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Saßfurt Staub: Kein vergleichbarer Fall bekannt

Der Staßfurter Staub sei ein einzigartiges Phänomen. Bisher seien keine vergleichbaren Fälle bekannt. Das sagt der Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Von Franziska Richter 28.08.2015, 15:43

Staßfurt/Förderstedt/Magdeburg l Die Aufklärung der Ursache für den Staßfurter Staub hat beim Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt oberste Priorität. Das erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, der Staßfurter Volksstimme am Freitag. Er war zufällig in Förderstedt.

„Wir müssen jetzt Untersuchungen anstellen, damit wir sehen, woher der Staub kommt“, sagte Thomas Pleye. Seine Behörde habe sich des Themas intensiv angenommen: Es gab mehrere Kontrollen im Staßfurter Gewerbegebiet, mit oder in Absprache mit dem Landkreis. Seine Behörde sei intensiv um Aufklärung bemüht, weil der Staub ein sehr „ungewöhnliches Thema“ sei. Ihm selbst sei „kein vergleichbarer Fall“ bekannt - weder im Land Sachsen-Anhalt noch in Deutschland.

Auch der Öffentlichkeit und den betroffenen Anwohnern wolle die Behörde zeigen, dass etwas unternommen wird. Deswegen hatte sich das Landesverwaltungsamt entschieden, so viele Details über die aktuell laufenden Untersuchungen zu veröffentlichen, auch wenn hier mögliche Verursacher gewarnt sein könnten.

Angesprochen auf den Ärger der Anwohner, die das Gefühl haben, es werde nichts unternommen, sagte Thomas Pleye, es sei sehr schwierig, die Ursache für den Staub festzustellen. Die Schäden seien zwar sichtbar an den Gegenständen, jedoch sei die ursprünglich verursachende Substanz nicht mehr vorhanden, um Proben zu nehmen. Daher wurde auch die Staubsammelstelle vor Ort aufgestellt, die bei erneuten Immissionen anschlagen soll.

Derzeit wird untersucht, ob eine Firma, die als möglicher Verursacher ins Visier geraten ist, tatsächlich für grenzüberschreitende Immissionen verantwortlich ist. Ist dies der Fall, werde das Unternehmen durch das Landesverwaltungsamt beauflagt, die vorgegebenen Werte in Zukunft einzuhalten. Betroffene Anwohner können dem Unternehmen gegenüber dann zivilrechtliche Ansprüche gelten machen - dies sei dann aber allein Sache der Bürger.

Thomas Pleye erklärte auch: Das Landesverwaltungsamt ist nur zuständig für die Überwachung großer Industrieanlagen. Falls die Ursache eine Industrieanlage kleiner oder mittlerer Größe ist, seien andere Behörden zuständig, nämlich der Landkreis. Aus diesem Grunde sei die Abstimmung zwischen Landkreis, Landesverwaltungsamt, aber auch der Stadt Staßfurt als Gefahrenabwehrbehörde so wichtig. Nach einer Sitzung all dieser Behörden am Donnerstag werde es in Zukunft weitere Absprachen zum Staßfurter Staub geben.

Betroffene spielen zur Zeit mit dem Gedanken, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Laut Polizeisprecher Marco Kopitz ist in Sachen Staub bis jetzt noch keine Anzeige eingegangen, nicht einmal ein Anruf.