1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Verband kann Abwasseranlagen nicht günstiger betreiben als WTE

Abwasserverbände und der private Betreiber des Hecklinger Klärwerkes und des Leitungsnetzes beenden Schichtsgerichtsverfahren Verband kann Abwasseranlagen nicht günstiger betreiben als WTE

23.11.2013, 01:13

Staßfurt/Hecklingen (rki) l Die WTE Betriebsgesellschaft mbH in Hecklingen, der Abwasserzweckverband (AZV) "Bodeniederung" in Abwicklung sowie der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) "Bode-Wipper" Staßfurt, der am 1. Januar 2011 die Aufgaben des AZV übernommen hatte, haben sich nach Jahren in einem Schiedgerichtsverfahren geeinigt. Das teilten die Beteiligten der Volksstimme in einer gemeinsamen Erklärung mit, die vom WTEB-Geschäftsführer Michael Knust, AZV-Abwickler Siegfried Baumann und WAZV-Geschäfsführer Andreas Beyer unterzeichnet wurde.

In dem Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem AZV und der WTEB war zu klären, ob es dem AZV möglich wäre, die von der WTEB betriebenen Abwasseranlagen, also die Kläranlage Hecklingen, die Ortsnetze und die Überleitungen von den Ortsnetzen zur Kläranlage im Rahmen eines Eigen- oder Regiebetriebes kostengünstiger zu betreiben, als die WTEB.

Der AZV hat sich in diesem schiedsgerichtlichen Verfahren, dem der WAZV später beigetreten ist, auf ein in seinem Auftrag erstelltes Sachverständigengutachten berufen. Danach wäre das Betreiben der Abwasserbeseitigungsanlagen durch den AZV kostengünstiger als der Betrieb der Anlagen durch den privaten Betreiber WTEB.

Schiedsgericht entscheidet über Fall

Das von den Beteiligten eingesetzte Schiedsgericht hatte daraufhin zwei Gutachter mit der Beantwortung der Frage beauftragt, ob der AZV und nunmehr der WAZV in der Lage wären, die von der WTEB durchgeführte Betriebsführung der Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden des AZV günstiger zu erbringen, als das Entgelt, das der WAZV hierfür an die WTEB zu zahlen hat.

"Die vom Schiedsgericht beauftragten Gutachter sind dabei abweichend von den Resultaten des von dem AZV beauftragten Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Abwasseranlagen von der WTEB ,ordentlich nach dem heute üblichen und notwendigen Standard entsprechend DIN EN 752 betrieben ...werden und der WAZV ...die Abwasseranlagen mit eigenem Personal auf keinen Fall günstiger betreiben...\' könnte als die WTEB", heißt es in dem Schriftstück.

Die vom Schiedsgericht eingesetzten Gutachter begründeten das von ihnen gefundene Ergebnis unter anderem damit, dass die Spezialisten der WTEB stundenweise für verschiedene Einrichtungen eingesetzt werden. Dadurch entstünden Synergieeffekte, die die Kosten geringer ausfallen ließen.

Da es dem AZV und dem WAZV im vorliegenden Verfahren nicht gelungen sei, das Schiedsgericht davon zu überzeugen, dass ein Eigen- oder Regiebetrieb der Verbände die Abwasserbeseitigungsanlagen zu niedrigeren Kosten betreiben könnte, als das an die WTEB zu entrichtende Betriebsführungsentgelt, hätten sich die Verbände im Kosteninteresse dazu entschlossen, die von der WTEB gegen eine Kürzung des Betreiberentgelts gerichteten Ansprüche anzuerkennen und das schiedsgerichtliche Verfahren zu beenden.

Dem WAZV sei grundsätzlich auch zukünftig an einer konstruktiven, an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung ausgerichteten Zusammenarbeit mit der WTEB gelegen. Es soll auch darum gehen, streitige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Gemeinsam 1,6 Millionen Euro an Steuern zurück geholt

In der Erklärung wird auch der in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen dem AZV und der WTEB erzielte Erfolg, vom Fiskus mehr als 1,6 Millionen Euro zurück zu erlangen, hervor gehoben. Der AZV und die WTEB hatten hierzu konstruktiv kooperiert.

In der Vergangenheit wurde viele Jahre lang die Stundungsfinanzierung offener Betreiberentgelte der Umsatzbesteuerung unterworfen. Diese Praxis ist von den beteiligten Steuerberatern und Finanzämtern bis in die jüngere Vergangenheit nicht beanstandet worden.

"Den Verbandsvertretern gebührt der Respekt eben diese Umsatzsteuerpflichtigkeit trotz der bisherigen Umsatzsteuerpraxis hinterfragt zu haben.

Die WTEB und der WAZV stimmen darin überein, dass im Mittelpunkt ihrer Zusammenarbeit immer die sichere und nachhaltige Abwasserbeseitigung steht. Gemeinsames Ziel sei es, den Bürgern die Abwasserentsorgung zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stellen. Zusammen soll die mit der zum 1. Januar 2011 möglich gewordenen Gebührensenkung begonnene Entwicklung fortgeführt werden.