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Gebührensatzung auf dem Prüfstand Werden Gräber bald teurer?: Egelner Mulde lässt Friedhofsgebühren prüfen

Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde lässt die Friedhofsgebühren für die Stadt Egeln sowie die Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben neu kalkulieren. Was das für die Bürger bedeuten könnte.

Von René Kiel 25.04.2024, 12:00
Die Stadt Egeln verfügt mit der ehemaligen Katharinenkirche über eine stattliche Trauerhalle. Auch deren Nutzung wird derzeit neu kalkuliert.
Die Stadt Egeln verfügt mit der ehemaligen Katharinenkirche über eine stattliche Trauerhalle. Auch deren Nutzung wird derzeit neu kalkuliert. (Foto: René Kiel)

Egeln/VS - Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Egelner Mulde lässt die Friedhofsgebühren für die Stadt Egeln sowie für die Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel und Wolmirsleben von einem externen Dienstleister neu kalkulieren. Das teilte der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr (UWGE) auf Anfrage der Volksstimme mit.

Derzeitige Satzungen sind veraltet

Das sei notwendig, weil die entsprechenden Satzungen teilweise noch aus dem Jahr 2008 stammen und damit veraltet seien. In der Gemeinde Börde-Hakel war sie am 15. Mai 2014 vom Rat beschlossen worden, in der Gemeinde Bördeaue am 23. November 2016, in der Stadt Egeln am 10. Dezember 2008 und in der Gemeinde Wolmirsleben am 30. November 2009.

Die Gemeinde Borne bleibt von einer Neufassung verschont, weil der dortige Rat bereits im Dezember 2021 eine neue Friedhofsgebührensatzung auf den Weg gebracht hatte. Sie war von Bürgermeister Sven Rosomkiewicz (CDU) nach einer Neukalkulation erarbeitet worden und trat zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Wie Michael Stöhr mitteilte, gehe man in der Verwaltung davon aus, dass sich mit den Beschlussvorlagen für die neuen Friedhofsgebührensatzungen erst die neugewählten Gemeinderäte im Herbst dieses Jahres beschäftigen werden.

Erhöhungen seien nicht zu vermeiden

Auf die Frage, auf welche Erhöhungen sich die Bürger einstellen müssen, sagte der Rathauschef: „Wir werden versuchen, das im moderaten Rahmen abzubilden. Aber aufgrund der Teuerungsrate werden wir nicht umhinkommen, die Gebühren anzuheben“, fügte Michael Stöhr hinzu. „Die Gemeinden wollen damit keinen Gewinn erzielen, sondern möglichst kostendeckend sein“, stellte er klar.

In der Stadtratssitzung in Egeln, in der der Haushalt für das laufende Jahr beschlossen wurde, hatte der Kämmerer Daniel Kasten den Räten bereits angekündigt, dass die Friedhofsgebührensatzung überarbeitet wird. Ziel sei eine kostendeckende Kalkulation der Dienstleistungen der Stadt. „Die Beschlussfassung ist noch in diesem Haushaltsjahr geplant. Die Satzung soll dann ab dem 1. Januar 2025 rechtswirksam werden“, umriss Daniel Kasten die Vorstellungen der Verbandsgemeinde-Verwaltung.

Die Gemeinden wollen damit keinen Gewinn erzielen, sondern möglichst kostendeckend sein.

Michael Stöhr, Bürgermeister Egelner Mulde

Seinen Worten zufolge muss im kommenden Jahr mit einem größeren Unterhaltungsaufwand gerechnet werden, denn auf dem Friedhof Egeln-Nord müssen 50.000 Euro für die Beseitigung eines Senkschadens an der Friedhofskapelle eingesetzt werden.

Auch in Borne will die Gemeinde auf dem Friedhof investieren. Der Bürgermeister verwies in der Haushaltsdebatte auf die 10.000 Euro, mit denen die Fläche der Rasenurnengräber mit Grabplatte auf dem Friedhof hergerichtet werden soll.

Borne war ein Pilotprojekt

„Wir haben Borne als Pilotprojekt genommen. Nach der gleichen Systematik werden diese Kalkulationen von der Verwaltung auch für die anderen Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Egelner Mulde erstellt werden“, sagte Sven Rosomkiewicz Ende 2021 vor der Neufassung der Satzung, die die alte aus dem Jahr 2017 ablöste.

„Um auf eine Kostendeckung zu kommen, ist die Steigerung bei einigen Bestattungsformen nicht von der Hand zu weisen. Aber das hält sich noch in Grenzen“, erläuterte der Bürgermeister im Jahr 2021.

Bis zu dieser Zeit kostete ein Einzelurnenreihengrab in Borne für 20 Jahre einschließlich der Einebnungsgebühren 178 Euro. Ab 2022 sind es 188 Euro. Für ein Urnenreihengrab (zweistellig) werden jetzt 323,67 Euro fällig, für ein Doppelurnenreihengrab 267 Euro und für ein Rasenurnenreihengrab 254 Euro. Für Letzteres ist keine Verlängerung mehr möglich. Ab 2022 müssen für ein Rasenurnengrab mit Grabplatte 294,90 Euro bezahlt werden. Für ein anonymes Urnengrab auf dem Urnenhain müssen die Angehörigen mit einer Gebühr von 198,80 Euro rechnen. Ein Reihengrab schlug einst für 30 Jahre mit 427 Euro zu Buche. Nun sind es 1.155,98 Euro, für ein Erdwahlgrab (zweistellig) sogar 2.311,96 Euro.

Inzwischen, so der Bürgermeister, machen Urnen-Einzel- und Doppelgräber, anonyme Urnengräber auf der grünen Wiese und halbanonyme Urnengräber mit einer Namensplatte über 90 Prozent der Bestattungsformen aus.

Trauerhalle als positiver Faktor

Sven Rosomkiewicz verwies darauf, dass die Gemeinde Borne, die über zwei Friedhöfe in Borne und in Bisdorf verfügt, auch Dinge habe, mit denen man punkten könne. In diesem Zusammenhang nannte er die beiden Trauerhallen. Sie seien in der Eröffnungsbilanz der Kommune mit einem Erinnerungswert von einem Euro aufgeführt und damit quasi abgeschrieben.

„Deshalb brauchen wir dafür keine Abschreibung in die Kalkulation mit aufzunehmen.“ Die Gebühren für die Nutzung der Halle stiegen von 75 Euro auf 118 Euro für beide Friedhöfe.