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Ortschaftsrat Förderstedt diskutiert über Vorschlag der Stadtverwaltung Sind 50 Euro pro Monat zu viel oder zu wenig Entschädigung für Ordnungskräfte?

Von René Kiel 12.12.2013, 02:07

Die Stadt Staßfurt will im kommenden Jahr drei ehrenamtliche Ordnungskräfte mit Vollzugsaufgaben in den Ortsteilen einsetzen. Dadurch soll die Ordnung und Sicherheit in den Dörfern erhöht werden.

Staßfurt/Löbnitz l Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Aufwandsentschädigung für diese Ehrenamtlichen in Höhe von 50 Euro pro Person und Monat sorgte in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Förderstedt in Löbnitz jedoch für Diskussionen.

Detlef Michelmann (FDP-Fraktion) sagte, er habe bei dieser Summe "Bauchschmerzen", denn er hält diesen Betrag für zu hoch angesetzt.

FDP-Fraktionschef Günther Döbbel plädierte dafür, sich an den Sätzen für die Ortschaftsräte oder die Feuerwehr zu orientieren. Und dann sollte man darauf achten, dass es in jedem Ortsteil nur maximal eine solche Kraft gibt. "Es könnte ja passieren, dass plötzlich 25 Mann vor der Tür stehen und sagen: Ich mache das", warnte Döbbel. Er schlug vor, die Beschlussvorlage zur Überarbeitung in die Verwaltung zurück zu verweisen.

Dann könne auch rauskommen, dass die 50 Euro nicht reichen, gab Ortsbürgermeister Peter Rotter (CDU) zu bedenken.

Klaus Engel (SPD) sagte, er sei nicht gegen die Höhe der geplanten Zahlungen. "Wenn wir schon jemanden haben, sollten wir froh sein", meinte FDP-Kreischef Johann Hauser.

Die zuständige Leiterin des Fachdienstes für Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung, Susanne Henschke, sagte, dass man sich bei dem Vorschlag, 50 Euro pro Monat anzusetzen, an der Verbandsgemeinde An der Finne im Burgenlandkreis orientiert habe. Dort seien solche ehrenamtlichen Ordnungskräfte bereits im Einsatz.

Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, allgemeine Ordnungswidrigkeiten der unterschiedlichsten Art festzustellen wie zum Beispiel, Verletzung der Anliegerpflichten, wilde Müllverkippungen, Nichtbeseitigung von Hundekot oder Falschparken. Darüber hinaus sollen sie Verstöße gegen kommunale Satzungen sowie Gefahren aufspüren und der Verwaltung melden sowie ein Verwarngeld festsetzen.

Als erste Maßnahme ist eine Gesprächssuche mit dem Verantwortlichen vorgesehen mit Hinweis auf die begangene Ordnungswidrigkeit mit der Bitte um Abstellung, teilte die Stadtverwaltung mit.

Bei Unbelehrbaren soll eine Mitteilung mit dokumentierten Angaben an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt erfolgen und gegebenenfalls eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Aber auch Wegfahranordnungen bei unberechtigtem Parken in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen sind demnach durch die Ordnungshüter möglich.

Auf die Frage des stellvertretenden Ortsbürgermeisters Hans-Jürgen Lärz (CDU) nach der erforderlichen Qualifizierung, sagte Henschke, dass für den genannten Personenkreis spezielle Schulungen vorgesehen seien, die sich über zwei Tage erstrecken werden. "Dann können sie uns unterstützen", so die Ressortchefin.

In diesem Zusammenhang verwies Henschke darauf, dass die Ordnungskräfte auch Ausgaben haben. "Sie müssen mit ihrem eigenen Auto fahren und ab und an auch zu uns ins Amt kommen", fügte sie hinzu. Versichert seien die Männer über die Stadt.

Es sei nicht vorgesehen, die Ordnungskräfte 40 Stunden pro Woche zu beschäftigen, stellte Henschke auf Nachfrage der Ortschaftsräte klar.

Grundvoraussetzung für den Einsatz als ehrenamtlicher Verwaltungsvollzugsbeamter ist nach Mitteilung der Stadtverwaltung, wenn der Nachweis einer Unterweisung in die Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere die Halte- und Parkverbote, erbracht ist, ein aktuelles Führungszeugnis vorliegt sowie umfassende Ortskenntnisse über das Einsatzgebiet vorhanden sind. Eine bisherige Tätigkeit im ehrenamtlichen Bereich für die Gemeinde, zum Beispiel in einer Feuerwehr oder Schiedsstelle wäre demnach von Nutzen.

Wie Henschke im "Löbnitzer Hof" sagte, handelt es sich dabei um ein Modellprojekt der Stadt Staßfurt, welches zunächst erst einmal ein Jahr lang in der Praxis erprobt werden soll.