodeniederung" einen Bestandsschutz festzuschreiben.
"Wenn der Verband sich einst für das Mischwassersystem entschieden hat, muss das jetzt berücksichtigt werden", meinte dagegen der Rechtsanwalt des AZV, Christian Rasch. Der Verband habe bei der Herstellung der Regenentwässerungsanlage Kosten gehabt. Die müssten refinanziert werden.
"Einen Anschluss- und Benutzungszwang bekommt der Verband nicht mehr durch aufgrund der Rechtslage", sagte Haack. Er hatte vor einem Monat in einer Verfügung vom AZV verlangt, zu ermitteln, wie hoch die fiktiven Kosten für den Anschluss der jetzt noch Regenwasser einleitenden Grundstücke wären.
Dazu sei der Verband in der Kürze der Zeit nicht in der Lage gewesen, sagte Rasch und verwies darauf, dass der AZV auf der Grundlage eines Gutachtens aus guten Gründen das Mischsystem präferiere.
"Wir müssen jetzt das ausbaden, was der Landesgesetzgeber verbockt hat"
Rasch deutete an, dass der AZV kein Problem damit habe, rückwirkend für die Jahre 2004 bis 2006 eine neue Satzung zu beschließen. Dann könnte es teurer werden als der 2004 bis 2006 gültige Satz von 0,64 Euro je Quadratmeter.
"Das ist nicht von der Hand zu weisen", sagte Rechtsanwalt Werner und sprach sich dafür aus, einen Vergleich zu schließen. Man habe jetzt das auszubaden, was die Bürgerinitiative mit ihrer 2008 entschiedenen Klage erreicht habe. Damals hatten die Richter festgestellt, dass die Schmutzwassergebühr von 6,16 Euro je Kubikmeter zu hoch sei und die mit 75 Cent zu niedrige Niederschlagswassergebühr subventioniere.
Die Schuldzuweisung an die Bürgerinitiative wiesen deren anwesende Mitglieder brüsk zurück.
"Wenn man die Regenwassergebühr rückwirkend anheben will, muss man die Schmutzwassergebühr senken", sagte der Chef der Initiative Dr. Pech. Das sei nicht machbar, erklärte Haack, denn die Schmutzwassergebührenbescheide hätten inzwischen Rechtskraft erlangt. "Da kommen sie nicht mehr ran", sagte der Richter.
Nach der Verhandlung sprach Pech von einer "komplizierten rechtlichen Situation" und fügte hinzu: "Zufrieden kann man wirklich nicht damit sein, dass der AZV immer noch in der Lage ist, rückwirkend die Gebührensatzung zu ändern und die Bürger dann wieder zur Kasse zu bitten."
"Wir müssen jetzt das ausbaden, was der Landesgesetzgeber verbockt hat", sagte AZV-Chef Stöhr.