Stadtrat erkundigt sich über verschwundene Bäume und Denkmal-Gräber-Zuständigkeiten Wetterling will eine bessere Gräberpflege
Bäume, die kürzlich noch vor der Friedhofskapelle in der Hecklinger Straße standen, fielen einer Kettensäge zum Opfer. Grabdenkmäler sind unzureichend gepflegt. Und Hecken müssen selbst beschnitten werden. OB Zok erklärt warum.
Staßfurt l Als ehemaliger Leiter des Staßfurter Friedhofamtes hat Günther Wetterling (UBvS) noch immer ein besonderes Auge auf die Friedhöfe der Stadt. So entging ihm nicht, dass zwei seltene Säuleneichen an der Südseite der Friedhofskapelle in der Hecklinger Straße sowie eine 120-jährige Winterlinde an der Leichenhalle abgeholzt wurden.
Ausgehöhlte Bäume waren eine Gefahr für Mensch und Gebäude
OB René Zok erklärte, warum. "Ein zertifizierter Baumkontrolleur stellte eine gravierende Gefahrenquelle fest, die von Bäumen in unmittelbarer Umgebung der Kapelle und dem Laubengang ausgingen", so Zok auf der jüngsten Stadtratssitzung. Durch Kernfäule im zentralen Bereich von Ast und Stamm seien die Bäume in bis 80 Zentimeter Tiefe ausgehöhlt, was zum Verlust der Stand- und Bruchfestigkeit führe. Zudem sei die Bildung von sogenannten Adventivwurzeln zu berücksichtigen. Von den Bäumen ging somit eine Gefahr für Personen und für die Gebäude aus. Da sich die Stadt als Eigentümer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich zeichnet, veranlasste OB Zok letztlich die Fällung.
Zur Verkehrssicherungspflicht gehört auch das Streuen der Wege bei Schnee und Glätte. Günther Wetterling beklagte, dass in den vergangenen Jahren mit Streusalz gearbeitet wurde. Dies habe, seiner Ansicht nach, zur Folge gehabt, dass flachwachsende Koniferen, wie jene am Soldatenfriedhof, eingegangen sind.
Bei Schnee und Glätte werden Salz und Sand gestreut
René Zok wies diesen Vorwurf jedoch von sich. "An dem sogenannten Soldatenfriedhof wird nur Sand gestreut", so der OB. Somit seien die Koniferen aus anderen Gründen eingegangen. Zok teilte mit, dass auch weiterhin sowohl mit Sand als auch an den Hauptwegen mit Salz gestreut werde. Pflanzenverluste seien dadurch bisher nicht zu verzeichnen gewesen.
Und noch etwas lag Günther Wetterling auf dem Herzen - die schlechte Pflege der Gedenkstätten und Denkmäler. Als Beispiel führte er das Schachtdenkmal Ludwig an, bei welchem die Namen der verunglückten Bergmänner fast vollends von Efeuranken verdeckt werden. Die Gräber der verstorbenen, polnischen Zwangsarbeiter seien ebenfalls ungepflegt und auch das Denkmal der Verfolgten des Naziregimes (VdN) müsse dringend mal gesäubert werden.
Dass das VdN-Denkmal regelmäßig durch die Friedhofsmitarbeiter gesäubert werde, entgegnete Zok. Dies allein schon, weil es gegenüber der Urnengemeinschaftsanlage liege und dort reger Besucherverkehr herrscht. Die Säuberung der Grabplatten sei jedoch nicht Auftrag der Zielvereinbarung.
Die Pflege des Schachtdenkmals ist dagegen mit dem Bergmannsverein abgestimmt. Freischnitt und die Beseitigung von Wucherungen werden durch den Eigenbetrieb vorgenommen.
Heckenpflege durch Nutzungsberechtigte
Die Gräber der polnischen Zwangsarbeiter, die ein bleibendes Ruherecht auf dem Friedhof haben, seien laut Zok den Mitarbeitern des Fachdienstes bereits in einem erbärmlichen Zustand übergeben worden. Zok zeichnete sich dankbar für den Hinweis und veranlasste eine Aufnahme ins Pflegekonzept, sobald die notwendigen Dokumente gesichtet wurden und Klarheit über die Bestände vorliegt.
Das Pflegekonzept war ein weiterer Punkt, der Günther Wetterling bitter aufstieß. Denn laut gültiger Friedhofssatzung sei das Friedhofspersonal für die Pflege der Hecken und Gehölze verantwortlich. "Warum wird dies nicht umgesetzt?", wollte er wissen.
"Die Regelung bezieht sich auf die bisherige Satzung", erklärte Zok. "Mit Übernahme der Friedhofsmitarbeiter zum Stadtpflegebetrieb wurde die Pflege der Hecken in die Zielvereinbarung aufgenommen, jedoch nur die Heckenpflege an den Hauptwegen."
Bestanteil der neuen Friedhofssatzung sei es, dass für die Herrichtung und Unterhaltung der Nutzungsberechtigte zuständig ist und dass die Höhe der Hecken von 1,50 Meter nicht überstiegen werden darf.