Nach Gerichtsurteil Was wird mit alten Schmutzwassergebühren?
Die Senkung der Schmutzwassergebühren im Abrechnungsgebiet 2 des Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ Staßfurt rückt in greifbare Nähe.
Hecklingen/Egeln l Möglich wird die Gebührensenkung, weil die Landkreisverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25. Juni nicht anfechten wird. Das hatte Landkreis-Sprecher Marko Jeschor am Freitag auf Anfrage der Staßfurter Volksstimme mitgeteilt. Er hatte das mit „mangelnden Erfolgsaussichten“ begründet. Damit kann die Entscheidung der Richter nun Rechtskraft erlangen.
Bei der Klage der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Bodeniederung“ in Abwicklung gegen den Salzlandkreis ging es um das finanzielle Erbe des Verbandes.
Die Richter hatten festgestellt, dass die am 21. Dezember 2017 gefasste Entscheidung der AZV-Verbandsversammlung, die vor mehr als zehn Jahren zu viel kassierten Schmutzwassergebühren in Höhe von 2,6 Millionen Euro an die Kunden zurück zu geben mit der Abwicklung eines Zweckverbandes gedeckt sei. Der AZV war zum 31. Dezember 2010 aufgelöst worden. Danach hatte der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Bode-Wipper“ dessen Aufgaben übernommen.
Da eine Rückzahlung nach einer so langen Zeit ohne einen riesengroßen Verwaltungsaufwand nicht mehr möglich ist, hatte man sich dazu entschlossen, die 2,6 Millionen Euro dem WAZV zu übertragen. Dieser soll diesen Betrag dann in die Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die nächsten beiden Perioden einstellen und damit die Belastungen für alle Kunden im sogenannten Abrechnungsgebiet II (Bodeniederung) sechs Jahr lang senken.
Diesem Beschluss hatte die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises widersprochen und dessen Aufhebung verlangt. Sie war der Auffassung, dass die 2,6 Millionen Euro zum finanziellen Erbe des AZV gehören und mit dessen Abwicklung laut Verbandssatzung zusammen mit dem anderen Vermögen an die Mitgliedsgemeinden ausgeschüttet werden müssen.
WAZV-Geschäftsführer Andreas Beyer kommentierte den Ausgang des Rechtsstreites mit den Worten: „Zunächst ist es erfreulich, dass nach nunmehr 13 Jahren Gebührenstreit Rechtsfrieden eintritt. Sofern die weiteren Verfahrensschritte reibungslos laufen, wäre eine Abwicklung des AZV zum 31. Dezember dieses Jahres möglich.“ Aktuell werde mit der Kommunalaufsicht erörtert, wie die weiteren Schritte erfolgen. Speziell gehe es dabei um die Auseinandersetzungsvereinbarung, den Jahresabschluss 2020 und die Kündigung einer kommunalen Versicherung.
Beyer bejahte die Frage, ob die Übernahme der 2,6 Millionen Euro von der WAZV-Verbandsversammlung beschlossen werden muss. „Dies hat das Gericht auch recht deutlich zum Ausdruck gebracht. Es empfehlen sich übereinstimmende Beschlüsse. Das heißt, die Verbandsversammlung des AZV muss den Beschluss noch einmal fassen, da der im angefochtenen Beschluss erwähnte Kalkulationszeitraum bereits begonnen hat. Mein Vorschlag wird sein, dass der Beschluss dahingehend abgeändert wird, dass eine Aufteilung auf die nächsten fünf Jahre erfolgt. Dies wäre ein Gebührenanteil von 60 Cent je Kubikmeter“, so der WAZV-Geschäftsführer. „In Abhängigkeit der Ergebnisse der weiteren Verfahrensschritte und unter Berücksichtigung der Ladungsfristen könnten diese Beschlüsse im Oktober gefasst werden“, fügte er hinzu.
Sofern beide Verbandsversammlungen die Voraussetzungen schaffen, sollte es Ziel sein, die gefassten Beschlüsse zum 1. Januar 2021 umzusetzen. Obwohl es sich um eine Senkung handele, seien dennoch einige Regeln zu beachten, teilte Beyer gestern der Volksstimme mit.