In Hecklingen wird am Dienstag über Grundsätzliches entschieden: Entschädigungssatzung und Hauptsatzung sind Thema im Stadtrat Wie viel Geld wird Räten als Auslage für Aufwand gezahlt?
Hecklingen (nme) l Wenn der Stadtrat am Dienstag in Hecklingen (18 Uhr, Stadtsaal "Stern") öffentlich tagt, soll Grundsätzliches beschlossen werden. Dabei geht es unter anderem um die Höhe der Aufwandsentschädigung, die Stadträten und Ausschussmitgliedern als Ersatz für ihre Auslagen gezahlt wird.
Das Geld hatten sich Abgeordnete in Hecklingen vor ein paar Jahren selbst kürzen müssen, weil die Kleinstadt als finanziell notleidende Kommune auf einen Zuschuss in Form einer Liquiditätshilfe (LQ) vom Land angewiesen ist.
Die Kürzung wurde damals als eine Auflage zur Zahlung der LQ-Hilfe gefordert. Das könnte sich jetzt ändern. Denn das Innenministerium erlaubt mittlerweile eine Anhebung der Aufwandsentschädigung auf den Höchstsatz, egal wie defizitär der Haushalt ist. Das ist ein einem entsprechenden Runderlass geregelt.
In der Stadt Hecklingen sieht es im Moment so aus, als ob sich die höchstmögliche Aufwandsentschädigung durchsetzt. Im Haupt- und Finanzausschuss stimmten sieben von acht anwesenden Mitgliedern der neuen Entschädigungssatzung zu.
Geplant ist unter anderem eine Anhebung der Aufwandsentschädigung, die als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, von 72 auf 100 Euro. Hinzu käme ein Sitzungsgeld in Höhe von 16 Euro, das vorher bei 10 Euro lag.
Thema im Hecklinger Stadtrat wird weiterhin eine novellierte Hauptsatzung sein. Auch eine überarbeitete Geschäftsordnung steht zur Abstimmung. Sie regelt das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen.